STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.; 6/11894 Thema: Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/58 Dresden, ^ ^ Jan, ms Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Urteil vom 15. Juli 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in Gestalt verschiedener Änderungsbe¬ scheide für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden für rechts¬ widrig erklärt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; "tr Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Frage 1; Welche Maßnahmen sind bislang jeweils wann durch die Lan¬ desdirektion eingeleitet worden, um die von dem Bundesver¬ waltungsgericht festgestellten Mängel zu beheben? Die Landeshauptstadt Dresden wurde mit Schreiben vom 11. August 2016 aufgefordert, zum Vorhaben Waldschlößchenbrücke eine FFH- Verträglichkeitsprüfung und einen Artenschutzfachbeitrag zu erstellen und diese Unterlagen der Landesdirektion Dresden vorzulegen. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Frage 2: Welche Maßnahmen müssen durch die Landesdirektion über die unter Ziffer 1 genannten hinaus eingeleitet werden, um die von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel zu beheben? Sobald die angeforderten Unterlagen (siehe Antwort zu Frage 1) vorliegen, werden diese öffentlich ausgelegt. Den Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Vom Ergebnis dieses Ver¬ fahrens hängt es dann ab, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird und Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM ob gegebenenfalls ein Planergänzungsbeschluss oder Planänderungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde erlassen werden muss. Frage 3: Welcher Zeitplan wird von der Landesdirektion zur Behebung der von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel verfolgt? Ein Zeitplan kann seriös erst nach Vorlage der Gutachten durch die Landeshauptstadt Dresden und dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens aufgestellt werden. Frage 4: In welcher Höhe werden dem Freistaat Sachsen nach gegenwärtigem Stand Kosten zur Behebung der von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel entstehen? Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-01-30T14:11:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes