STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11884 Thema: Abschiebung in Maghreb-Staaten, insbesondere Tunesien im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausreisepflichtige wurden insgesamt im Jahr 2017 in die Maghreb-Staaten abgeschoben? (Bitte auflisten nach einzelnen Staaten !) Zielstaat Anzahl der Abschiebungen Algerien 11 Marokko 21 Tunesien 109 Frage 2: Wie viele Tunesier sollten im Jahr 2017 abgeschoben werden? Bei wie vielen von ihnen ist die Abschiebung gescheitert aufgrund von Untertauchen vor der Abschiebung, fehlenden Ausweispapieren, Erkrankungen bzw. sonstigen Gründen? (Bitte aufschlüsseln nach Hinderungsgrund !) Im Jahr 2017 sollten 264 tunesische Staatsangehörige nach Tunesien abgeschoben bzw. nach der Dublin -I II-Verordnung in andere EU- Mitgliedstaaten überstellt werden. In 146 Fällen scheiterten die Abschiebungen aus den nachfolgend aufgeführten Gründen: Scheiterungsgrund Anzahl der Fälle kein Zugriff 116 keine Reisedokumente 4 Sonstiges 26 (z. B. kein Einverständnis des Staatsanwaltes , Überbuchung des Flugzeuges) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/20 Dresden, 6. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wie viele Personen sind im Laufe des Jahres 2017 von Sachsen in Abschiebehafteinrichtungen anderer Länder a) untergebracht und b) von dort abgeschoben worden? In Abschiebehafteinrichtungen anderer Länder sind in Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz vier Personen untergebracht und von dort abgeschoben worden . Frage 4: Wie viele Personen konnten im Jahr 2017 nicht in Abschiebehaft genommen werden, weil kein Unterbringungsplatz vorhanden war? In keinem Fall. Frage 5: Gab es Anweisungen seitens der Landesdirektion Sachsen an die Ausländerbehörden keine oder nur wenige Abschiebehaftanträge zu stellen? Nein. MitAeundlichen,Grüßen A f • Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-06T09:42:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes