STAAT S1V11 IM 1STETR1U1V1 FÜR SOZIALES LIND VERBR AU CD ER S CD U TZ sä Freistaat % SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-15/151 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, APril 2015 Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1190 Thema: Krankenfahrten durch Taxi-Unternehmen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren im Jahr 2014 die von der AOK PLUS übernommenen Kosten für Krankenfahrten durch Taxi-Fahrten? Die AOK PLUS hat im Jahr 2014 für Krankenfahrten mit Taxen und Mietwagen für ihre Versicherten im Freistaat Sachsen Kosten in Höhe von 35,3 Mio. EUR übernommen. Frage 2: Haben seit Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 Krankenkassen die Kostenübernahme solcher Krankenfahrten abgelehnt? Wenn ja, wie wurde die Ablehnung begründet? Der Staatsregierung liegen die Angaben zu den Ablehnungen der Krankenkassen entsprechend der Fragestellung nicht vor. Die der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) unterstehende AOK PLUS lehnt die Übernahme von Kosten für Krankenfahrten mit Taxen und Mietwagen nur ab, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach § 60 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 8 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinien) nicht erfüllt sind. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de