SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11847 Thema: Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendung im Kapitel 0802 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0802 Titel 547 02- Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen - in den Haushaltsjahren 2016 und 2017? (Bitte nach Haushaltsjahren aufgliedern .) Haushaltsjahr Ausgaben 2016 495.000,00 € 2017 987.035,00 € 2. Welchen Inhalt haben die Vergütungsvereinbarungen mit der SAB, die den Abrechnungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zugrunde lagen? Die Vergütungsvereinbarungen mit der SAB, die den Abrechnungen der SAB in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zugrunde lagen, haben grundsätzlich folgenden Inhalt: - § 1: - § 2: - § 3: - §4: - § 5: - § 6: - § 7: - § 8: - § 9: - § 10: - § 11: - § 12: Gegenstand Aufgaben, Rechtsgrundlagen Verfahren Mittelanforderung und -bereitstellung Rückforderungen von Fördermitteln, Rechtsverfolgung Stundung, Niederschlagung, Erlass und Vergleich Berichtswesen Vergütung Prüfungsrechte Sorgfaltspflicht Kündigung Schriftformklausel Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51-18/30 Dresden, 25 Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de - § 13: Salvatorische Klausel - § 14: lnkrafttreten, Beendigung, Übergang. STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zu berücksichtigen ist, dass es teilweise zwischen den aufgeführten Regelungen Verschiebungen gibt. Die Aufgaben werden teilweise in§ 3 der Vereinbarung mit geregelt. Die Kündigung wird teilweise bei der Beendigung der Vereinbarung mit geregelt. 3. Liegen den Vergütungsvereinbarungen konkrete Aufwandskalkulationen zugrunde , die von der Staatsregierung überprüft wurden? Ja. 4. Welche Nachweise wurden von der SAB als Grundlage der konkreten Abrechnung der Vergütung in den Jahren 2016 und 2017 vorgelegt? Soweit eine Vergütung pro Bewilligung vereinbart worden ist, hat die SAB die Anzahl der erfolgten Bewilligungen genannt und eine Übersicht über die Bewilligungen vorgelegt . Mit freundlichen Grüßen I 0, ffil Barbara K~sc Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-01-30T14:14:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes