STAATSMIN1STER1UM DES INNERN =MnCJI Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11885 Thema: Urlaubstage / Ansparurlaub bei der sächsischen Polizei 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Urlaubstage (einschließlich Schichtdienstzusatzurlaub aber ohne Ansparurlaub) wurden von sächsischen Polizeibeamten von 2017 ins Jahr 2018 übernommen? Von sächsischen Polizeibeamten wurden 50.851 Urlaubstage (einschließlich Schichtdienstzusatzurlaub aber ohne Ansparurlaub) von 2017 ins Jahr 2018 übernommen (Stand 31. Januar 2018). Frage 2: Wie viele Tage Ansparurlaub wurden von sächsischen Polizeibeamten von 2017 ins Jahr 2018 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeibehörden und nachgeordneten Dienststellen und Jahreswechsel.) Die Übersicht der von 2017 ins Jahr 2018 übernommenen angesparten Urlaubstage von sächsischen Polizeibeamten stellt sich wie folgt dar: Dienststellen Ansparurlaubstage Polizeidirektion Chemnitz 3698 Polizeidirektion Dresden 3762 Polizeidirektion Görlitz 1702 Polizeidirektion Leipzig 3521 Polizeidirektion Zwickau 2265 Landeskriminalamt 2021 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 379 Präsidium der Bereitschaftspolizei 3181 Polizeiverwaltungsamt 205 (Stand 31. Januar 2018) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/44/98 Dresden, 7Y . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Tage Ansparurlaub müssen mit Stichtag 01.0ktober 2017 jeweils in den Jahren bis 2021 verbraucht werden? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeibehörden und nachgeordneten Dienststellen und Jahr.) Die Übersicht der Ansparurlaubstage, die mit Stichtag 1. Oktober 2017 jeweils in den Jahren bis 2021 verbraucht werden müssen, stellt sich wie folgt dar: Dienststellen Ansparurlaubstage die im Jahr genommen werden müssen 2018 2019 2020 2021 Polizeidirektion Chemnitz 94 401 867 1289 Polizeidirektion Dresden 273 901 1328 1620 Polizeidirektion Görlitz 112 546 596 926 Polizeidirektion Leipzig 271 833 1206 1871 Polizeidirektion Zwickau 94 314 718 893 Landeskriminalamt 261 450 685 912 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 4 71 73 189 Präsidium der Bereitschaftspolizei 159 494 774 1263 Polizeiverwaltungsamt 28 51 70 147 (Stand 31. Januar 2018) Frage 4: Wie hoch ist die zu erbringende Jahresarbeitszeit eines Beamten jeweils in den Jahren 2018-2021 in Arbeitstagen (Angenommene Größe ein VZÄ)? Die zu erbringende Jahresarbeitszeit richtet sich nach der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen. Demnach errechnet sich die Anzahl der Arbeitstage nach den Wochentagen von Montag bis Freitag abzüglich der gesetzlichen Feiertage (Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen) sowie den dienstfreien Tagen (24. und 31. Dezember). Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2885 verwiesen . Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-02-28T09:37:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes