STAATSM1N1STER1UTV1 DES 1NNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11833 Thema: Sächsisches Staatsarchiv - Digitalisierung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Handlungserfordernisse bestehen für das Staatsarchiv beim Auf- und Ausbaus des „Archivportals -D", insbesondere in Bezug auf die eigene Kompetenzerweiterung zum Standard EAD (DDB) und der Gewährleistung eines technisch und fachlich guten Workflows? Das Archivportal -D ist als spartenspezifisches Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) das zentrale archivische Online -Portal in Deutschland. Die Daten werden zugleich an das europäische Portal Europeana weitergegeben . Das Sächsische Staatsarchiv plant, alle elektronischen Erschließungsdaten über Archivgut auf dem Archivportal -D zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung soll nur in den Fällen unterbleiben, in denen dieses aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Dadurch kann die Benutzung unikalen archivischen Kulturgutes im Sinne der E-Government-Strategie des Freistaates Sachsen und der Digitalisierungsstrategie „Sachsen Digital" (Maßnahme 5.2.6 Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut) erleichtert und gesteigert werden. Infolge von Verzögerungen beim Archivportal -D musste eine umfangreiche Datenübernahme (Ingest) vom Sächsischen Staatsarchiv, die für das Jahr 2016 geplant war, auf das laufende Jahr verschoben werden. Inzwischen erfolgte eine Umstellung der lngestierung durch den Portalbetreiber. Erneute Testläufe, ggf. auch technische Anpassungen und ein geänderter Workflow sind deshalb nicht auszuschließen. Das Sächsische Staatsarchiv sieht sich technisch ausreichend gerüstet, die vollständige Datenlieferung an das Archivportal -D sowie künftige Datenaktualisierungen durchführen zu können. Unabhängig davon unterstützt es Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 15-1053/45/7 Dresden, 5. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Bemühungen des Archivportals -D, etwa durch die Durchführung eines gemeinsamen Hersteller -Anwender -Workshops, dafür zu sorgen, dass geeignete Funktionalitäten bei den gängigen archivischen Fachanwendungen implementiert werden. Frage 2: Welchen Anteil an staatlichem Archivgut will die Staatsregierung bis zu welchem Jahr digitalisiert haben und welche Strategie -Empfehlungen, Pläne und Konzepte liegen der Staatsregierung für die Realisierung eines „Digitalen" oder „Virtuellen" Lesesaals für das sächsische Archivwesen (Staatsarchiv + sonstige Archive) vor (Im Wortlaut beifügen)? Das Sächsische Staatsarchiv plant, im Rahmen der laufenden Digitalisierungsstrategie „Sachsen Digital" fünf Prozent seiner über 110 Kilometer Archivgut zu digitalisieren und online zugänglich zu machen. Das Vorhaben ist legislaturübergreifend geplant und wird mittelfristig umgesetzt werden. Durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich 560.000 Euro für die Haushaltsjahre 2017/2018 wurden im letzten Jahr große Fortschritte bei der Digitalisierung von Archivgut im Sächsischen Staatsarchiv erzielt. Im Jahr 2017 wurden rund 17 Mio. Digitalisate von Akten, Karten und Plänen sowie Digitalisate audiovisueller Medien staatlicher Provenienz im Umfang von ca. 1.000 Stunden Video- und 940 Stunden Audiomaterial erzeugt. Wie in der Antwort auf die Frage 1 bereits ausgeführt, plant das Sächsische Staatsarchiv die elektronischen Erschließungsdaten über Archivgut vollständig online zugänglich zu machen, soweit dieses aus rechtlichen Gründen zulässig ist. Derzeit verfügt das Sächsische Staatsarchiv über einen Umfang von 2,44 Mio. Erschließungsdatensätzen. Das Sächsische Staatsarchiv fasst unter der „Digitalisierung von Archivgut" folgende Maßnahmen zusammen: a) die Anfertigung, Verwaltung und Online -Stellung von digitalen Kopien analog vorliegenden Archivgutes, b) die Anfertigung, Verwaltung und Online -Stellung von analog vorliegenden Erschließungsdaten zu Archivgut („Retrokonversion"), c) den Aufbau und dauerhaften Betrieb der für a) und b) erforderlichen technischen Infrastruktur . Dieses erfordert ein schrittweises Vorgehen mit teilweise aufeinander aufbauenden Maßnahmen. Erst im Anschluss an diese Maßnahmen plant das Sächsische Staatsarchiv die Einrichtung eines „digitalen oder virtuellen Lesesaals". Der Staatsregierung liegen deshalb noch keine konkreten Pläne oder Konzepte dazu vor. Frage 3: Welche Handlungserfordernisse oder (finanzielle, personellen) Mehraufwendungen sieht die Staatsregierung zukünftig für das Sächsische Staatsarchiv, um die Leitlinien zur bundesweit einheitlichen Archivierung von Geobasisdaten umzusetzen ? Die „Leitlinien zur bundesweit einheitlichen Archivierung von Geobasisdaten", die von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) gemeinsam mit der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archiv- Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN verwaltungen des Bundes und der Länder (KLA) 2016 herausgegeben wurden, bilden den Handlungsrahmen zur archivischen Überlieferungsbildung im Bereich elektronischer Geobasisdaten im Freistaat Sachsen und bestimmen somit die Handlungserfordernisse. Sie fungieren als archivisches Bewertungsmodell und geben neben technischen und strukturellen Vorgaben Anregungen zur Steuerung des Übernahmeprozesses archivwürdiger Unterlagen in das Sächsische Staatsarchiv. Diese Leitlinien wurden im Sächsischen Staatsarchiv im Jahr 2017 bei der Übernahme digitaler Orthophotos angewendet. Im Hinblick auf „Mehraufwendungen" ist zwischen der archivfachlichen und der fachtechnischen Seite zu unterscheiden. Der archivfachliche Aufwand innerhalb des Sächsischen Staatsarchivs ist hinsichtlich der Bewertung, Übernahme und Nutzbarmachung archivwürdiger elektronischer Fachverfahrensdaten aus unterschiedlichen Geoinformationssystemen sehr hoch. Auf der fachtechnischen Seite hingegen ergeben sich, bedingt durch die Konzeption des Elektronischen Staatsarchivs (el_sta), die keine gesonderten Anpassungen zur Übernahme unterschiedlicher Datentypen benötigt, keine finanziellen oder personellen Mehraufwendungen. Allerdings wird durch das hohe Datenvolumen, zum Beispiel von hochaufgelösten Orthophotos, für künftige Übernahmen eine Erhöhung der Datenübertragungsrate innerhalb der Infrastruktur des el_sta nötig sein. Diese Aufrüstung wird im Jahr 2018 erfolgen und kann gemeinsam mit der geplanten Maßnahme für die Archivierung von audiovisuellem Archivgut, bei der ebenfalls umfangreiche Datenmengen zu verarbeiten sind, durchgeführt werden, so dass auch hier keine Mehraufwände entstehen. Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand der Road Mop für die „breite Digitalisierungskampagne in deutschen Archiven" (DFG-Forschungsprojekt „Digitalisierung von archivalischen Quellen") in Sachsen und welche Konzepte hat die Staatsregierung, um die Beteiligung sächsischer Archive (insbesondere Staatsarchiv) an der Road- Map-Umsetzung dauerhaft personell, finanziell und technisch abzusichern? Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DfG) hat im Jahr 2017 ein Förderprogramm zur „Digitalisierung archivalischer Quellen" aufgelegt, das sich an einen breiten Teilnehmerkreis aus Archiven verschiedener Sparten richtet. Diesem Projekt ging ein im Jahr 2013 gestartetes Pilotprojekt voraus, mit dem die Entwicklung und Erprobung standardisierter Verfahren für eine „breitere Digitalisierungskampagne" erfolgen sollte. An dem Pilotprojekt war das Sächsische Staatsarchiv neben sechs weiteren Kooperationspartnern beteiligt . In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff einer „Road Mop" benutzt worden. Mit dem Beginn der DfG-Förderung im Jahr 2017 besteht für Archive aller Sparten die Möglichkeit, Anträge auf Förderung von Digitalisierungsvorhaben bei der DfG zu stellen. Das Sächsische Staatsarchiv hat für die Jahre 2018 bis 2020 eine Förderung der DFG in Höhe von 157.000 Euro bewilligt bekommen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung ergeben sich aus der Ausschreibung der DfG. Dabei wird nur die Digitalisierung digital erschlossener Bestände gefördert, die in überregional zugreifbaren und auf standardisierte Datenformate ausgelegte Recherchesysteme nachgewiesen sind. Des Weiteren ist das Erbringen einer Eigenleistung von in der Regel ein Drittel der Gesamtkosten Voraussetzung. Außerdem ist der Aufbau und dauerhafte Betrieb einer technischen Infrastruktur erforderlich, um die Digitalisate gemäß den Förderbedingungen nachhaltig online stellen zu können. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Für das Sächsische Staatsarchiv stellt die Digitalisierung von Archivgut eine neue Daueraufgabe dar. Die Sächsische Staatsregierung wird auch für die kommenden Haushaltsjahre Haushaltsmittel zur Gegenfinanzierung von DfG-Projekten beantragen. Für das Jahr 2018 ist geplant, die erforderliche technische Infrastruktur für die Online- Stellung der Archivgutdigitalisate aufzubauen. Frage 5: Wie hoch schätzt die Staatsregierung den zukünftigen, jährlichen, personellen und finanziellen (Mindest -)Aufwand für die regelmäßige Weiterbildung der Angestellten des Staatsarchives und sonstiger Archive in Sachsen im Bereich der Digitalisierung (Planung von Digitalisierungsprojekten, Standards, Software, Endgeräte, Datenschutz , Schnittstellen)? Das Sächsische Staatsarchiv schätzt den zukünftigen Aufwand für regelmäßige Fortoder Weiterbildung im Bereich der Digitalisierung für seine eigenen Bediensteten als gering ein. Fort- oder Weiterbildung sind aus Sicht des Sächsischen Staatsarchivs nicht geeignet, um den komplexen Anforderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, vollumfänglich zu genügen. Die dauerhafte Wahrnehmung der Aufgabe erfordert als Grundvoraussetzung vielmehr eine archivfachliche Berufsausbildung. Die Sächsische Staatsregierung kann den (Mindest -)Aufwand nichtstaatlicher Archive in Sachsen im Bereich der Digitalisierung nicht schätzen. Sie ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich und daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen. Sie muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Das ist hier der Fall, denn die Frage betrifft im Hinblick auf nichtstaatliche Archive ausschließlich Sachverhalte, die von den kommunalen Trägern als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Insoweit wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/11832 verwiesen. Mit-fretundlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2018-02-06T09:05:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes