SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maieher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11895 Thema: Ein-Fach-Lehrerinnen und Lehrer Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Studentinnen und Studenten studieren derzeit an einer sächsischen Hochschule in einem Lehramtsstudiengang Doppelfach Musik und wie hat sich diese Zahl seit 2012 jährlich entwickelt (Bitte nach studierter Schulart aufschlüsseln)? Frage 2: Wie viele Absolventinnen und Absolventen haben seit 2012 jährlich einen solchen Studiengang an sächsischen Hochschulen abgeschlossen (bitte nach studierter Schulart aufschlüsseln)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Hochschulstudium "Doppelfach Musik" ist kein Lehramtsstudiengang. Gemäß den Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung für die einzelnen Lehrämter umfasst ein Lehramtsstudium grundsätzlich zwei Fächer/Fachrichtungen und Bildungswissenschaften . Nach der Umstellung der Lehramtsausbildung im Freistaat Sachsen im Wintersemester 2012/2013 auf wieder geschlossene Studiengänge, die mit einer Ersten Staatsprüfung abschließen, bieten ausschließlich die Musikhochschulen in Dresden und Leipzig die Ausbildung "Doppelfach Musik" als Bachelor-/Masterstudiengänge an. Absolventen des "Doppelfaches Musik" haben im Ausnahmefall im Freistaat Sachsen Zugang in den Vorbereitungsdienst für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Die Angaben beziehen sich auf die Bachelor-/Masterstudiengänge "Doppelfach Musik". Seite 1 von 3 lj SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/11/62 Dresden, (Yl . Februar 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SJ\CHsEN Berücksichtigt sind die Angaben der Hochschule für Musik Dresden und der Hochschule für Musik und Theater Leipzig : Studierende der Studiengänge Bachelor/Master "Doppelfach Musik" insgesamt in den Jahren· 2012 2013 2014 2015 2016 2017 14 24 34 42 43 40 Ab I t D soven en" lf h M "k" oppe ac USI 2012 2013 2014 2015 2016 2017 0 2 3 3 2 5 Frage 3: Wie viele dieser Absolventinnen und Absolventen wurden seit 2012 jährlich in den sächsischen Schuldienst übernommen und unterrichten als sogenannte Ein-Fach-Lehrer im Fach Musik (bitte nach Schulart aufschlüsseln)? Im Rahmen der Einstellung in den sächsischen Schuldienst wird nur das Fach "Musik" statistisch erfasst, nicht die Besonderheit, dass es sich um das "Doppelfach Musik" handelt. Darüber hinaus ist bei Einstellungen von Lehrkräften aus anderen Bundesländern das Bundesland, in dem der Abschluss erfolgte, nicht Bestandteil statistischer Erfassungen bei der Einstellung von Lehrkräften in den sächsischen Landesschuldienst Angaben darüber, wie viele Absolventinnen und Absolventen mit diesem Ausbildungsgang in den sächsischen Schuldienst seit 2012 eingestellt worden sind, liegen daher nicht vor und werden auch nicht erhoben. Frage 4: Welche Gründe stehen ggf. einer Einstellung von Ein-Fach-Lehrern in den sächsischen Schuldienst entgegen und welche Erkenntnisse (z. B. aus dem Mitwirken in der Kultusministerkonferenz) hat die Staatsregierung über die Möglichkeit , als Ein-Fach-Lehrer im Fach Musik in anderen Bundesländern in den Schuldienst aufgenommen zu werden? Eine Ein-Fach-Ausbildung ist für den Einsatz als Lehrkraft in der Schule sehr unvorteilhaft . Musik ist in der Stundentafel ein Fach mit wenigen Stunden, sodass eine Lehrkraft , die ausschließlich in Musik ihren Einsatz finden kann, in der Schule in allen Klassen unterrichtet. An kleinen Oberschulen ist diese Lehrkraft unter Umständen mit ihrem vollen Unterrichtsdeputat gar nicht ausgelastet und damit an mindestens zwei Schulen tätig . Der Einsatz als Klassenlehrer ist ebenfalls schwierig. Unbenommen davon können Absolventen des Vorbereitungsdienstes für das Höhere Lehramt an Gymnasien mit einer Lehrbefähigung in Musik bei Bedarf in den Schuldienst eingestellt werden . Aussagen über die Möglichkeit der Einstellung von sächsischen Absolventen "Doppelfach Musik" in anderen Bundesländern können aufgrund der Personalhoheit der Länder nicht getroffen werden, diese spezielle Thematik ist kein Gegenstand der Kultusministerkonferenz . Frage 5: ln welchen anderen Fächern, jenseits von Musik, bieten die sächsischen Hochschulen Lehramtsstudiengänge an, in denen statt eines zweiten Faches ein Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Fach vertieft vermittelt wird und werden diese Absolventen auch in den sächsischen Schuldienst eingestellt? Es wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-02-02T13:24:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes