STAATSM1NISTERIUM DES INNERN MI1. 'AMI 1 11M Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11883 Thema: Polizeieinsatz am Connewitzer Kreuz zum Jahreswechsel 2017/18 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Ablauf der Ereignisse am Connewitzer Kreuz in der Silvesternacht aus Sicht der Staatsregierung dar? (Bitte dabei auch darauf eingehen warum im Zusammenhang mit der Löschung eines Brandes auf der Kreuzung Connewitzer Kreuz Wasserwerfer überhaupt und warum zwei davon zum Einsatz kamen sowie wer wann den Befehl zum Einsatz der Wasserwerfer gegeben hat) Zum generellen Ablauf der Ereignisse wird auf die Anlage 1 verwiesen. Darüber hinaus stellten sich die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Einsatz der Wasserwerfer wie folgt dar: Dreißig Minuten nach Mitternacht entfachten schwarz gekleidete und vermummte Personen einen Brand im Bereich der Lokalität „Werk III". Es wurden Gegenstände in den Brandherd geworfen und das Feuer damit weiter entfacht. Der entstandene Brandherd wurde schließlich auseinander gezogen . In diese Brände wurden ebenfalls Gegenstände geworfen. Parallel zu dieser Feststellung wurde eine Mülltonne zum Ort geschoben, in Brand gesetzt und unter die dortige Überwachungskamera gestellt. Auf Grund der Tatsache, dass die Feuerwehr im Bereich der Biedermannstraße und im gesamten Stadtgebiet gebunden war, bereits angegriffen wurde und eine aggressive Stimmung bei den Personen am Connewitzer Kreuz herrschte, entschloss sich der Polizeiführer gegen 00:50 Uhr, diese Brände mittels Wasserwerfer löschen zu lassen. Zum gegenseitigen Schutz und für eine schnelle Löschung der Brände wurden zwei Wasserwerfer eingesetzt . Als Reaktion auf diese gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme wurden die Wasserwerfer massiv von ca. 40 schwarz gekleideten Personen mit Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/44/96 Dresden, 6. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Würfen von Flaschen, Steinen und pyrotechnischen Erzeugnissen angegriffen und bei den Löscharbeiten behindert. Herangezogene Einsatzkräfte des Polizeivollzugdienstes wurden ebenfalls mit Flaschen, Steinen und pyrotechnischen Erzeugnissen beworfen. Frage 2: Wie viele Polizeibeamtinnen waren im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel am Connewitzer Kreuz im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) Im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen zum Jahreswechsel 2017/2018 wurden am und rund um das Connewitzer Kreuz sechs Polizeibedienstete der Polizeidirektion Leipzig sowie 211 Polizeibedienstete des Präsidiums der Bereitschaftspolizei Sachsen eingesetzt. Vier Polizeibedienstete versahen ihren Dienst in ziviler Kleidung. Frage 3: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe und ggf. politischer Einordnung aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Rechtsverstöße von Polizeibeamtinnen im Zusammenhang mit dem Einsatz am Connewitzer Kreuz? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Mit-freUndlichen Grüße Pfof. Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11883 Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig vom 1. Januar 2018 Polizeieinsatz Silvester 2017/18 Im gesamten Stadtgebiet begrüßten die Leipziger Bürgerinnen und Bürger das neue Jahr überwiegend friedlich. Im Verlauf des Abends bis hin zu Mitternacht versammelten sich auf dem Augustusplatz etwa 3.000 und auf dem Markt etwa 200 Personen. Sie feierten ruhig und silvestertypisch. Die zwei angemeldeten Versammlungen am Connewitzer Kreuz begannen pünktlich zur angesagten Zeit: von 23:00 Uhr bis 23:30 Uhr „die Partei" unter dem Motto „Bier statt Böller" mit ca. 100 Personen und eine Kundgebung „Für das Politische", die von der „Initiative für Versammlungsfreiheit" von 23:00 Uhr bis 01:03 Uhr mit sieben Teilnehmern stattfand. Schwerpunkt des polizeilichen Einsatzes war, wie in den letzten Jahren auch, das Connewitzer Kreuz. Dort sammelten sich bis gegen 24:00 Uhr ungefähr 1.000 Personen. Ständig gab es weiteren Zulauf aus allen Richtungen. Zunächst verliefen die Silvesterfeierlichkeiten friedlich. Nachdem auf dem Connewitzer Kreuz verschiedene Gegenstände sowie Mülltonnen angezündet worden waren, wurden zwei Wasserwerfen zum Löschen der Brandherde zum Einsatz gebracht. In diesem Zusammenhang warfen etwa 40 bis 50 Personen Flaschen, Steine und Böller gegen die Fahrzeuge und die eingesetzten Polizeibeamten. Verwarnungen von ihrer Seite blieben wirkungslos. Nach Lautsprecherdurchsagen gab es weitere Widerstandshandlungen, so dass sich in dessen Folge auch ein Wasserwerfereinsatz gegen die Störer erforderlich machte. Mehrere Personen wurden wegen schweren Landfriedensbruchs in Gewahrsam genommen; die weiteren Ermittlungen laufen. Gegen 01:30 Uhr zog sich ein großer Teil der Feiernden vom Connewitzer Kreuz zurück, so dass sich die Lage entspannte. Nach den Feierlichkeiten begannen die Mitarbeiter der Stadtreinigung sofort mit ihrer Arbeit am Connewitzer Kreuz, auf dem Augustusplatz und in der City. Rund um das Silvestergeschehen mussten die Kameraden der Feuerwehr zu mehreren Bränden ausrücken: Es brannten Mülltonnen in Connewitz, auf der Eisenbahnstraße/Neustädter Straße, vor der Probsteikirche sowie auf der Bornaischen Straße. Zudem gab es einen Dachstuhlbrand in der Biedermannstraße, der durch eine Silvesterrakete ausgelöst worden war und lokal begrenzt blieb. Die Feuerwehr hatte den Brand schnell unter Kontrolle. Auch der Technikraum im Haus des Jugendrechts brannte. Verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen, ob hier Brandstiftung vorliegt, wurden aufgenommen. Außerdem kamen auch Mitarbeiter des Rettungswesens zum Einsatz, da zwei Männer durch Silvesterböller am Augustusplatz sowie in der Innenstadt schwer verletzt behandelt und in Krankenhäuser gebracht werden mussten. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11883 Deliktsbezeichnung* Tatort* Tatverdächtige bzw. Betroffene* Anzahl politische Motivation Strafanzeigen 31.12.2017-01.01.2018 — Connewitzer Kreuz 1 Gefährliche Körperverletzung gern. § 224 StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz, REWE-Parkplatz 1 2 Landfriedensbruch gern. § 125 StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz 1 3 Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gern. §§ 125, 113 StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz/Bornaische Straße 1 4 Beleidigung gern. § 185 StGB Leipzig, Karl-Liebknecht-Straße/Scheffelstraße 1 5 Versuchte gefährliche Körperverletzung gern. § 224 StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz 1 6 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung gern. §§ 113, 185 StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz 1 7 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Leipzig, Bornaische Straße/Hildebrandtstraße Unbekannt 8 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz Unbekannt 9 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz 1 10 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz 1 11 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz 1 12 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB Leipzig, Connewitzer Kreuz 1 Ordnungswidrigkeiten 1 Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gern. § 41 SprengG Leipzig, Scheffelstraße/Kochstraße 1 , Stand: 16.01.2018 * Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten Gegenstand laufender Ermittlungen sind. 2018-02-06T09:44:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes