STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11914 Thema: G20 -Ermittlungen des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Auf entsprechende Anfragen, z.B. Drs. 6/10159, hat das Innenministerium mitgeteilt, es erteile zu den G20 -Ermittlungen keine Auskunft, da diese einzig und allein im Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg liegen würden. Die Leipziger Volkszeitung (08.01.2018, Seite 1) berichtet nun aber, im Jahr 2017 seien für das OAZ ,die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem G20- Gipfel` ein Schwerpunkt gewesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das „Operative Abwehrzentrum (OAZ)" bei der Polizeidirektion Leipzig und die bisherige Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz" des LKA wurden zum 1. Oktober 2017 zur Abteilung 5 „Polizeilicher Staatsschutz/Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus -Abwehrzentrum (PTAZ)" beim Landeskriminalamtes (LKA) zusammengeführt. Frage 1: Für die Bearbeitung wie vieler Straftaten und Ermittlungsersuchen im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel ist das OAZ zuständig? (Bitte aufschlüsseln nach Straftaten, die in Hamburg begangen wurden, und Resonanzstraftaten, die in Sachsen begangen wurden!) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/106 Dresden, 7. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Tatverdächtige mit Wohnsitz in Sachsen, die im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel Straftaten verübt haben, sind dem OAZ bekannt? Frage 3: Welche Straftaten werden den Tatverdächtigen vorgeworfen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftaten, die in Hamburg begangen wurden, und Resonanzstraftaten, die in Sachsen begangen wurden!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Für die Bearbeitung von in Hamburg begangenen Straftaten im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel 2017 in Hamburg ist die Soko „Schwarzer Block" beim Landeskriminalamt Hamburg zuständig. Das OAZ bzw. das PTAZ führte die nachfolgend aufgeführten zwölf Ermittlungsverfahren zu Straftaten mit Bezug zum G20 -Gipfel, welche in Sachsen begangen wurden: lfd. Tatzeit Tatort Delikt Nr. 1 03.11.2016 Dresden Brandstiftung gem. § 306 StGB 2 06.12.2016 Leipzig Brandstiftung gem. § 306 StGB 3 16.12.2016 Leipzig Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gern. § 305a StGB 4 01.01.2017 Leipzig Brandstiftung gern. § 306 StGB 5 15.06.2017 Leipzig Brandstiftung gern. § 306 StGB 6 19.06.2017 Bereich Gefährdung des Bahn-, Schiffs-, u. Luftverkehrs Leipzig gem. § 315a StGB in Verbindung mit Brandstiftung gem. § 306 StGB 7 19.06.2017 Bereich Gefährdung des Bahn-, Schiffs-, u. Luftverkehrs Leipzig gern. § 315a StGB in Verbindung mit Brandstiftung gem. § 306 StGB 8 19.06.2017 Bereich Gefährdung des Bahn-, Schiffs-, u. Luftverkehrs Leipzig gern. § 315a StGB in Verbindung mit Brandstiftung gem. § 306 StGB 9 19.06.2017 Bereich Gefährdung des Bahn-, Schiffs-, u. Luftverkehrs Leipzig gern. § 315a StGB in Verbindung mit Brandstiftung gem. § 306 StGB 10 26.06.2017 Leipzig Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gern. § 305a StGB 11 26.06.2017 Chemnitz versuchte Brandstiftung gern. § 306 StGB 12 29.06.2017 Dresden Brandstiftung gem. § 306 StGB Zu den o. g. Straftaten konnten keine Tatverdächtigen ermittelt werden. Ermittlungsersuchen wurden im Kontext der Fragestellungen nicht bearbeitet. Im Weiteren wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der jeweilige Fragegegenstand im Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Frage 4: Wie viele Linksextremisten aus Sachsen beteiligten sich nach Erkenntnissen des OAZ an den G20 -Demonstrationen? Wie viele von ihnen beteiligten sich an Krawallen ? Es wird auf die letzten drei Absätze der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 bis 3 verwiesen. Frage 5: Wie wurden die Zuständigkeiten für die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel zwischen dem sächsischen OAZ und der Stadt Hamburg in Bezug auf die Tatverdächtigen aus Sachsen konkret aufgeteilt? Es sind keine Abstimmungen im Sinne der Fragestellung erforderlich gewesen. Mit fieundlichen Grüßen df. Dr: Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-07T11:09:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes