STAATSTMINISTEMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11799 Thema: Aktivitäten der Jungen Nationaldemokraten (JN) in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u.a.) der JN bzw. einzelner Gliederungen oder Mitglieder haben im Jahr 2017 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl)? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8705, 6/9139, 6/9479, 6/9728, 6/10042, 6/10317, 6/10570, 6/10938, 6/11164, 6/11407 und 6/11699 verwiesen. Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen , Parteien oder Einzelpersonen war die JN bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Es wird davon ausgegangen, dass es der Fragestellerin um Aktivitäten im rechtsextremistischen Kontext geht. Hierzu wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8705, 6/10042, 6/10938, 6/11407 und 6/11699 verwiesen. JIMCnir Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3211 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung, konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren). Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) mit Stand vom 11. Januar 2018 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Am 16. März 2017 führten sechs Personen ein Straßentheater in der Innenstadt von Döbeln durch, wobei Flugblätter und 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS-Gas) verteilt wurden. Weiterhin wurden Schilder mit den Aufschriften „Opfer der Multikultigesellschaft " und „Frauen schützen — Grenzen schließen" mitgeführt. Die versammlungsrechtliche Aktion war nicht angemeldet. Es wurde daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (§ 27 Sächsisches Versammlungsgesetz) eingeleitet. Das Ermittlungsverfahren wurde inzwischen gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die JN bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2018 planen bzw. bereits durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin, Thema, Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl )? Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 13.01.2018 Riesa JN * Bundeskongress mit Neuwahl Bundesvorstand Redner: Frank FRANZ, Thorsten HEISE, Thomas SALOMON Auftritt Liedermacher Phil von FLAK 17.01.2018 Dresden JN, NPD ca. 95 Kundgebung „Klare Kante gegenüber Ausländerkriminalität und Überfremdung" Redner: Jens BAUR, Maik MÜLLER * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Der Staatsregierung liegen zu der Frage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2017, die JN bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Nach dem sehr schwachen Wahlergebnis bei den Landtagswahlen im September 2016 in Mecklenburg -Vorpommern — sächsische JN-Mitglieder hatten in Mecklenburg- Vorpommern Wahlkampfhilfe geleistet — waren auch die Aktivitäten der JN Sachsen stark zurückgegangen. Diese Entwicklung setzte sich im Jahr 2017 fort. Im Freistaat Sachsen fehlen der JN in vielen Regionen geeignete Führungspersonen, die eigene Aktionen initiieren bzw. neue Interessenten an die Jugendorganisation binden könnten. Lediglich in den Städten Chemnitz und Dresden sowie in den Landkreisen Nord- und Mittelsachsen, Leipziger Land und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge existierten im Jahr 2017 noch „Stützpunkte" der JN. Um neue Impulse zu setzen, gab der Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN JN-Landesverband Sachsen daher am 4. September 2017 die Leiters des JN- Stützpunktes Dresden Maik MÜLLER zum neuen Landesvorsitzenden bekannt. r‚undlieen Grüßen i rXr . Roland Wrof. Dr. Rolahd Wöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-02-02T13:09:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes