STAATSMINISTERRJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11697 Thema: Personengebundene (PHW) und ermittlungsunterstützende Hinweise (EHW) in polizeilichen Auskunftssystemen — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/10435 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen sind mit welchem personengebundenen Hinweis (PHW) zum Stichtag 01.01.2018 in Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach personengebundenen Hinweisen, IVO, PASS und INPOL!) Frage 2: Wie viele Personen sind mit welchem ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) zum Stichtag 01.01.2018 in Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach ermittlungsunterstützenden Hinweisen, IVO, PASS und INPOL!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Wie viele Personen beantragten im Jahr 2017 Auskunft über die Speicherung persönlicher bzw. personenbezogener Daten in Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Auskunfts- und Informationssystem!) Frage 4: Wie viele Personen beantragten im Jahr 2017 die Löschung persönlicher bzw. personenbezogener Daten in Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Auskunfts - und Informationssystem!) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/67 Dresden, 31. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN eP1 eT, Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Personendaten mit welchen personengebundenen Hinweisen und ermittlungsunterstützenden Hinweisen wurden im Jahr 2017 nach Antrag auf Löschung durch die betreffende Person aus den Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei gelöscht? (Bitte aufschlüsseln nach Auskunfts- und Informationssystem , ermittlungsunterstützenden und personengebundenen Hinweisen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Im Jahr 2017 wurden insgesamt 530 Anträge auf Auskunft zur Speicherung personenbezogener Daten in polizeilichen Informationssystemen gestellt. Davon sind 455 Anträge bereits endbearbeitet. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine Differenzierung nach Informationssystemen, nach Auskunftsantrag und/oder Löschungsantrag sowie nach ggf. erfolgter Löschung bzw. Teillöschung ist nicht möglich, weil derartige Angaben für die Nachweisführung aus polizeilicher Sicht nicht erforderlich sind und deshalb statistisch nicht erfasst werden. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 530 in Frage kommenden Anträge händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Antrages ansetzt, wären dies 265 Stunden für die Auswertung aller Anträge. Bei einer 40 -Stunden- Woche wäre ein Sachbearbeiter über sechs Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mitfreundlichen Grüßen ( , / 1 Prof. Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11697 Übersicht zu den verfügbaren personenbezogenen Hinweisen - PHW in INPOL-Z und IVO/PASS PHW Langbezeichnung des PHW INPOL-Z IVO/PASS BEWA bewaffnet 250 1.438 GEWA gewalttätig 2.175 8.483 AUSB Ausbrecher 47 127 ANST Ansteckungsgefahr 15 812 PSYV Psychische und Verhaltensstörung 64 1974 BTMK BtM-Konsument 13.305 28.910 FREI Freitodgefahr 9 622 EXPL Explosivstoffgefahr 9 41 DROG Konsument harter Drogen - 8.780 FLCH Fluchtgefahr - 444 GESP Gewalttäter Sport - 1.067 HVVAO Wechselt häufig Aufenthaltsort - 2.225 JUNI Junger Intensivtäter - 444 LAST Land- oder Stadtstreicher - 462 MITA Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber - 1.469 RAUS Rauschgiftschmuggler/-händler - 7.268 SPRY Sprayer - 1.394 URKU Urkundenfälscher - 781 WABV Waffenbesitzverbot - 162 WAFF Waffenschmuggler/-händler - 64 SGRB Sogenannter Reichsbürger - 724 Seite 1 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11697 Übersicht zu den verfügbaren ermittlungsunterstützenden Hinweisen - EHW in INPOL-Z und IVO/PASS EHW Langbezeichnung des EHW INPOL-Z IVO/PASS PMKR Politisch motivierter Straftäter (PMK-Rechts) 1.118 4.562 PMKL Politisch motivierter Straftäter (PMK-Links) 309 1.750 PMKA Politisch motivierter Straftäter (PMK-Ausländerkriminalität) 11 127 PMRE Politisch motivierter Straftäter (PMK-Religiös motiviert) 2 7 PMKS Politisch motivierter Straftäter (PMK-Sonstige) 1 13 JIHA Reisender in/aus Jihad-/Krisengebiet 0 2 SEXT Sexualtäter 967 4.427 ROCK Rocker 5 26 EINB Einbrecher 0 151 KFZD KFZ -Dieb 0 50 TDIE Trick -/Taschendieb 0 10 REIT Reisender Täter 0 76 BTMH BTM-Handel (Händler) 159 759 BTML BTM-Handel (Lieferant) 3 61 BTMA BTM-Handel (Abnehmer) 3 347 BTMP BTM-Handel (Produzent) 1 41 BTKU BTM-Handel (Kurier) 7 73 MENZ Menschenhandel (Zuhälter) 0 4 MENS Menschenhandel (Schleuser) 0 83 MENA Menschenhandel (Anwerber) 0 0 MENV Menschenhandel (Vermieter) 0 1 INTS Intensivtäter (Sportveranstaltungen) 1 2 GEFS Gefährdung (Stalker) 0 26 GEFB Gefährdung (Brandstifter) 2 15 GEFH Gefährdung (Häusliche Gewalt) 0 50 SCHM Schmuggler 0 7 IDDO Identität (Dokumentenbeschaffer) 0 3 IDPA Identität (Passüberlasser) 0 1 IDEN Identität 0 22 Seite 2 von 2 2018-02-01T09:47:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes