STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11791 Thema: Aktivitäten der „Europäischen Aktion" in Sachsen im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3238 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der sogenannten „Europäischen Aktion" (bzw. „Bund freies Europa") und ihres Gründers Bernhard Schaub in Sachsen sind der Staatsregierung im Jahr 2017 bekannt geworden (bitte ggf. aufschlüsseln nach Ort, Art der Veranstaltung, Teilnehmerzahl)? Der Gründer der „Europäischen Aktion" Bernhard SCHAUB trat am 11. Februar 2017 in Dresden bei einer rechtsextremistischen Demonstration als Redner auf. Es liegen weitere Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: Über wie viele Mitglieder verfügt(e) die „Europäische Aktion" in Sachsen zuletzt? Der „Europäischen Aktion" wurden in Sachsen vereinzelte Mitglieder zugerechnet. Frage 3: Inwiefern bestand zuletzt nach Kenntnis der Staatsregierung eine Zusammenarbeit zwischen sächsischen Angehörigen der Parteien NPD, „Die Rechte" und „Der III. Weg" mit der „Europäischen Aktion" sowie ihrem Gründer Bernhard Schaub? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Befanden sich nach Kenntnis der Staatsregierung unter den Teilnehmern der bisherigen so genannten „Gebietsleiter"- und anderer Treffen der „Europäischen Aktion " auch Angehörige der extremen Rechten in Sachsen und liegen darüber hinaus Erkenntnisse vor, nach denen die „Europäische Aktion" einen so genannten „Stützpunkt", eine „Informationsstelle" oder eine anders geartete Repräsentanz in Sachsen eingerichtet hat oder einzurichten vorsieht? Es lagen Informationen über eine „Europäische Aktion Sachsen" vor. Das dazu gehörige Facebookprofil existiert aktuell noch, wurde jedoch seit September 2017 nicht mehr benutzt . Es liegen weitere Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 5: Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, dass sächsische Anhänger der „Europäischen Aktion" nach deren vorgeblicher Auflösung EA- Strukturen fortführen, entsprechende Bestrebungen ggf. unter anderer Bezeichnung fortsetzen oder sich gezielt welchen anderen Strukturen der extremen Rechten angeschlossen haben? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mit.fre- dlichen rüßen P f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-02-02T12:29:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes