STAATSUNISTERIUTVI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11921 Thema: Aufwendungen des Freistaates Sachsen für die Wachpolizei 2017 und 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Kosten entstanden dem Freistaat Sachsen im Jahr 2017 und entstehen voraussichtlich im Jahr 2018 im Rahmen der Ausbildung der Angehörigen der Wachpolizei für: 1. Unterbringung 2. Verpflegung 3. Vergütung von Lehrkräften 4. Vergütung von Angehörigen der Wachpolizei 5. Lehr- und Ausbildungsräumlichkeiten 6. Bekleidung 7. Bewaffnung? Dem Freistaat Sachsen entstanden im Jahr 2017 im Rahmen der Ausbildung der Angehörigen der Wachpolizei folgende Kosten: 1. Unterbringung: 807.182 Euro. 2. Verpflegung: keine. 3. Vergütung von Lehrkräften: 137.100 Euro Diese Kosten entstehen für zusätzlich eingestellte Fahrlehrer für die berufsspezifische Kraftfahrausbildung. Die Ausbildung der Angehörigen der Wachpolizei wird durch bereits dauerhaft beim Freistaat Sachsen beschäftigtes Personal realisiert. Insofern entstehen dem Freistaat Sachsen hierfür keine zusätzlichen Kosten. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-1053/44/110 Dresden, 7. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 4. Vergütung von Angehörigen der Wachpolizei: 2.850.517 Euro. 5. Lehr- und Ausbildungsräumlichkeiten: keine. 6. Bekleidung: 514.092 Euro. 7. Bewaffnung: keine. e 3 Dem Freistaat Sachsen entstehen im Jahr 2018 im Rahmen der Ausbildung der Angehörigen der Wachpolizei voraussichtlich folgende Kosten: 1. Unterbringung: 470.855 Euro. 2. Verpflegung: keine. 3. Vergütung von Lehrkräften: 140.100 Euro Diese Kosten entstehen für zusätzlich eingestellte Fahrlehrer für die berufsspezifische Kraftfahrausbildung. Die Ausbildung der Angehörigen der Wachpolizei wird durch bereits dauerhaft beim Freistaat Sachsen beschäftigtes Personal realisiert. Insofern entstehen dem Freistaat Sachsen hierfür keine zusätzlichen Kosten. 4. Vergütung von Angehörigen der Wachpolizei: 2.684.583 Euro. 5. Lehr- und Ausbildungsräumlichkeiten: keine. 6. Bekleidung: 510.687 Euro. 7. Bewaffnung: keine. ?NF fr ndlic en rüßen Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-07T11:16:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes