STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* lhre Nachricht vom 3. Januar 2018 Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/228 - KLR Dresden, ?(. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Just¡z Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Vefkehrsvefbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fúr elektronisch signierte sowie f ür verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformationen unter ww.egvp.de lw SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11690 Thema: Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens 2017 - lnternet Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkuno: Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Recherchen in den staatsanwaltschaftlichen Datenbanken, mit dem Stand 9. Januar 2018, weisen jeweils die Anzahl der Beschuldigten aus, wobei ein und dieselbe Person mehrfach als Beschuldigter erfasst se¡n kann. Da sich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren auch gegen mehrere Beschuldigte richten kann, ist die Anzahl der entsprechenden Ermittlungsverfahren daher regelmäßig geringer. Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des lnneren Friedens mit der Kennzeichnung ,,straftaten unter Verwendung des lnternets" wurden im Jahr 2017 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahrenn Verfahren wegen Verbreitens von Propagandam¡tteln verfassungswidriger Organisationen, Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen Seite 1 von 5 STAATSMINISTERìUM ÐER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FAr-\Þrd!Mw verfassungsw¡dr¡ger Organisationen, Verfahren wegen Volksverhetzung, Verfahren wegen Gewaltdarstellung, Js, UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörden!) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen. ln dieser sind die aufgrund einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften, mit dem Stand 9, Januar 2018, ermittelten Verfahren mit der Kennzeichnung ,,Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens" und davon ,,Straftaten unter Verwendung des lnternets" bezüglich der in der Fragestellung genannten Tatvorwürfe für das Jahr 2017 aufgelistet. Frage 2: Wie viele der unter Frage 1 erfragten Ermittlungsverfahren sind als Verfahren wegen Gefährdung des ,,lnneren Friedens - rechts" und als Verfahren wegen Gefährdung des ,,lnneren Friedens - links" gekennzeichnet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Verfahren wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationenn Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationenn Verfahren wegen Volksverhetzungn Verfahren wegen Gewaltdarstellung , Js, UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörden!) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen, in der die zu Frage 1 ermittelten Verfahren ausgewiesen werden, die in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften , mit dem Stand 9. Januar 2018, als ,,Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens - rechts" bzw. als ,,Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens - links" gekennzeichnet sind. Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Gewaltdarstellung wurden im Jahr 2017 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tìgr-l¡tuiIftltû *dg Js, UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörden!) Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Aufstellung verwiesen, in der die aufgrund einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften, mit dem Stand 9. Januar 2018, ermittelten Verfahren mit den in der Fragestellung genannten Tatvorwürfen für das Jahr 2017 dargestellt sind: Tatvorwurf Js-Verfahren UJs-Verfahren qesamt Gewaltdarstellung Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Gesamtergebnis 13 14 900 927 6 19 19 1135 2035 5 Von einer darüber hinausgehenden Aufschlüsselung der Verfahren im Hinblick auf die Einleitung der Ermittlungen von Amts wegen, durch Anzeige von Privatpersonen oder Behörden wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Diese Angaben werden weder statistisch erfasst noch in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gesondert ausgewiesen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten zunächst die Einträge der ermittelten Verfahren zu allen 2.073 Beschuldigten im Einzelnen auf die in den Datenbanken enthaltenen Angaben zum Anzeigeerstatter hin geprüft und für jedes einzelne Verfahren in einer der drei Kategorien erfasst werden. Soweit in den Datenbanken teilweise keine Angaben zum Anzeigeerstatter enthalten sind, müssten die betreffenden Verfahrensakten durch die zuständige Staatsanwaltschaft beigezogen und insoweit händisch ausgewertet werden. Es wären also umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher Seite 3 von 5 STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FEI-ñrlnìwL*¡J!v von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts in Anbetracht der großen Anzahl der auszuwertenden Verfahren unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung unter Nutzung des lnternets als wesentlichem Tatmittel wurden im Jahr 2017 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Js, UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörde !) Von einer vollständigen Beantwortung der Frage wird aus Verhältnismäßigkeitsgründen abgesehen. Die wegen des Verdachts der Volksverhetzung unter Nutzung des lnternets als wesentliches Tatmittel geführten Ermittlungsverfahren werden durch die sächsischen Staatsanwaltschaften weder statistisch erfasst noch in deren Datenbanken gesondert gekennzeichnet . Eine gesonderte Kennzeichnung der im lnternet begangenen Straftaten der Volksverhetzung erfolgt nur im Hinblick auf die als,,Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens" eingestuften Verfahren. Diese werden für das Jahr 2017 nachfolgend auf der Grundlage einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften, mit dem Stand 9. Januar 2018, aufgeführt: Tatvorwurf Js-Verfahren UJs-Verfahren qesamt 163 43 206 Gesamtergebnis 163 43 206 Nachfolgend werden sämtliche im Jahr 2017 eingegangene Verfahren mit dem Tatvorwurf Volksverhetzu ng aufgelistet: Seite 4 von 5 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tilI þffi¡llMlSI \=ry TaWorwurf Js-Verfahren UJs-Verfahren Volksverhetzunq 509 159 668 Gesamtergebn¡s 509 159 668 Von einer darüber hinausgehenden Beantwortung der Frage wird abgesehen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die Papierakten sämtlicher wegen Volksverhetzung im Jahr 2017 eingegangenen Verfahren, die nicht als,,Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens" gekennzeichnet worden sind, händisch im Einzelnen daraufhin ausgewertet werden, ob es sich um eine unter Nutzung des lnternets begangene Straftat handelt und ob die Einleitung der Ermittlungen von Amts wegen, durch Anzeige von Privatpersonen oder Behörden erfolgte. Dies ist aufgrund der großen Anzahl der Verfahren (462) unverhältnismäßig. Darüber hinaus müssten auch die 206 Verfahren, die mit der Kennzeichnung ,,Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens" und davon ,,Straftaten unter Verwendung des lnternets" versehen worden sind, im Hinblick auf die Einleitung der Ermittlungen von Amts wegen, durch Anzeige von Privatpersonen oder Behörden ausgewertet werden. lnsoweit wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts in Anbetracht der großen Anzahl der auszuwertenden Verfahren unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 2 Ubersichten v Seite 5 von 5 Anlage 1 zu Drs. 6/11690 Tatvorwurf Anzeige von/durch Js-Verfahren UJs-Verfahren gesamt Gewaltdarstellung 3 1 4 Akte nicht verfügbar 2 2 Privatperson 1 1 2 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 1 1 Privatperson 1 1 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 58 12 70 Akte nicht verfügbar 2 2 Privatperson 39 10 49 von Amts wegen 17 2 19 Volksverhetzung 163 43 206 Akte nicht verfügbar 9 2 11 Behörde 4 4 8 Privatperson 128 36 164 von Amts wegen 22 1 23 Gesamtergebnis 225 56 281 Anlage 2 zu Drs. 6/11690 „Verfahren wegen Gefährdung des Inneren Friedens – rechts“ Tatvorwurf Anzeige von/durch Js-Verfahren UJs-Verfahren gesamt Gewaltdarstellung 1 1 2 Akte nicht verfügbar 1 1 Privatperson 1 1 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 1 1 Privatperson 1 1 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 57 12 69 Akte nicht verfügbar 2 2 Privatperson 38 10 48 von Amts wegen 17 2 19 Volksverhetzung 143 32 175 Akte nicht verfügbar 8 1 9 Behörde 4 1 5 Privatperson 111 29 140 von Amts wegen 20 1 21 Gesamtergebnis 202 45 247 „Verfahren wegen Gefährdung des Inneren Friedens – links“ Tatvorwurf Anzeige von/durch Js-Verfahren gesamt Gewaltdarstellung 1 1 Privatperson 1 1 Gesamtergebnis 1 1 KA6-11690 KA6-11690_Anlage1 KA6-11690_Anlage2 2018-01-30T13:12:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes