STAATSIV11N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11794 Thema: Aktivitäten der sogenannten „GefangenenHilfe" im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. MB 1. OMI =WE 1!7 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3241 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN ,MER - . - - - 1e773 Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der „GefangenenHilfe" und des „Gefangenenhilfe Freundeskreis ", im Jahr 2017 in Sachsen sind der Staatsregierung bekannt geworden (bitte ggf. aufschlüsseln nach Ort, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung)? Die „GefangenenHilfe" (GH) aktualisiert fortlaufend ihre Internetseite sowie ihr Facebook -Profil und berichtet dort insbesondere über ihre Aktivitäten. Darüber hinaus sammelte die GH im Freistaat Sachsen bei mehreren rechtsextremistischen Veranstaltungen Spenden für ihre Organisation oder war mit einem Verkaufs- oder Infostand vertreten . Auf die folgende Tabelle wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teil- Veranstaltung nehmerzahl 22.04.2017 Mittweida Rechtsextremisten ca. 250 _ Zeitzeugenvortrag mit Spendensammlung für die GH 15.07.2017 Mittweida Rechtsextremisten ca. 200 Zeitzeugenvortrag mit Stand der GH und Spendensammlung 29.07.2017 Zwickau Partei „Der Dritte * Vortragsveranstaltung mit Weg", Stützpunkt Liederabend und Stand der Westsachsen GH 14.10.2017 Mittweida Rechtsextremisten ca. 300 Zeitzeugenvortrag mit Stand der GH 04.11.2017 Mittweida Rechtsextremisten ca. 250 Zeitzeugenvortrag mit Stand der GH und Spendensammlung Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 09.12.2017 Chemnitz Rechtsextremisten ca. 160 Zeitzeugenvortrag „Große Soldatenweihnacht" mit Stand der GH und Spendensammlung * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus mobilisierte die GH mittels Flyer zu einer Veranstaltung mit Liedermacher und Versteigerung am 22. Juli 2017 im Muldental. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Veranstaltung wie beworben stattfand. Weiterhin liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: Wie viele inhaftierte Personen in welchen JVAs im Freistaat Sachsen wurden im Jahr 2017 auf welche Weise durch die „GefangenenHilfe" bzw. deren Anhänger kontaktiert und auf welche Weisen durch oder auf Vermittlung der „Gefangenen- Hilfe" unterstützt? Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über eine Zusammenarbeit der „GefangenenHilfe" mit anderen Bestrebungen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen sowie sächsischen Mitgliedern bzw. Gliederungen der Parteien NPD, „Die Rechte" und „Der III. Weg" vor? Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche weiteren von Gruppierungen der extremen Rechten ausgehenden Aktivitäten , die auf eine „Gefangenenbetreuung" gegenüber Gesinnungsgenossen zielen , sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit ergeben sich Anhaltspunkte für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige" (HNG) im Freistaat Sachsen? Für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen HNG im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierung derzeit keine Anhaltspunkte vor. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. ndliche Grüßen as-4 Prbf. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-02-02T12:30:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes