STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11763 Thema: Nachtragssatzungen im Jahr 2017 in den Kommunen des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Kommunen des Freistaates Sachsen wurde im Jahr 2017 jeweils wann eine Nachtragssatzung gemäß § 77 SächsGem0 erlassen ? Frage 2: Auf der Grundlage welcher Sachverhalte wurden die unter Ziffer 1 genannten Nachtragssatzungen jeweils erlassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wann im Haushaltsjahr 2017 Kommunen Nachtragssatzungen erlassen haben. Die Staatsregierung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht , nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung gibt. Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass die Kommunen im Zusammenhang mit IML 4,1 31 OMI IN Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/42/7 Dresden, 31. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN dem Erlass von Nachtragssatzungen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Daher wurde von einer Abfrage bei den Kommunen abgesehen. Der Staatsregierung ist jedoch bekannt, ob und wann im Jahr 2017 eine Nachtragssatzung genehmigt oder bestätigt wurde bzw. wann die Monatsfrist gemäß § 119 Abs. 1 SächsGem0 abgelaufen ist. Dabei handelte es sich um folgende Kommunen: Landkreise: Freistaat SACHSEN Landkreise Nachtragssatzung genehmigt/bestätigt bzw. Ablauf der Monatsfrist nach § 119 SächsGem0 Görlitz 22. Dezember 2017 Kreisangehörige Gemeinden: Kreisangehörige Gemeinde Nachtragssatzung genehmigt/bestätigt bzw. Ablauf der Monatsfrist nach § 119 SächsGem0 Erzgebirgskreis Gornau 1. Dezember 2017 Grünhain-Beierfeld 10. Oktober 2017 Oelsnitz/Erzgeb. 10. Oktober 2017 Schwarzenberg in Bearbeitung Stollberg/Erzgeb. 18. Januar 2017 Stützengrün 5. September 2017 Zschopau 13. November 2017 Vogtlandkreis Treuen Landkreis Zwickau 12. September 2017 Gersdorf 28. Juni 2017/12.Dezember 2017 St. Egidien Landkreis Bautzen 14. Dezember 2017 Großpostwitz 9. November 2017 Ohorn 17. August 2017 Wittichenau 8. Mai 2017 ' Landkreis Görlitz Bernstadt a. d. Eigen 5. September 2017 Großschweidnitz 17. August 2017 Hähnichen 28. November 2017 Rothenburg/O.L. 10. Oktober 2017 Trebendorf 27. September 2017 Landkreis Meißen Lampertswalde 15. Dezember 2017 Riesa 4. August 2017 Seite 2 von 3 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sebnitz STAATSM1N1STER1UM DES INNERN n 4111111111111 Nal , 1M 1 1.3 8. Juni 2017 Freistaat SACHSEN Wilsdruff 29. Juni 2017 Landkreis Leipzig Lossatal 8. November 2017 Landkreis Nordsachsen Elsnig 13. Dezember 2017 Angaben zu den Gründen, die zu dem Erlass der Nachtragssatzungen führten, liegen der Staatsregierung im Hinblick auf die kreisangehörigen Gemeinden nicht vor. Der Staatsregierung ist jedoch bekannt, dass die Nachtragssatzung des Landkreises Görlitz erforderlich geworden ist, nachdem sich insbesondere die Aufwendungen im Sozialund Jugendbereich entsprechend erhöht hatten. ( p 4 L.h P . R land Wöller Mityettpdlieenprüßen Seite 3 von 3 2018-01-31T12:25:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes