STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper und Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11931 Thema: Wohngeldhaushalte und Wohngeldleistungen im Landkreis Meißen zum 31. Dezember 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haushalte bestanden zum 31. Dezember 2017 im Landkreis Meißen und wie viele bezogen zum Stichtag Wohngeld? Frage 2: Wie hoch war der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an der Gesamtzahl der Haushalte des Landkreises zum Stichtag 31. Dezember 2017? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlagen 1 und 2 wird verwiesen. Die Zahlen der Anlage 2 weisen die Wohngeldempfänger am 30. September 2017 aus der Quartalsstatistik aus. Im Quartalsergebnis werden nur die Anträge erfasst, die bis zum Quartalsende bearbeitet wurden. Sobald die abschließenden Ergebnisse des Jahres 2017 Mitte Juni 2018 vorliegen, sind diese unter www.statistik.sachsen.de abrufbar. Die Anlage 2 weist reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte aus. Bei den wohngeldberechtigten Teilhaushalten handelt es sich um solche Haushalte, in denen ein Teil der Familienmitglieder wohngeldberechtigt ist und andere Familienmitglieder davon ausgeschlossen sind. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2017 liegen noch nicht vor. Die Angaben zu den Haushalten beziehen sich daher auf den Mikrozensus von 2016. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/43/50 Dresden, 7. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Rentner- und Pensionärshaushalte (Rentnerhaushalte) bestanden zum 31. Dezember 2017 im Landkreis Meißen und wie hoch war der Anteil der Rentnerhaushalte an der Gesamtzahl der Haushalte im Landkreis Meißen, wie viele Rentnerhaushalte bezogen zum 31. Dezember 2017 Wohngeld und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Wohngeld beziehenden Haushalte zum 31. Dezember 2017 im Landkreis Meißen? Auf die Anlagen 1 und 3 wird verwiesen. Rentner und Pensionäre können in der Wohngeldstatistik nicht getrennt werden. Bei den wohngeldbeziehenden Rentnerhaushalten handelt es sich um Wohngeldhaushalte, in denen der Haupteinkommensbezieher Rentner ist. Frage 4: Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen Wohngeldleistungen pro Haushalt im Landkreis Meißen zum 31. Dezember 2017? Auf die Anlage 4 wird verwiesen. fr7l e ndlichen Grüßen ( / i t -4 Prof. Dr. Roland Wöller Anlagen: 4 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage 1, Drs.-Nr.: 6/11931 Haushalte in Sachsen 2016 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie ausgewählter Art des überwiegenden Lebensunterhalts des Haupteinkommensbeziehers - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2017) Kreisfreie Stadt Landkreis Meißen Sachsen Haushalte Darunter mit überwiegendem Lebensunterhalt durch Rente, Pension 1.000 120,4 2 173,7 Oh 45,8 38,0 763 35,1 Anmerkung: Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Ergebnisse bilden einen Jahresdurchschnittswert ab. Haushalte Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes . Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters). Haupteinkommensbezieher Ab dem Mikrozensus 2005 wird ein/e Haupteinkommensbezieher/in im Haushalt ermittelt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher/in ist dann — aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt — das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oder hat sich die Bezugsperson des Haushalts als selbständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit eingestuft, ist die Haushaltsbezugsperson gleichzeitig Haupteinkommensbezieher /in des Haushalts. Überwiegender Lebensunterhalt Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt. Anlage 2, Drs.-Nr.: 6/11931 Haushalte mit Wohngeld" am 30. September 2017 im Landkreis Meißen Kreisfreie Stadt Landkreis Insgesamt Davon Je 1000 Haushalte reine Wohngeldhaushalte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Insgesamt reine Wohngeldhaushalte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Meißen Sachsen 2 421 2 402 19 20,1 20,0 0,2 44 895 42 997 1) alle Haushalte mit VVohngeldbezug nach VVohngeldgesetz (VVoGG) 1 898 20,7 19,8 0,9 Anlage 3, Drs.-Nr : 6/11931 Wohngeldhaushalte am 30. September 2017 in denen der Haupteinkommensbeziehers (HEB) Rentner/Pensionär ist im Landkreis Meißen sowie deren Anteil an den Wohngeldhaushalten im Landkreis Kreisfreie Stadt Darunter Reine Darunter Wohngeldrechtliche Darunter HEB ist Rentner/ HEB ist Rentner/ HEB2) ist Rentner/Landkreis Insgesamt') Wohngeld-Pensionär Pensionär Teil- Pensionärhaushalte haushalte Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Meißen Sachsen 2 421 1 465 60,5 2 402 1 453 60,5 19 12 63,2 44 895 25 957 57,8 42 997 25 592 59,5 1 898 365 19,2 1) alle Haushalte mit VVohngeldbezug nach Wohngeldgesetz (WoGG) 2) Der HEB bezieht sich nur auf den wohngeldberechtigten Teil und nicht auf den gesamten Mischhaushalt. Anlage 4, Drs.-Nr.: 6/11931 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte und der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte am 30. September 2017 1)im Landkreis Meißen sowie der Art des Wohngeldes Kreisfreie Stadt Landkreis Reine Wohngeldhaushalte wohngeldrechtliche Teilhaushalte zusammen mit Mietzuschuss mit Lastenzuschuss zusammen mit Mietzuschuss mit Lastenzuschuss in € Meißen Sachsen 118 114 181 68 66 117 113 179 123 123 111 1) Ergebnis der Quartalsstatistik: Empfänger im Dezember sind nicht identisch mit dem Jahresendergebnis. Im Jahresergebnis werden rückwirkende Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres berücksichtigt. 2018-02-07T11:23:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes