STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11889 Thema: Krankenstand bei der sächsischen Polizei für den Zeitraum 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte erfolgt keine kontinuierliche statistische Erfassung von Krankendaten. Eine Beantwortung hinsichtlich der Krankenstände der Tarifbeschäftigten bzw. der Verwaltungsbeamten wäre nur nach einer händischen Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Jahres 2017 möglich. Eine solche Auswertung ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Eine statistische Erfassung von Krankendaten, die unterhalb der Direktionsebene oder vergleichbar zuordenbar wäre, erfolgt nicht. Auch hier ist eine nachträgliche Auswertung, abgesehen von datenschutzrechtlichen Erwägungen , mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/44/101 Dresden, 6. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen , was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine (überwiegend händische) Auswertung der Krankenunterlagen der rund 2.900 nicht im Polizeivollzugsdienst Bediensteten der sächsischen Polizei für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzte Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde für die Beantwortung der auf die Krankenstände der Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten gerichteten Fragen alleine einen zusätzlichen Zeitaufwand von rund 240 Stunden erforderlich machen. Aufgrund dieses Aufwands wäre eine vollständige Beantwortung der Fragestellung ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht möglich. Die Beantwortung ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen der sächsischen Polizei nicht zu leisten Frage 1: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2017, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten bis zum 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Unter Beachtung des in der Vorbemerkung Gesagten stellt sich der Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes, die das 51. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wie folgt dar: Tage Krankenstand Polizeidirektion Chemnitz 17,1 4,7 Polizeidirektion Dresden 18,3 5,0 Polizeidirektion Görlitz 21,0 _ 5,8 Polizeidirektion Leipzig 22,0 6,0 Polizeidirektion Zwickau 14,4 _ 4,0 _ Landeskriminalamt 12,7 3,5 Präsidium der Bereitschaftspolizei 15,5 4,3 Polizeiverwaltungsamt 12,8 3,5 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 5,8 1,6 Seite 2 von 5 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2017, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten ab dem 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Unter Beachtung des in der Vorbemerkung Gesagten stellt sich der Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes, die das 51. Lebensjahr vollendet haben, wie folgt dar: Tage Krankenstand Polizeidirektion Chemnitz 54,4 14,9 Polizeidirektion Dresden 70,5 19,3 Polizeidirektion Görlitz 76,0 20,8 Polizeidirektion Leipzig 77,0 21,1 Polizeidirektion Zwickau 49,3 13,5 Landeskriminalamt 46,1 12,6 Präsidium der Bereitschaftspolizei 53,0 14,5 Polizeiverwaltungsamt 30,2 8,3 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 25,5 7,0 Frage 3: Wie hoch ist der jeweilige Anteil an Tarifbeschäftigten und Beamten in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen und Alterskohorten (bis bzw. ab dem 51. Lebensjahr), die länger als zwölf Wochen bzw. sechs Monate krank sind? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Bei der Erfassung der Krankendaten werden lediglich die Anzahl der Erkrankungsfälle statistisch erhoben. Eine Zuordnung der Erkrankungsfälle zu Bediensteten (z. B. bei Mehrfacherkrankungen), wie zur Beantwortung der Frage erforderlich wäre, erfolgt nicht. Die Frage wäre nur nach einer Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Jahres 2017 möglich. Eine solche Auswertung ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Seite 3 von 5 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN IMML .1111 Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine Auswertung der Krankenunterlagen der rund 11.000 Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzte Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde für die Beantwortung der Frage hinsichtlich der Erkrankungsdauer von sechs Monaten einen zusätzlichen Zeitaufwand von über 900 Stunden erforderlich machen. Aufgrund dieses Aufwands wäre eine vollständige Beantwortung der Fragestellung ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht möglich. Die Beantwortung ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 4: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2017 in den jeweiligen Laufbahngruppen der Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Unter Beachtung des in der Vorbemerkung Gesagten stellt sich der Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes sortiert nach Laufbahngruppen (LG)/ Einstiegsebenen, wie folgt dar: Freistaat SACHSEN Nach Tagen/Kopf LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Polizeidirektion Chemnitz 33,2 26,7 7,8 Polizeidirektion Dresden 36,4 28,1 4,5 Polizeidirektion Görlitz 42,2 32,9 14,4 Polizeidirektion Leipzig 42,3 28,7 5,4 Polizeidirektion Zwickau 34,5 20,4 4,2 Landeskriminalamt 22,1 22,0 8,5 Präsidium der Bereitschaftspolizei 22,4 19,7 34,9 Polizeiverwaltungsamt 30,6 17,3 0,0 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 7,0 7,4 10,9 Seite 4 von 5 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN In Prozent LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Polizeidirektion Chemnitz 9,1 7,3 2,1 Polizeidirektion Dresden 10,0 7,7 1,2 Polizeidirektion Görlitz 11,6 9,0 3,9 Polizeidirektion Leipzig 11,6 7,9 1,5 Polizeidirektion Zwickau 9,4 5,6 1,2 Landeskriminalamt 6,0 6,0 2,3 Präsidium der Bereitschaftspolizei 6,1 5,4 9,6 Polizeiverwaltungsamt 8,4 4,7 0,0 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1,9 2,0 3,0 Mit_frelundlichen Grüßen 7of. (DArProf. Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 2018-02-06T15:13:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes