STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/7-2018/ Dresden, Februar 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11865 Thema: Sorbenfeindliche Beleidigung und Bedrohung auf Bundes-Marineball Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie der RBB und andere Medien am 13. Dezember 2017 berichteten (https://vvww.rbb24.de/studiocottbus/beitraeqe/2017/12/affront-qeqensorbin .html) kam es beim Ball der Bundes-Marine Ende November in Rostock zur Beleidigung eines weiblichen Mitglieds des brandenburgi schen Sorbenrates durch einen Marine-Reservisten. Mit dem Fall be schäftigt sich auch die Wehrdisziplinaranwaltschaft". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnis hat die Sächsische Staatsregierung von den Umständen dieses Vorfalls? Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Die Staatsregierung hat Kenntnis von diesem Vorfall durch die Berichterstat tung des RBB und Serbske Nowiny sowie die Auskunft der Regierung des Landes Brandenburg (siehe Antwort zu Frage 3). Vertiefte eigene Erkennt nisse zu diesem Vorfall liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Sieht die Staatsregierung durch diesen Vorfall die Artikel 5 und 6 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten betroffen? Gemäß Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung wurde ein Mitglied des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag des Landes Brandenburg beleidigt. Insofern liegt die Zuständigkeit für diesen Vorfall im Land Brandenburg. Dies schließt auch die Einschätzung ein, inwieweit durch diesen Vorfall die Artikel 5 und 6 des Rahmenübereinkommens des Europa rates zum Schutz nationaler Minderheiten betroffen sind. Frage 3: Ergibt sich für die Sächsische Staatsregierung aus diesem Vor fall ein konkreter Bedarf zur Zusammenarbeit mit dem Land Branden burg nach §15 Abs. 1 Sächs. SorbenG? Hausanschrift; Staatsmlnlsterlum fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.srnwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen tjefinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte tieim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte eiektroniscfie Dokumente. STAATSM1NISTER]UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Sächsische Staatsregierung arbeitet in Angelegenheiten der Sorben ständig und eng mit dem Land Brandenburg zusammen. Der Staatsregierung wurde auf Anfrage von der Regierung des Landes Brandenburg bestätigt, dass dieser Vorfall sich ereignet habe. Des Weiteren wurde die Staatsregierung darüber informiert, dass die Zuständigkeit für die Auswertung dieses Vorfalls im Landtag des Landes Brandenburg liege, da ein Mit glied des Rates für Angelegenheiten der SorbenAA/enden beim dortigen Landtag betrof fen sei. Frage 4: Sind der Sächsischen Staatsregierung ähniich geiagerte Vorfäiie mit Be zug auf das Territorium des Freistaates Sachsen bzw. in Sachsen wohnender sor bischer Bürginnen und Bürger bekannt? Der Fragesteller hat den Fragezeitraum nicht näher eingegrenzt. Insofern wird die Frage für die Jahre 2016 und 2017 beantwortet. Der Fragesteller fragt zudem unkonkret nach ähnlich gelagerten Vorfällen. Insofern geht die Staatsregierung davon aus, dass der Fra gesteller politisch motivierte sorbenfeindliche Straftaten der Beleidigung, Bedrohung und Nötigung gegen Angehörige des sorbischen Volkes meint. Im Jahr 2016 wurden keine sorbenfeindlichen Straftaten in den Deliktsbereichen Bedro hung, Beleidigung sowie Nötigung registriert. Im Jahr 2017 wurde eine Beleidigung (in Tateinheit mit Volksverhetzung) registriert. Die Angaben für das Jahr 2017 basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 18. Januar 2018 eingegangenen Erstmeldungen der Poli zeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Die Angaben für das Jahr 2016 beruhen auf dem Jahresendstand. Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Sächsische Staatsregierung zur Verbesse rung des strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schutzes von Opfern bei Übergriffen aufgrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Seitens der Staatsregierung sind keine Maßnahmen zur Verbesserung des strafrechtli chen und zivilrechtlichen Schutzes von Opfern bei Übergriffen aufgrund gruppenbezoge ner Menschenfeindlichkeit geplant, da die bestehenden Maßnahmen ausreichend sind. Des Weiteren wird auf den „Bericht der Sächsischen Staatsregierung zur Lage des sor bischen Volkes" vom 19. Dezember 2017, Drs.-Nr. 6/11575, verwiesen. Unter Punkt 2.9 Förderung der Akzeptanz zwischen Bürgern deutscher und sorbischer Volkszugehörig keit (Seiten 77 bis 79) werden Maßnahmen/Aktivitäten im Sinne der Fragestellung auf geführt. Grüßenundlich Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-02-05T10:20:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes