STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11843 Thema: Ausgaben für Sachverständige im Kapitel 08 01 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0801 Titel 526 02 - Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u.ä. Ausschüssen- in den Haushaltsjahren 2016 und 2017? Haushaltsjahr Ausgaben 2016 21.523,40 € 2017 12.085,80 € 2. Für welche Maßnahmen und jeweils in welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0801 Titel 526 02 - Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u.ä. Ausschüssen- ausgezahlt? HH- Maßnahmen Ausgaben Jahr 2016 Vergütungen, Barauslagen und Reisekos- 9.100,00 € tenvergütungen für die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schiedsstelle sowie Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen nach §§ 14, 15 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle gemäß § 81 Abs. 2 SGB XII (SchiedVergSozVO) vom 11. Oktober 2000 (SächsGVBI. S. 443), in der jeweils geltenden Fassung 2016 Vergütungen, Barauslagen und Reisekos- 11.307,20 € tenvergütungen für die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schiedsstelle sowie Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen nach §§ 9, 10 Sächsische Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12.0141.51-18/27 Dresden, cL.Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de 2016 2016 2016 HH- Jahr 2017 2017 2017 2017 2017 Seite 2 von 2. STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Schiedsstellenpflegeversicherungsverordn ung - SächsSchiedsPflegeVersVO vom 2. November 2009 (SächsGVBI. S. 559) Kosten der Schiedsstelle Rettungsdienst 750,00 € gemäß § 33 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBI. S. 245, 647), in der jeweils geltenden Fassung Vergütungen und Reiskostenvergütungen 66,20 € für Vertreter von Patientenorganisationen im Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a Abs. 1 SGB V i.V.m. der VwV GemLG vom 24. Januar 2013 (SächsABI. S. 194) Sonstiges 300,00 € Maßnahmen Ausgaben Vergütungen, Barauslagen und Reisekos- 7.400,00 € tenvergütungen für die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schiedsstelle sowie Ent- Schädigungen von Zeugen und Sachverständigen nach §§ 14, 15 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle gemäß § 81 Abs. 2 SGB XII (SchiedVergSozVO) vom 11. Oktober 2000 (SächsGVBI. S. 443), in der jeweils geltenden Fassung Vergütungen, Barauslagen und Reisekos- 2.996,20 € tenvergütungen für die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schiedsstelle sowie Ent- Schädigungen von Zeugen und Sachverständigen nach §§ 9, 10 Sächsische Schiedsstellenpflegeversicherungsverordn ung - SächsSchiedsPflegeVersVO vom 2. November 2009 (SächsGVBI. S. 559) Kosten der Schiedsstelle nach § 111b 200,00 € SGBV Verordnung der Sächsischen Staatsregie- 600,00 € rung über die Schiedsstellen in der Jugendhilfe (SchiedJugVO) vom 13. Oktober 1999 (SächsGVBI. S. 550). Sonstiges 889,60€ Freistaat SACHSEN 2018-01-24T11:01:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes