STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11785 Thema: Sprengstofffunde, ungeklärte Bombenanschläge und ähnliche Vorfälle in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Statistische Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen stehen im Sinne der Fragestellung nicht zur Verfügung. Die vorliegende Auswertung basiert auf den Daten des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen mit Stand vom 9. Januar 2018. Recherchiert wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 im Freistaat Sachsen nach Straftaten des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt wurden. Ausgeschlossen wurden dabei Tatmittel in Form von pyrotechnischen Erzeugnissen (z. B. Böller, Feuerwerk, Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung). Aufgrund der Vielfältigkeit der Sachverhalte und Begehungsweisen ist nicht auszuschließen, dass mit den verwendeten Recherchekriterien nicht alle Sachverhalte erfasst worden sind. Frage 1: In welchen Fällen wurden im Freistaat Sachsen im Jahr 2017 Sprengsätze (inkl. USBVs) und Bombenattrappen verwendet oder aufgefunden , ohne dass sich die Täterschaft und/oder Tatmotivation klären ließ? Frage 2: Welche Sprengmittel bzw. Sprengstoff -Arten oder welche anderen explosionsgefährlichen Stoffe sind in den Fällen im Sinne der Frage 1 verwendet worden und in welchen dieser Fälle konnte die Herkunft des Sprengstoffs ermittelt werden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/85 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlage wird verwiesen. Frage 3: In welchen der Fälle im Sinne der Frage 1 bestand oder besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tätern um Angehörige der extremen Rechten handelt bzw. welche dieser Fälle sind aufgrund welcher Tatumstände (z.B. Droh- oder Bekennerschreiben , beabsichtigte Opfergruppe) dem Phänomenbereich der PMKrechts zuzuordnen? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/3758 sowie auf die Anlage verwiesen. Mitileundlicbpn Qiüßen Forof! Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11785 Tatzeitraum PMK Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft -rechts- 01.01.2017 Käbschütztal Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 01.01.2017 Reinsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 02.01.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 02.01.2017 Dresden Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 03.01.2017 Leipzig Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 17.01.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 18.01.2017 Dohna Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 20.01.2017 Schkeuditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden Deutsche Bahn 20.01.2017 Plauen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden 21.01.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden 23.01.2017 Görlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden Seite 1 von 8 Tatzeitraum Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK -rechts- 25.01.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden Deutsche Bahn 31.01.2017 VVernnsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 31.01.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 11.02.2017 Hirschstein Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 18.02.2017 Markkleeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 28.02.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 18.03.2017 Boxberg/O.L. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gem. § 308 StGB ermittelt werden 22.03.2017 Wurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 25.03.2017 Dürrhennersdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gem. § 308 StGB ermittelt werden 25.03.2017 Kottmar Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 08.04.2017 Leipzig Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien Rauchkörper konnte nicht nein ermittelt werden 10.04.2017 Pirna Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Parkscheinautomat gesprengt ermittelt werden Seite 2 von 8 Tatzeitraum Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK -rechts- 11.04.2017 Coswig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden 15.04.2017 VVurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 16.04.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 17.04.2017 Coswig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 18.04.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 18.04.2017 Görlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden 21.04.2017 Lauta Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 26.04.2017 Meißen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gem. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 05.05.2017 Borna Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gem. § 308 StGB ermittelt werden 09.05.2017 Großenhain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 15.05.2017 Riesa Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 15.05.2017 VVeischlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden Seite 3 von 8 Tatzeitraum Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK -rechts- 22.05.2017 Großenhain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 26.05.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 27.05.2017 Görlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 30.05.2017 Mittweida Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Abfallbehälter gesprengt ermittelt werden 01.06.2017 Markkleeberg Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 05.06.2017 Zittau Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 07.06.2017 Böhlen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 10.06.2017 Zittau Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 11.06.2017 Schkeuditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden Deutsche Bahn 16.06.2017 Bernsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein (Bautzen) gern. § 308 StGB ermittelt werden 25.06.2017 Borsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 02.07.2017 Tirpersdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden Seite 4 von 8 Tatzeitraum Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK -rechts- 02.07.2017 Weischlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 02.07.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 05.07.2017 Penig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 05.07.2017 Frohburg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 06.07.2017 Bösenbrunn Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 04.08.2017 Wurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden Deutsche Bahn 07.08.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 08.08.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 10.08.2017 Freital Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 19.08.2017 Oschatz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gem. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 19.08.2017 Bad Brannbach Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gem. § 308 StGB ermittelt werden 27.08.2017 Zschepplin Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden Seite 5 von 8 Tatzeitraum Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK -rechts- 10.09.2017 Mittweida Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Buswartehäuschen gesprengt ermittelt werden 16.09.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 15.10.2017 Mücka Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gem. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 25.10.2017 Böhlen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 26.10.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 31.10.2017 Schneeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 02.11.2017 Neukirch/Lausitz Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 08.11.2017 Markkleeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 13.11.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit inn Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 13.11.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 21.11.2017 Schönfeld Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 27.11.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gem. § 308 StGB Briefkastenanlage ermittelt werden Seite 6 von 8 Tatzeitraum Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK -rechts- 30.11.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 11.12.2017 Geithain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 15.12.2017 Lohsa Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 15.12.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 18.12.2017 VVurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 22.12.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 24.12.2017 Penig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB in Fahrzeug ermittelt werden 29.12.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 30.12.2017 VVurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Parkscheinautomat gesprengt ermittelt werden 30.12.2017 Colditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 30.12.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden 31.12.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden Seite 7 von 8 Tatzeitraum PMK Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft -rechts- 31.12.2017 Großenhain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 31.12.2017 Bad Lausick Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 31.12.2017 Radeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden 31.12.2017 Colditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 31.12.2017 Thum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden 31.12.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein gern. § 308 StGB ermittelt werden Seite 8 von 8 2018-02-01T13:36:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes