STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11925 Thema: Logo -Entfernung aus Sitzpolster von SEK Fahrzeug Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Logo auf den Sitzen des gepanzerten Einsatzfahrzeuges ,Survivor R' des sächsischen SEK soll entfernt werden bzw. wurde ggf. bereits entfernt. Es zeigt, geflügelt und umringt von einem Lorbeerkranz, ein gekröntes und von zwei Löwen gehaltenes sächsisches Wappen. Darüber und darunter stehen die Worte ,Spezialeinsatzkommando' und ‚Sachsen' in gebrochener Schrift. Laut LKA-Sprecher Tom Bernhardt sei der Entschluss der Beseitigung ,unabhängig der laufenden öffentlichen Diskussion' getroffen worden. Es wurde ausgeführt, dass ,auch wenn das Logo weder Ausdruck einer rechten Gesinnung ist noch anderweitige ideologische Attitüden erkennen lässt, der in Teilen der Öffentlichkeit wahrgenommene Kontext unter allen Umständen zu korrigieren ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es korrekt, dass das o. g. Logo seit 1991 vom SEK Sachsen genutzt wird? Das interne Logo ist seit Gründung des Spezialeinsatzkommandos Anfang der neunziger Jahre existent. Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-1053/44/114 Dresden, 7. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie erklärt sich die Diskrepanz dazwischen, dass LKA-Sprecher Tom Bernhardt einerseits angab, dass der Entschluss der Beseitigung des Logos unabhängig der laufenden öffentlichen Diskussion getroffen worden sei, andererseits jedoch der in der Öffentlichkeit teilweise wahrgenommene Kontext (durch eben jene Beseitigung ) zu korrigieren sei? Die Entscheidung zur Beseitigung erfolgte unabhängig von der öffentlichen Diskussion darüber, wie die Symbolik des Logos zu interpretieren ist. Frage 3: Teilt die Staatsregierung die von LKA-Sprecher Tom Bernhardt angegebene Ansicht , dass das Logo weder Ausdruck von rechten Gesinnungen ist noch anderweitig ideologische Attitüden erkennen lässt? Falls ja, warum hat man sich nicht entschieden, mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit darüber aufzuklären und das Logo beizubehalten? Falls nein, warum nicht? (Bitte detailliert erklären, durch welchen Teil des Logos welche Gesinnung oder Attitüde [überzeugend] assoziiert werden kann und warum dies die Beseitigung nach sich ziehen [musste ]) Das interne Logo entspricht weder dem offiziellen Logo noch ist es mit dem Markenhandbuch der Staatsregierung konform. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Kosten verursacht(e) die Beseitigung des Logos? Hierüber liegen gegenwärtig noch keine Erkenntnisse vor. lefeundl/ichen/ Grüß/en Pi'rof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-08T09:43:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes