STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11810 Thema: Waffen- und Sprengstoff -Funde 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/614 verwiesen. Frage 1: In welchen Fällen (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Art des Fundes , Straftatbestand) wurden bei Exekutivmaßnahmen sächsischer Behörden im Jahr 2017 illegale Schusswaffen, Munition und Sprengstoff — inklusive Materialien, die zur Fertigung von Munition und Sprengstoffen geeignet sind — sichergestellt? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3760 verwiesen. Dies gilt auch für das Jahr 2017. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis , dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz , das Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz waren zum Stichtag 31.12.2017 in Sachsen mit welchem bisherigen Ermittlungsstand anhängig und welche dieser Verfahren werden mit Angehörigen der extremen Rechten bzw. dem Bereich der PMK-rechts Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/81 Dresden, 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STE111JM DES INNERN und/oder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" in Verbindung gebracht? BBL WIRK ...MB t tir Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren in 519 Fällen die Ermittlungen wegen derartiger Straftaten noch nicht abgeschlossen. In 438 Verfahren wurden 452 Tatverdächtige ermittelt. Keiner dieser Tatverdächtigen ist mit dem landesspezifischen personengebundenen Hinweis „SGRB — Sogenannter Reichsbürger" eingestuft. Kein Verfahren ist dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet. Frage 3: In welchen Fällen richten sich die Ermittlungen im Sinne der Fragen 1 und 2 gegen Sympathisanten, Angehörige und/oder Mitglieder welcher Organisationen der extremen Rechten und/oder der „Reichsbürger und Selbstverwalter"? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/614 sowie auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Dem wird hinzugefügt, dass dies auch für den Frageteil zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" gilt. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit welchen Resultaten ergriffen, um den „legalen" Waffenbesitz von Angehörigen der extremen Rechten und/oder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" sowie deren Mitgliedschaften in Reservistenverbänden und Schützenvereinen zurückzudrängen? Das Staatsministerium des Innern hat auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 einen Erlass zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Mitgliedern und Anhängern der NPD an die Waffenbehörden versandt, um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in Sachsen sicherzustellen. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8910 wird verwiesen. Weiterhin hat das Staatsministerium des Innern mit den Waffenbehörden zwei Sonderdienstbesprechungen zur Umsetzung des „Reichsbürger -Erlasses" vom 1. November 2016 durchgeführt. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/7073 wird verwiesen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hat in 97 Fällen Erkenntnisse zum genannten Personenkreis an die Waffenbehörden übermittelt. Zur Anzahl der durchgeführten waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen sowie zur Anzahl der nicht erteilten, widerrufenen bzw. zurückgenommenen waffenrechtlichen Erlaubnisse wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11786 verwiesen. Darüber hinaus haben die Waffenbehörden in acht Fällen Waffenbesitzverbote erteilt. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/614, Sätze 1, 2 und 4 verwiesen. Dies gilt auch für das Jahr 2017. Myendliihe2 Grüßen Prof. DC Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-02T13:08:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes