STAATSIM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11780 Thema: Überprüfung von Bewerbern für die Sicherheitsbranche und dort bereits tätigen Personen im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Wie viele angehende Wachdienstler und/oder bereits in dieser Branche tätige Personen wurden im Laufe des Jahres 2017 auf Initiative von Gewerbebehörden bzw. durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen überprüft (bitte, sofern möglich, monatsweise aufschlüsseln )? Im Jahr 2017 gingen insgesamt 2.979 schriftliche Anfragen der Gewerbebehörden betreffend diesen Personenkreis (Bewachungsgewerbe) im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen ein. Diese verteilen sich auf die einzelnen Monate wie folgt: Monat Anzahl der Anfragen Januar 225 Februar 136 März . 272 April 228 Mai 379 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3258 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Juni 269 Juli 305 August 324 September 217 Oktober 199 November 259 Dezember 166 Frage 2: In wie vielen Fällen dieser Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte, dass die überprüften Personen einen Bezug zu welchen Phänomenbereichen des „Extremismus " bzw. der PMK aufweisen, und in wie vielen Fällen waren diese Anhaltspunkte gerichtsverwertbar, so dass eine Übermittlung dieser Hinweise vorgenommen werden konnte (bitte, sofern möglich, monatsweise aufschlüsseln)? Es wird auf folgende Tabelle verwiesen: Freistaat SACHSEN Rechtsextremismus Linksextremismus Ausländerextremismus Reichsbürger Monat Erkenntlung Keine Ermitteilung Erkenntnis- Keine Er - kenntnismitteilung Erkenntnismitteilung Keine Erkenntnismitteilung Erkenntnismitteilung Keine Erkenntnismitteilung Jan. 4 2 0 0 0 0 0 0 Febr. 2 1 0 0 0 1 0 0 März 4 1 0 0 0 0 0 0 April 1 0 0 0 0 0 0 0 Mai 3 1 1 0 0 1 1 0 Juni 8 0 0 0 1 0 0 0 Juli 3 1 1 1 1 1 0 0 Aug. 3 1 1 0 0 0 0 0 Sept. 1 0 3 2 0 0 1 0 Okt. 3 0 3 0 1 0 0 0 Nov. 5 0 1 1 0 0 0 0 Dez. 5 0 0 1 0 0 1 0 Ges. 42 7 10 5 3 3 3 0 Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1 UM DES INNERN NM. ME C K 1=11rer7 Frage 3: Wie hoch ist die Zahl der Personen im Freistaat Sachsen, die bekanntermaßen Bezüge zur extremen Rechten aufweisen und die im Bewachungsgewerbe — hier insbesondere mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum bei Objekten, bei denen im Falle eines kriminellen Eingriffes eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann — tätig sind? Frage 4: Welche Fälle wurden der Staatsregierung bekannt, in denen im Jahr 2017 Personen , die Bezüge zur extremen Rechten aufweisen, als Wachpersonal in Einrichtungen für Geflüchtete und Asylsuchende eingesetzt wurden oder werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe ), bedarf hierfür nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe erforderliche Zuverlässigkeit nicht vorliegt , ist die bewachungsrechtliche Erlaubnis zu versagen (§ 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewO) bzw. darf die Person mit Bewachungsaufgaben nicht beschäftigt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bewachungsverordnung). Nach Kenntnis der Gewerbebehörden sind keine wegen bekannter Bezüge zur extremen Rechten unzuverlässigen Personen im Bewachungsgewerbe — hier insbesondere mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum bei Objekten, bei denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann — tätig Frage 5: Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung gegenwärtig, um zu ermitteln bzw. zu verhindern, ob bzw. dass Personen im Freistaat Sachsen, die Bezüge zur extremen Rechten aufweisen, als Wachpersonal in Einrichtungen für Geflüchtete und Asylsuchende eingesetzt werden? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7876 verwiesen. undlichei p Grüßen Lig PNC. Dr`Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-02T13:16:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes