STAATSMINISTERWM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11786 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Angehörigen der extremen Rechten sowie der „Reichsbürger und Selbstverwalter" im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer 1. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Nach dem Waffengesetz (WaffG) begründet (nur) der Nachweis, dass der/die Betroffene einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Frage 1: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten und/oder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, sind derzeit im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse (bitte fallweise aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen liegen Erkenntnisse vor, dass 78 Personen, die der rechtsextremistischen Szene und 68 Personen , die den „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Hinsichtlich der Aufschlüsselung der Personen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte wird auf die folgende Tabelle verwiesen: 111111BM• 01•11•1 MIK 4,11.1 =SM e=3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/86 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis/ Kreisfreie Stadt Anzahl der Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis Anzahl der Reichsbürger und Selbstverwalter mit waffenrechtlicher Erlaubnis Bautzen 9 5 Chemnitz, Stadt 3 2 Dresden, Stadt 6 5 Erzgebirgskreis 9 8 Görlitz 9 3 Landkreis Leipzig 7 2 Leipzig, Stadt 7 2 Meißen 8 3 Mittelsachsen 3 6 Nordsachsen 6 1 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 8 10 Vogtlandkreis 2 5 Zwickau 1 16 Frage 2: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten und/oder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, haben im Verlauf des Jahres 2017 die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragt und/oder diese Erlaubnis erhalten? Keine Person, die nachweislich einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat bzw. die unter den Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 1. November 2016 zu subsumieren ist (vgl. Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7073), erhielt im Jahr 2017 eine waffenrechtliche Erlaubnis. Im Jahr 2017 waren in sieben Antragsverfahren Hinweise auf diesen Personenkreis zu prüfen. Ein Antrag wurde freiwillig zurückgezogen. Drei Anträge wurden abgelehnt. Dagegen haben zwei Antragsteller Rechtsmittel eingelegt. Frage 3: In wie vielen Fällen im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden im Jahr 2017 Überprüfungen hinsichtlich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dieser Personen angeregt oder vorgenommen und in wie vielen Fällen führte dies zur Beanstandung der Zuverlässigkeit bzw. zum Widerruf oder Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. tatsächlich vorhandener Waffen? Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN .fflONI 11 .=aer Die Waffenbehörden haben im Jahr 2017 insgesamt 149 Personen auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft, bei denen Hinweise über Bezüge zum Rechtsextremismus und/oder zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" vorlagen. In 40 Fällen führten die Überprüfungen zum Widerruf bzw. zur Rücknahme der waffenrechtlichen Erlaubnisse, welche die Abgabe der erlaubnispflichtigen Waffen zur Folge hatte. Weitere neun Personen haben ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse freiwillig zurückgegeben . Frage 4: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2017 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten und/oder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zuzurechnen sind, Waffen ohne die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder besaßen? In dem vom LfV Sachsen der rechtsextremistischen Szene zugerechneten Personenkreis wurden vier Fälle dieser Art bekannt. Dabei wurden Waffen gemäß § 1 Abs. 2 WaffG berücksichtigt. In dem vom LfV Sachsen dem „Reichsbürgern und Selbstverwalter " zugerechneten Personenkreis sind keine Fälle bekannt geworden. Frage 5: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2017 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten und/oder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zuzurechnen sind, mit Waffen handeln? Derartige Fälle wurden nicht bekannt. yit.11,undlicen Grüßen rof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-02T13:11:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes