STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11809 Thema: Aktivitäten der Vereinigung „Wir lieben Sachsen/Thügida" im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u.a.) der Vereinigung „Wir lieben Sachsen/Thügida" bzw. einzelner Gliederungen oder Mitglieder haben im Jahr 2017 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl )? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Datum Ort Teilnehmer- Veranstaltung ggf. Bands, zahl Liedermacher, Redner 09.03.2017 Borna mind. 2 Kundgebung „Für soziale Gerechtigkeit , gegen antideutsche Politik", Redner Alexander KURTH 09.03.2017 Rötha mind. 2 Kundgebung „Für soziale Gerechtigkeit , gegen antideutsche Politik" 04.05.2017 Dresden 4 drei Infostände 06.05.2017 Dresden ca. 250 Demonstration „Europa für Marine Le Pen" 18.05.2017 Brandis 20 - 25 Kundgebung 18.05.2017 Naunhof 20 - 25 Kundgebung 18.05.2017 Grimma 20 -25 Kundgebung • tiM I • • 11 M a . OMI 1 14±)3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3218 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen, Parteien oder Einzelpersonen war die Vereinigung „Wir lieben Sachsen/Thügida" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter )? Es wird davon ausgegangen, dass es der Fragestellerin um Aktivitäten im rechtsextremistischen Kontext geht. Auf die folgende Tabelle wird verwiesen. Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher, Redner 17.07.2017 Zwickau nichtextremis- n. b. Beteiligung an Protesten tisch gegen den Besuch des Bundesministers für Justiz und Verbraucherschutz 29.07.2017 Zwickau nichtextremis- n. b. Beteiligung an einer Kundtisch gebung mit anschließendem Aufzug „Fehlpolitik Deutschland" 06.09.2017 Torgau Rechtsextre- mind. 3 Protestaktion anlässlich misten, u. a. einer Wahlkampfveranstal- NPD und JN tung „Mit Vollgas in den Untergang..." Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Frage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung, konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren)? Es wurden keine Straftaten im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die Vereinigung „Wir lieben Sachsen /Thügida" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2018 planen bzw. bereits durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin , Thema, Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2017, die Vereinigung „Wir lieben Sachsen/Thügida" bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend, liegen der Staatsregierung vor? Der Verein hat mit Datum vom 10. Mai 2017 auf Facebook seine Umbenennung in „Volksbewegung" bekannt gegeben. Für Sachsen wird seither das Facebook-Profil „Volksbewegung Sachsen" benutzt, dass man unter dem Suchbegriff „Wir lieben Sachsenf Thügida" findet. Kly(indlichet Grüßen rof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-02-02T12:37:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes