STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11893 Thema: Kosten des Freistaates Sachsen in der Verwaltungsstreitsache über den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage an die Staatsregierung sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Urteil vom 15. Juli 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt und dem Freistaat Sachsen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Vor diesem Hintergrund richtete der Unterzeichner am 24. Oktober 2016 (Drucksache 6/6862) und am 25. Oktober 2017 (Drucksache 6/11089) jeweils eine Kleine Anfrage zu den Kosten des Verfahrens an die Sächsische Staatsregierung. Deren Antworten vom 23. November 2016 und vom 23. November 2017 lassen sich jedoch nicht miteinander in Einklang bringen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe hat der Freistaat Sachsen die Kosten des Verfahrens (BVerwG 9 C 3.16 — Urteil vom 15. Juli 2016; Vorinstanzen: OVG Bautzen 5 A 195/09 — Urteil vom 15. Dezember 2011 — und VG Dresden 3 K 923/04 — Urteil vom 30. Oktober 2008) zu tragen (bitte Höhe der Kosten insgesamt sowie differenziert nach Gerichtskosten, Kosten Kläger, Kosten Beklagter mitteilen)? Die Gesamtkosten des Verfahrens betragen 25.120,40€. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/5/6 Dresden, 6. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Kosten des Klägers belaufen sich auf 7.016,16€. Der Freistaat Sachsen hat als Beklagter 18.104,24€ zutragen, darin sind 1.142,18€ Gerichtskosten enthalten. Die Erhöhung der Kosten des Beklagten (+ 453,33 €) im Vergleich zur Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11089 resultiert aus einer Zahlung, die in der damaligen Antwort noch nicht enthalten war. Mit -freundlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-02-06T15:38:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes