STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11685 Thema: Anträge/Anregungen 2017 an die Bundesprüfsteile für jugendgefährdende Medien zur Einleitung von lndizierungsverfahren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge zur Einleitung eines lndizierungsverfahrens wurden im Freistaat Sachsen durch die vom Gesetz besonders ermächtigten Stellen im Jahr 2017 zu jeweils welchen jugendgefährdenden Straftaten gestellt und mit welchem Ergebnis entschieden? (Bitte nach Medien, Straftatbestand, Entscheidung und Antragssteiler aufschlüsseln) Frage 2: Wie viele Anregungen nach § 21 Abs. 4 JuSchG zu welchen konkreten Medien wurden von sächsischen Polizeibehörden an die BpjM in den jeweiligen Jahren gestellt und wie wurden diese beschieden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die Aufgabe, Träger - und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Die in die Liste aufgenommenen Träger- und Telemedien müssen nicht unbedingt einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Das ist lediglich bei den Medien der Fall, die in TeilBund D der Liste aufgenommenen werden. 1. Anträge der Jugendbehörden Im Jahr 2017 wurden insgesamt acht Anträge auf Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bei der Bundesprüfsteile für jugendgefährdende Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/12 Dresden, 25Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de Medien gestellt. STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Stadt Leipzig hat die Aufnahme von sieben Online-Angeboten in die Liste beantragt . Die Bundesprüfstelle hat bisher über einen der Anträge mit dem Ergebnis entschieden , das Online-Angebot nicht in die Liste aufzunehmen. Hinsichtlich der anderen sechs Anträge liegt noch keine Entscheidung der Bundesprüfsteile vor. Das Amt für Jugend und Familie in Chemnitz hat einen Antrag auf Aufnahme eines Online-Angebotes in die Liste gestellt. Die Bundesprüfsteile hat dem Antrag nicht stattgegeben und dieses Online-Angebot nicht in die Liste aufgenommen. 2. Anregungen von sächsischen Behörden Im Jahr 2017 sind insgesamt drei Anregungen bei der Bundesprüfsteile eingegangen, zu denen bisher noch keine Entscheidung getroffen worden ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Aufnahme einer CD in die Liste angeregt. Anlass war ein Verfahren wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen nach § 86 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches und die Vermutung, dass der Nationalsozialismus verharmlost würde. Das Landeskriminalamt Sachsen hat angeregt, ein Buch in die Liste aufzunehmen, dessen Verbreitung nach Auffassung des Landeskriminalamtes den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte, den Nationalsozialismus verherrliche und zum Rassenhass anreize. Die Polizeidirektion Chemnitz hat ebenfalls die Aufnahme einer CD in die Liste jugendgefährdender Medien angeregt, weil Drogen verherrlicht würden. Frage 3: Welche Medien "rechtsextremer" sächsischer Bands waren unter den unter 1. und 2. nachgefragten Fällen? Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung zu der Beantwortung der Großen Anfrage L T -Drs. 5/4956 vom 20. April 2011 verwiesen, wonach bei Beantwortung der Anfrage zugrundegelegt wird, dass unter dem Ausdruck "rechtsextrem" verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne der §§ 2 und 3 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes zu verstehen sind. Dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz liegen für das Jahr 2017 keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie wurden die aus dem Jahr 2016 noch offenen 6 lndizierungsanregungen entschieden ? (siehe Anfrage Drs.-Nr.: 6/7885 Frage 4) Bei drei Anregungen ist die Bundesprüfsteile der polizeilichen Einschätzung gefolgt. Bei den anderen drei Anregungen kam es nicht zu einer Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien. Frage 5: Welche präventiven Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um eine Sensibilisierung der obersten Landesjugendbehörden, des Landesjugendamtes und der örtlichen Jugendämter hinsichtlich des Erkennans jugendgefährdender Medieninhalte zu entwickeln bzw. zu stärken? Die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes überwacht in Sachsen die Polizei. Den Jugendbehörden hingegen kommt die Aufgabe zu, erzieherischen Kinderund Jugendschutz zu leisten(§ 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch). Dabei sollen die jungen Menschen befähigt werden, sich selbst vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Gerade im Bereich der Medien geht es darum, dass die jungen Menschen, aber auch ihre Eltern und Erziehungsberechtigten den Umgang mit den Medien lernen, insbesondere auch, Gefährdungspotential zu erkennen und Risiken zu vermeiden. Sachsen hat das Thema "Vermittlung von Medienkompetenz" schon seit langem als eine wichtige Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes erkannt. Das Landesjugendamt hat entsprechende Orientierungshilfen zur Medienerziehung gegeben. Zudem wirkt Sachsen in und an verschiedenen Zusammenschlüssen mit, die das Ziel verfolgen, den Jugendmedienschutz weiterzuentwickeln. So wurde von den obersten Landesjugendbehörden eine gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder ("jugendschutz.net") eingerichtet , die die Angebote der Telemedien überprüft sowie die Setreiber und die pädagogische Praxis bei der Optimierung und Weiterentwicklung von Ansätzen und Instrumenten im Bereich des Jugendmedienschutzes unterstützt. Mit freundlich7n Grüßen Ja/(/ Barbara Kle~ \ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-01-30T14:13:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes