STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11838 Thema: Maricann Standort Ebersbach Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Bundesregierung schreibt bis Jahresende die Herstellung von 6.600 Tonnen Cannabis pro Jahr in einem geheimen Verfahren aus. Die Firma Maricann hat sich beworben. Siehe Link: http://www.sz-online.de/nachrichten/cannabis-statt-kotelett- 3771670.html und https://www.maricann.com/ebersbach-facilitv" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Vermarktung des ehemaligen Schlachthofgewerbe¬ parks in Naunhof Gemeinde Ebersbach schon abgeschlos¬ sen? Das SMWA kann lediglich Auskunft über geförderte kommunale Gewerbe¬ parks erteilen. Der in Rede stehende Gewerbepark befindet sich in Privatbe¬ sitz. Aus diesem Grund liegen auch keine Informationen hinsichtlich der Vermarktung vor. Frage 2: Haben Gespräche des kanadischen Investors Maricann mit der Landesregierung oder dem Kreis Meißen (Landrat Stein¬ bach) stattgefunden? Wenn ja, in welchem Rahmen? Am 2. und 8, August 2017 haben im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr Ansiedlungsgespräche mit dem Unternehmen Maricann stattgefunden. Daran haben auch Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft sowie der Wirtschaftsför¬ derung des Landkreises Meißen teilgenommen. Seite 1 von 2 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/33 Dresdan, 3 0, Jap ^ -ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Hallestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Frage 3: Gibt es bereits bewilligte Anträge bzw. Genehmigungen für die geplante Produktion von medizinischem Marihuana für Maricann? Nach Auskunft der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde der Landesdirektion Sachsen liegen keine bewilligten Anträge bzw. Genehmigungen vor. Frage 4: Von welcher öffentlichen Instanz hat Maricann wirtschaftliche Förde¬ rungen zu erwarten und in welcher Höhe? Im Rahmen der unter Frage 2 genannten Gespräche wurden u. a. Fördermöglichkeiten eruiert. Für den Anbau von Cannabis und dessen Weiterverarbeitung können verschie¬ dene Förderprogramme in Betracht kommen. Da der Anbau von Cannabis der landwirtschaftlichen Urproduktion gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zuzuschreiben ist, käme in diesem Bereich eine Förderung über den EU-Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Betracht. Diese Förderung wird für landwirtschaftliche Be¬ triebe im Freistaat Sachsen über die Richtlinie Landwirtschaft, Innovation und Wissens¬ transfer (RL LIW/2014) angeboten. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden Klotzsche ist für den Fördervollzug zuständig. Sofern das betreffende Unternehmen einen Förderantrag stellt und sämtliche Förderkriterien erfüllt, können die Investitionskosten mit 35 % bezuschusst werden. Das förder¬ fähige Investitionsvolumen je Antragsteiler beträgt für die gesamte Förderperiode 2014 - 2020 maximal 3 Millionen Euro. Für die Errichtung einer Betriebsstätte zur Weiterverarbeitung hat das Unternehmen einen Antrag im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gestellt. Dieser Antrag befindet sich derzeit in der Bearbei¬ tung. Eine endgültige Entscheidung über die Förderhöhe ist zum gegenwärtigen Zeit¬ punkt noch nicht möglich. Frage 5: Hat „Maricann" bereits Pläne vorgelegt, wie die Sicherheit in Bezug auf das BTMG gewährleistet werden soll? Für diese Fragen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Der Staatsregierung liegen deshalb keine diesbezüglichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-01-30T14:12:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes