Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 0 1073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11897 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Thema: Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Seit über 20 Jahren ist die Gefährdungsbeurteilung das etablierte Instrument , um die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu beurteilen. Ihre gesetzliche Verankerung findet sie im Arbeitsschutzgesetz, aber auch in zahlreichen anderen Verordnungen, z. B. in der Arbeitsstättenverordnung , der Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung . Bezüglich des Umsetzungsstandes in Sachsen ergeben sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über die Umsetzung von Paragraph 5 Arbeitsschutzgesetz in Sachsen, der Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet? (Bitte Gliederung des Umsetzungsstandes nach Branchen) Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, Gefährdungen zu beurteilen, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten. Es besteht jedoch keine Meldepflicht an eine staatliche Behörde. Daher liegen der Staatsregierung keine umfassenden Erkenntnisse zur Umsetzung insgesamt und branchenbezogen vor. Frage 2: Nach welchen Kriterien werden Gefährdungsbeurteilungen durch wen überprüft und welche Auswirkungen haben unzureichend angefertigte oder gänzlich fehlende Gefährdungsbeurteilungen für die kontrollierten Unternehmen? Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/40 Dresden, 2 0. FEB. 2018 , r- Zert ifikat seit 2006 audlt bcrutundfamille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Arbeitsschutzbehörde überprüft die Gefährdungsbeurteilungen nach bundeseinheitlichen Kriterien. Diese Kriterien sind in einer Schrift „Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung" des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) veröffentlicht (siehe Link: http://lasi-info.com/uploads/media/LV 59 2017 01 01 .pdf) . Auch das Vorgehen der Aufsichtsbehörden im Betrieb, die Überprüfung und Bewertung der Gefährdungsbeurteilung und das Verwaltungshandeln bei Mängeln in bzw. Fehlen der Gefährdungsbeurteilung sind in dieser Handlungsanleitung benannt. Frage 3: In welchen Institutionen der Landesverwaltung wurde die nach den rechtlichen Regelungen erforderliche Gefährdungsbeurteilung vorgenommen ? Frage 4: In welchen Institutionen, in denen der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber fungiert, gibt es mit welcher Begründung bisher keine Gefährdungs beu rtei I u n g? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: In folgenden Ressorts einschließlich der nachgeordneten Behörden und Institutionen, in denen der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber fungiert, wurde die nach den rechtlichen Regelungen erforderliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt: • Sächsisches Staatsministerium für Finanzen • Sächsisches Staatsministerium für Kultus • Staatskanzlei. In folgenden Ressorts einschließlich der nachgeordneten Behörden und Institutionen, in denen der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber fungiert, ist die nach den rechtlichen Regelungen erforderliche Gefährdungsbeurteilung weitestgehend erfolgt, die vollständige Erhebung befindet sich noch in Planung: • Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr • Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz • Staatsministerium der Justiz • Staatsministerium des Inneren. Frage 5: Inwiefern werden psychische Belastungen bei der Gefährdungsanalyse in Institutionen des Landes berücksichtigt, welche Ergebnisse erbrachten die Analysen bisher und wie hat die Sächsische Staatsregierung darauf reagiert? Nach den rechtlichen Regelungen gehören die psychischen Belastungsfaktoren gleichberechtigt zu den anderen Belastungskategorien und bedürfen keiner gesonderten Gefährdungsbeurteilung . Die Berücksichtigung der psychischen Belastungen ist noch nicht vollständig in allen Ressorts erfolgt. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess, der vom Arbeitgeber verantwortet wird. Die Verantwortung liegt somit bei den einzelnen Ressorts. Die Erfassung , Beurteilung und Maßnahmenableitung sowie -durchführung erfolgt innerhalb einer Organisationseinheit arbeitsplatzbezogen. Aufgrund der Vielzahl der Tätigkeiten und Arbeitsumgebungen der Beschäftigten des Freistaates Sachsen lassen sich die Ergebnisse aller Beurteilungen nicht wiedergeben. In den „Eckwerten zur Personalentwicklung in der sächsischen Staatsverwaltung" ist eine „Leitlinie Gesundheitsmanagement für die sächsische Staatsverwaltung" enthalten , die darauf zielt, die Arbeitsbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten und ebenso die Eigenverantwortung der Bediensteten zu stärken. Gesundheitsmanagement gilt als Führungsaufgabe, daher wurden in vielen Ressorts Führungskräfte im gesundheitsförderlichen Führungsstil geschult. In den Ressorts wurden Stellen und Mittel für betriebliches Gesundheitsmanagement eingerichtet. Zur Unterstützung der Arbeitgeber und Stärkung der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitsschutzakteure bezüglich psychischer Belastungsfaktoren hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 2016 und 2017 in Kooperation mit Unfallversicherungsträgern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin drei umfangreiche Veranstaltungen zur Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Zudem wird aktuell ein Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst mit Bürgerkontakt überarbeitet. Mit freundlichen Grüße 0 retul , Barbara ~ ! Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-02-21T09:57:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes