STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11891 Thema: Strafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Crystal im 4. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge der Droge „Crystal Meth" wurde im 4. Quartal 2017 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis /Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt), erfassten Fällen und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme!) Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung. Eine automatisierte Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) ist aufgrund fehlender Erfassungsfelder nicht möglich. Die Registrierung von Sicherstellungsmengen erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zentral in der Falldatei Rauschgift (FDR). Die nachfolgende Tabelle umfasst ausschließlich Fälle und Sicherstellungsmengen der durch die Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen bearbeiteten Vorgänge. Fälle der Bundesbehörden sowie anderer Bundesländer mit Tatort Sachsen sind darin nicht enthalten. Die Sicherstellungsmengen werden vom Bundeskriminalamt (BKA) nur kumulativ übermittelt und können daher für das 4. Quartal 2017 nicht einzeln ausgewiesen werden . Die Zahlen erstrecken sich somit auf den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Aufgrund von Datensatzaktualisierungen können Abweichungen zu früher veröffentlichten Werten auftreten. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/103 Dresden, 6. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Jahr 2017 erfasste Fälle mit Sicherstellungsmen- Durchschnittlich sicher- Methamphetamin ge gesamt (in g) gestellte Menge pro er- (Crystal) fasstem Fall (in g) Stand 31.12.2017 662 5498,70 8,31 Quelle: Bundeskriminalamt: Falldatei Rauschgift, bis 12. Januar 2018 erfasste Fälle sowie Sicherstellungsmengen der sächsischen Polizei, ohne Sicherstellungsmengen der Zollbehörden Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Aufschlüsselung nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt) und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme wird in der PKS, PASS und in der FDR nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten 662 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung einer Ermittlungsakte ansetzt, wären dies ca. 165 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsakten. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über vier Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 nach § 29 I BtMG in Bezug „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand nach Nummern des § 29 I BtMG, Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr- „Handel treiben” und „Einfuhrschmuggel", können bei dieser Frage unberücksichtigt bleiben!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit „Crystal" nach Tatbestand: Seite 2 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Tatbestand Freistaat SACHSEN Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerlaubte Ein-/ Ausfuhr von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerlaubter Erwerb, sich verschaffen von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerlaubte Veräußerung, Abgabe, in Verkehr bringen von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 - unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 8 180 62 2 26 496 Gesamt 774 Straftaten nach § 29 Abs. 1 BtMG im Zusammenhang mit „Crystal" nach Landkreisen /Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 Chemnitz, Stadt 63 Erzgebirgskreis 56 Mittelsachsen 56 Vogtlandkreis 43 Zwickau 66 Dresden, Stadt 79 Bautzen 56 Görlitz 45 Meißen 20 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 36 Leipzig, Stadt 140 Leipzig 47 Nordsachsen 67 Gesamt 774 Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des Einfuhrschmuggels von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von „Crystal" nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 7 Fälle und Tatbestand 2 = 1 Fall) und betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Freistaat SACHSEN Kreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 Chemnitz, Stadt 1 1 2 0 Erzgebirgskreis 1 3 2 1 Vogtlandkreis 1 1 2 0 Bautzen 1 1 2 0 Sächsische 1 1 Schweiz-Osterzgebirge 2 0 1 7 Gesamt 2 1 Tatbestand*: 1. = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1- unerlaubte Ein-/ Ausfuhr von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2. = BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 - unerlaubte Einfuhr von nicht geringen Mengen - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Frage 4: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des „Handel Treibens" von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel von „Crystal" nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 63 Fälle und Tatbestand 2 = 26 Fälle) und betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 Chemnitz, Stadt 1 3 2 3 Erzgebirgskreis 1 2 2 2 Mittelsachsen 1 3 2 3 Vogtlandkreis 1 4 2 1 Zwickau 1 7 2 2 Dresden, Stadt 1 9 2 2 Seite 4 von 6 Kreisfreie Stadt/Landkreis STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 Bautzen 1 9 2 1 Görlitz 1 0 2 3 Meißen 1 3 2 4 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 5 2 1 Leipzig, Stadt 1 6 2 1 Leipzig 1 3 2 1 Nordsachsen 1 9 2 2 1 63 Gesamt 2 26 Tatbestand*: 1 = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 2 - Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 24a II StVG) und Strafverfahren (§§ 315c und 316 StGB) wurden im Zeitraum wie Frage 1 in Sachsen wegen des Konsums berauschender Mittel eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) In PASS werden keine Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Angaben zu Verstößen gegen den § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurden dem Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem ) entnommen. Straftaten gern. §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) wurden im PASS erhoben. Erfasste Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24a Abs. 2 StVG und Straftaten gemäß §§ 315c und 316 StGB sowie die vorliegenden Erkenntnisse zur Spezifizierung des „berauschenden Mittels" („Crystal") sind für das 4. Quartal 2017 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Freistaat SACHSEN Tatbestand Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 1 StVG § 24a Abs. 2 - Anzahl der Vorgänge 346berauschende Mittel darunter Vorgänge mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 8 Vorgänge ohne Eintrag von Tatmitteln 315 2 StGB § 315c Gefährdung des Straßen- Anzahl der Fälle 591 verkehrs darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 1 Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln 214 Seite 5 von 6 Tatbestand STAATSMINISTERIUM DES INNERN Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 Freistaat SACHSEN 3 StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr Anzahl der Fälle 690 darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 1 Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln 177 Ordnungswidrigkeiten nach § 24a Abs. 2 StVG - berauschende Mittel und Straftaten nach § 315 c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs sowie § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr mit erfassten Tatmittel „Crystal" nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 8 Vorgänge , Tatbestand 2 = 1 Fall und Tatbestand 3 = 1 Fall) und betroffenen Landkreisen /Kreisfreien Städten sind nachfolgend dargestellt: Kreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 4. Quartal 2017 Erzgebirgskreis 1 1 2 0 3 0 Vogtlandkreis 1 1 2 0 3 0 Görlitz 1 0 2 1 3 0 Meißen 1 3 2 0 3 0 Leipzig, Stadt 1 0 2 0 3 1 Leipzig 1 1 2 0 3 0 Nordsachsen 1 2 2 0 3 0 Gesamt 1 8 2 1 3 1 Tatbestand*: 1 = Straßenverkehrsgesetz § 24a Abs. 2 - berauschende Mittel 2 = Strafgesetzbuch § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs 3 = Strafgesetzbuch § 316 Trunkenheit im Verkehr MAreundlichen Grüßenj u L L Dr. Roland \NölProf. Dr. Roland \Nöller Seite 6 von 6 2018-02-06T09:44:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes