STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11941 Thema: Integration von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/75/1 Dresden, (J 6. Feb. 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die in der Anfrage verwendeten Begriffe „Flüchtling" und „Ausbildungspro¬ gramm" werden seitens der Sächsischen Staatsregierung folgendermaßen definiert. Unter dem Begriff „Flüchtling" werden „Personen im Kontext von Fluchtmig¬ ration" im Sinne der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) verstanden. Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen". Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. „Personen im Kon¬ text von Fluchtmigration" umfassen Ausländer mit einer Aufenthaltsgestat¬ tung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Prob¬ lemlagen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs zu geflüchte¬ ten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration". Unter dem Begriff „Ausbildungsprogramme" werden Programme verstan¬ den, die Auszubildende bei einer Berufsausbildung unterstützend begleiten bzw. junge Menschen an eine Berufsausbildung heranführen. Die Formulie¬ rung von Frage 2 wird so verstanden, dass der Fragesteller an Ausbildungs¬ programmen interessiert ist, die speziell auf Geflüchtete gerichtet sind. Ausbildungsprogramme, die nicht speziell für Geflüchtete geschaffen wur¬ den, sondern diesen offenstehen, werden daher bei der Beantwortung nicht berücksichtigt. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haitestelle Carolaplatz Seite 1 von 4 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele Flüchtlinge konnten jeweils in den Jahren 2016 und 2017 in Sachsen in den ersten Arbeitsmarkt mit welcher Ausbildung bzw. über welches Äusbildungsprogramm integriert werden und wie viele Flüchtlinge waren im Freistaat im Jahr 2017 (Stand: 31.12.2017) ar¬ beitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet? (Die Integration in den Ar¬ beitsmarkt bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sowie nach Jahren, Ausbildungsprogramm und absoluter Zahl der Ar¬ beitsaufnahmen aufschlüsseln.) Eigene Daten hierzu werden seitens der Sächsischen Staatsregierung nicht erhoben. Zur Beantwortung der Frage wird daher die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen. Dabei ist zu beachten, dass das Merkmal „Aufenthaltssta¬ tus" erst seit Juni 2016 in der Arbeitsmarktstatistik der BA enthalten ist. Für das Jahr 2016 können daher nur Daten ab Juni 2016 dargestellt werden. Hinsichtlich der Teilfrage „Wie viele Flüchtlinge konnten jeweils in den Jahren 2016 und 2017 in Sachsen in den ersten Arbeitsmarkt mit welcher Ausbildung bzw. über welches Ausbildungsprogramm integriert werden ...?" ist anzumerken, dass zur Beantwortung statistisch nur die Anzahl der Abgänge von arbeitssuchenden oder arbeitslosen Flücht¬ lingen dargestellt werden kann. Eine Kombination mit der Förderstatistik - also in wel¬ chen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sich diese Personen z. B. vor einem Abgang in Erwerbstätigkeit befanden - ist nicht möglich. Die entsprechende Auswertung kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Zahl der Flüchtlinge, die im Jahr 2017 (Stand Dezember 2017) im Freistaat Sachsen arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet waren, kann der Anlage 2 entnommen werden. Frage 2: Wie viele Ausbildungsprogramme für Flüchtlinge mit welchen Qualifi¬ kationsangeboten wurden und werden von welchen Trägern seit 2015 im Freistaat Sachsen angeboten? (Bitte aufschlüsseln ab welchem Zeitpunkt das jeweilige Angebot in Anspruch genommen werden konnte und für wie viele Flüchtlinge das Angebot jeweils vorgesehen war bzw. ist (Angebotskapazität). Die Sächsische Staatsregierung hat keine Ausbildungsprogramme speziell für Flücht¬ linge aufgelegt. Vielmehr wurde die Ausbildungsförderung im Rahmen der ESF- Richtlinie Berufliche Bildung für Flüchtlinge geöffnet. Nach Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung richten sich folgende Förderinstru¬ mente der BA mit Ausrichtung auf Berufsausbildung speziell an Flüchtlinge: Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) Die Maßnahme verfolgt das Ziel, junge Flüchtlinge an den Ausbildungsmarkt heranzu¬ führen. Wichtige Bestandteile der auf sechs bis acht Monate angelegten Maßnahme sind dabei z. B. die Feststellung von Kompetenzen und Neigungen, die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, Bewerbungstraining, Sucht- und Schuldenprä¬ vention und Grundlagen gesunder Lebensführung. Vorgesehen sind dabei auch be¬ triebliche Einsätze, in denen Teilnehmer praktische Erfahrungen sammeln. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT HMD VERKEHR Freistaat SACHSEN Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H) Das gemeinsame Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der BA und des Zentralverband des Deutschen Flandwerks (ZDFI) verfolgt das Ziel, junge Geflüchtete auf eine Berufsausbildung im Flandwerk vorzubereiten. Flierzu wer¬ den den Teilnehmern im Laufe von vier bis sechs Monaten in einem Betrieb erste Er¬ fahrungen in Berufsfeldern des Flandwerks, z. B. Metall, Elektrotechnik oder Flolz, vermittelt. Kompetenzfeststellunq, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) KompAS beinhaltet je nach Ausgestaltung vor Ort u. a. Aktivitäten zur Kompetenzfest¬ stellung und zum Fleranführen an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssys¬ tem sowie an die hiesigen Normen und Kultur. Weiterhin sollen Kontakte zu verschiedenen Organisationen wie z. B. Betriebe, Behörden, Beratungsstellen oder Kammern hergestellt werden. Der zeitliche Umfang beträgt 200 bis 400 Zeitstunden. Die Teilnahme findet parallel zu einem Integrationskurs des BAMF statt. Alle genannten Förderinstrumente wurden und werden - laut Angaben der BA - in be¬ darfsgerechter Größenordnung ausgeschrieben. Das Angebot an Maßnahmen ist bei entsprechendem Bedarf quantitativ erweiterbar. Angaben zu den im Bezirk der Regio¬ naldirektion Sachsen der BA tätigen Trägern der genannten Maßnahmen liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Frage 3; Welche Teilnahmevoraussetzungen muss ein Bewerber für das jewei¬ lige Ausbildungsproramm erfüllen? Bei PerjuF und PerjuF-FI handelt es sich um Maßnahmen nach § 45 SGB III. Der Zugang für Flüchtlinge ist grundsätzlich nur möglich bei Arbeitsmarktzugang. Eine Ausnahme gilt für Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien und seit 1. August 2016 auch aus Somalia. Asylbewerber aus diesen Flerkunftsstaaten haben, gemäß § 131 SGB III, bereits während der Wartefrist Zugang zu diesen Maßnahmen. KompAS besteht aus zwei Teilen. Der Teil im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ebenfalls nach § 45 SGB III, der Teil BAMF-Sprachkurs unterliegt der In¬ tegrationskursverordnung und damit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen. Weiterhin sind die gesetzlich definierten individuellen Fördervoraussetzungen für Maßnah¬ men nach § 45 SGB III zu erfüllen. Frage 4: Wie hoch waren die Teilnehmerzahlen und Abbrecherquoten in den jeweiligen Ausbildungsprogrammen für Flüchtlinge jeweils in den Jah¬ ren 2016 und 2017? Die Teilnehmerzahlen zu den oben genannten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) können der Anlage 3 entnommen werden. Aus dem unter Frage 1 benann¬ ten Grund liegen der Sächsischen Staatsregierung entsprechende Daten allerdings nur für den Zeitraum Juli 2016 bis September 2017 vor. In Bezug auf die Abbrecherquoten kann seitens der BA grundsätzlich das statistische Merkmal „Förderung vorzeitig beendet" ausgewiesen werden, damit ist allerdings keine Wertung verbunden. Die vorzeitige Beendigung kann beispielsweise aus einer Nichtteilnahme oder einer Arbeitsaufnahme resultieren. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Für die oben genannten Maßnahmen der BA liegen der Sächsischen Staatsregierung Angaben für den Zeitraum Januar bis September 2017 vor (Anlage 4). Für das Jahr 2016 liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Daten vor, da die betroffenen Maßnahmen erst in 2016 besetzt wurden und daher wenige Abbrüche zu verzeichnen waren. Darüber hinaus ist die Darstellung des Merkmals „Aufenthaltsstatus" ohnehin erst seit Juli 2016 möglich. Frage 5: Wie viele Flüchtlinge haben in Sachsen im Jahr 2017 eine Berufsaus¬ bildung abgeschlossen und wurden anschließend vom ausbildenden Betrieb übernommen? Entsprechende Daten liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor, da das Merk¬ mal „Aufenthaltsstatus" in der Ausbildungsmarktstatistik nicht erfasst wird. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 4 von 4 e Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsma rktstatisti k Abgänge von Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Arbeitslosigkeit Sachsen insgesamt und nach Kreisen (Gebietsstand Dezember 2017) Zeitreihe Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentem in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 Region Abgangsstruktur Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Personen aus Drittstaaten insgesamt 2.619 2.841 3.631 3.098 3.488 3.303 2.337 3.676 3.594 3.574 3.522 3.077 3.192 3.688 3.767 3.651 4.283 3.294 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 53 64 90 54 57 49 35 45 37 41 42 33 33 61 41 42 50 16 Personen im Kontext von Fluchtmigration1 1.528 1.649 2.263 1.869 2.185 2.140 1.447 2.325 2.259 2.241 2.193 2.007 2.029 2.383 2.425 2.397 2.877 2.270 davon in: Erwerbstätigkeit 121 129 156 154 168 176 122 141 149 155 179 193 243 281 297 322 405 278 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 81 94 124 118 136 128 97 110 119 131 165 174 222 240 264 305 371 256 14 Sachsen Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 29 28 18 24 22 43 17 14 21 14 9 12 12 24 13 9 11 12 Sonstige Erwerbstätigkeit 11 7 14 12 10 5 8 17 9 10 5 7 9 17 20 8 23 10 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 834 925 1.430 1.242 1.528 1.438 950 1.623 1.644 1.610 1.499 1.356 1.302 1.651 1.715 1.585 1.925 1.550 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung * 34 49 48 19 19 * 12 24 * * * * 74 66 62 45 21 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - 21 6 11 8 8 * 5 10 * * • * 66 53 30 14 11 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 803 870 1.375 1.183 1.501 1.411 934 1.606 1.610 1.587 1.484 1.337 1.293 1.511 1.596 1.493 1.866 1.518 Nichterwerbstätigkeit 406 417 490 307 323 372 251 385 322 291 366 331 320 327 291 372 415 320 Sonstiges / Keine Angabe2 167 178 187 166 166 154 124 176 144 185 149 127 164 124 123 118 132 122 Personen aus Drittstaaten insgesamt 251 270 343 286 400 339 221 387 427 372 406 353 324 394 383 374 533 385 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 4 • 4 3 7 3 - 4 3 3 3 - - 5 • 5 3 * Personen im Kontext von Fluchtmigration1 133 150 195 158 239 223 143 236 286 244 251 248 207 258 261 248 352 268 davon in: Erwerbstätigkeit 6 12 13 15 6 8 10 9 14 12 11 15 24 26 26 30 44 36 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 6 • 9 10 * 5 • 6 * 9 * • 21 * * * 40 36 14511 Chemnitz, Stadt Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - - * • - * • * • * - * " - * - " Sonstige Erwerbstätigkeit - * * * * * * * * * * - * * * * - Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 95 103 133 100 187 186 93 181 237 194 191 201 152 188 207 171 266 192 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung * * 6 * * * * * * * 13 10 * * Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung • • 3 - * * • - 5 7 * * Sonstige Ausbildung/Maßnahme 95 95 126 91 * * * • * * 152 170 190 164 262 189 Nichterwerbstätigkeit 24 25 32 23 34 23 27 37 31 27 40 29 17 34 23 41 45 32 Sonstiges / Keine Angabe2 8 10 17 20 12 6 13 9 4 11 9 3 14 10 5 6 7 8 Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Abgänge von Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Arbeitslosigkeit Sachsen insgesamt und nach Kreisen (Gebietsstand Dezember 2017) Zeitreihe Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 Region Abgangsstruktur Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Personen aus Drittstaaten insgesamt 105 119 113 122 133 130 110 174 115 105 110 80 92 92 107 110 100 128 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus - - - - - * - • * 3 - - - • • * • * Personen im Kontext von Fluchtmigration1 71 67 66 83 94 82 72 121 73 58 75 51 62 50 62 71 65 96 davon in: Erwerbstätigkeit 6 3 6 6 8 4 6 * 5 7 13 * * 5 10 9 9 12 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt * 3 6 • 8 4 6 * • 7 * • • * 10 9 * * 14521 Erzgebirgskreis Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit - " . : ¦ ¦ - _ ¦ * " - ; - - * . Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 44 36 28 48 40 43 41 81 43 26 35 22 29 26 34 43 34 61 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung • - 3 * * 5 * * 4 - - - * 5 * - - 4 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - - - - • - - - - - - - 4 * * - - Sonstige Ausbildung/Maßnahme * 36 25 * * 38 * * 39 26 35 * * 17 28 * 34 57 Nichterwerbstätigkeit 3 5 5 9 19 17 6 * 10 10 16 - * 3 9 9 11 11 Sonstiges / Keine Angabe2 18 23 27 20 27 18 19 24 15 15 11 18 18 16 9 10 11 12 Personen aus Drittstaaten insgesamt 102 128 115 130 142 149 120 148 137 129 163 103 100 126 144 138 143 121 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 5 4 * 3 4 3 • 6 4 * 3 • * - - - 9 - Personen im Kontext von Fluchtmigration1 68 96 79 101 99 115 88 104 93 92 118 74 74 82 99 91 96 84 davon in: Erwerbstätig keit 5 4 7 3 7 - 6 6 3 • 7 11 6 9 12 • 8 6 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 5 4 • * * - • • • * 7 11 • * - - * • 14522 Mittelsachsen Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit - ; . * : * . - - ; • - * Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 45 55 36 61 68 71 67 69 62 63 87 51 50 56 69 65 59 65 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung 3 • * * - 4 * • * * • * - * • * 4 - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - • - - - - • • - • - - • * * - Sonstige Ausbildung/Maßnahme 42 52 * * 68 67 * 66 * • 84 * 50 53 64 60 55 65 Nichterwerbstätigkeit 8 21 27 28 17 24 7 21 19 15 17 7 11 13 14 16 20 6 Sonstiges / Keine Angabe2 10 16 9 9 7 20 8 8 9 * 7 7 4 • 9 7 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Abgänge von Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Arbeitslosigkeit Sachsen insgesamt und nach Kreisen (Gebietsstand Dezember 2017) Zeitreihe Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentem in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 Region Abgangsstruktur Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 1 2 3 4 5 6 7 s 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Personen aus Drittstaaten insgesamt 182 170 156 183 184 168 140 175 167 164 211 171 203 187 230 158 156 189 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus - • * - * * 3 - - 3 4 • 3 9 4 3 3 - Personen im Kontext von Fluchtmigration1 127 116 106 128 145 125 107 118 114 116 145 120 148 123 170 112 103 145 davon in: Erwerbstätigkeit 15 19 * 22 15 12 13 16 22 17 24 26 26 24 26 * 19 8 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt • • 9 22 15 12 13 • • * 24 26 26 * * * 8 14523 Vogtlandkreis Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit : : ; ¦ " " * _ * _ _ _ " * " Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 81 73 80 77 95 87 64 73 62 69 73 71 94 81 114 50 67 109 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung * * * * - - - * - - - • - 4 * - - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - • * - * - - - • - - - 6 * 3 • Sonstige Ausbildung/Maßnahme * 70 * • * 87 64 • * * 73 * 94 74 104 45 64 * Nichterwerbstätigkeit 16 19 11 19 23 20 23 22 25 18 42 20 25 20 29 14 21 Sonstiges / Keine Angabe2 15 5 * 10 12 6 7 7 5 12 7 3 3 10 * 3 7 Personen aus Drittstaaten insgesamt 132 133 172 176 166 157 147 215 200 205 166 230 167 237 253 233 269 187 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus - 6 * 3 * * - * * * • 4 * 7 • 4 4 • Personen im Kontext von Fluchtmigration1 80 71 110 111 114 99 95 134 138 127 100 172 110 174 182 168 193 134 davon in: Erwerbstätigkeit * • 12 * 8 * * 3 13 7 9 * 21 15 32 29 35 18 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt * 6 12 * * 4 9 * 7 9 10 21 * * * * 18 14524 Zwickau Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit ; ; ¦ : * * * . * * * ¦ Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 62 50 75 72 73 55 65 102 101 87 64 126 55 135 130 104 128 86 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung * 14 * * * * * • • 6 3 * Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung • * • 5 * Sonstige Ausbildung/Maßnahme 50 47 61 60 62 61 97 122 132 120 96 * Nichterwerbstätigkeit 12 13 16 32 29 27 18 23 20 19 19 34 27 18 31 24 24 Sonstiges / Keine Angabe2 7 * 6 14 8 6 6 6 6 Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Abgänge von Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Arbeitslosigkeit Sachsen insgesamt und nach Kreisen (Gebietsstand Dezember 2017) Zeitreihe Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 Region Abgangsstruktur Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Personen aus Drittstaaten insgesamt 723 717 1.046 693 678 665 425 782 738 854 730 695 794 939 765 817 940 792 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 9 5 16 • 8 9 5 9 7 7 5 7 6 14 11 15 10 3 Personen im Kontext von Fluchtmigration1 501 495 793 454 413 428 285 526 483 556 471 458 533 657 503 569 651 563 davon in: Erwerbstätigkeit 38 30 43 34 30 35 20 38 23 32 35 33 53 66 42 51 90 59 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 19 23 33 20 22 28 14 32 17 32 * 33 50 60 37 57 87 • 14612 Dresden, Stadt Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit * : 64 . * 7 6 . 33 " * " . 6 5 * 3 • Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 196 232 459 323 319 306 198 406 396 446 354 328 376 515 394 418 461 407 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung 7 11 * * 9 * * • 5 * * * * 15 14 19 14 5 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - 6 • • - • * • 3 - * - - 23 8 4 3 3 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 189 215 447 312 310 300 * * 388 ' 349 * * 477 372 395 444 399 Nichterwerbstätigkeit 225 188 259 65 47 73 59 61 51 54 59 77 75 57 44 65 71 78 Sonstiges / Keine Angabe2 42 45 32 32 17 14 8 21 13 24 23 20 29 19 23 25 29 19 Personen aus Drittstaalen insgesamt 39 49 60 65 59 77 48 84 80 93 78 61 65 67 66 72 97 49 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 4 * 8 * * 4 * * * * * - * " Personen im Kontext von Fluchtmigration1 16 28 26 36 30 58 30 63 55 63 50 47 40 46 39 47 70 36 davon in: Erwerbstätigkeit 3 7 * 5 5 * 3 7 8 7 11 7 Beschäftigung am 1, Arbeitsmarkt 3 3 7 5 8 * 14625 Bautzen Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit * Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 16 9 18 16 28 14 26 27 38 20 18 15 24 18 27 43 21 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - Sonstige Ausbildung/Maßnahme 18 16 28 20 15 18 21 Nichterwerbstätigkeit 11 10 Sonstiges / Keine Angabe 2 12 11 23 20 15 20 19 12 17 10 o Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Abgänge von Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Arbeitslosigkeit Sachsen insgesamt und nach Kreisen (Gebietsstand Dezember 2017) Zeitreihe Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 Region Abgangsstruktur Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. | Dez. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 | 18 Personen aus Drittstaaten insgesamt 75 72 76 78 112 87 76 108 88 101 123 73 71 108 118 78 109 83 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 4 16 7 13 * • 4 • 3 • - * * * - - • - Personen im Kontext von Fluchtmigration1 45 30 46 42 69 57 50 72 65 70 76 47 45 77 89 48 81 67 davon in: Erwerbstätigkeit 4 6 4 * 4 4 * * 6 7 * 3 * 11 6 5 • 5 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt * - * * 4 4 • • • 4 • - * 6 • • 5 • 14626 Görlitz Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit ; : : - ; * ; : 3 ; 3 ; ; : * : ; Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 29 16 26 30 45 34 26 38 42 51 57 21 17 42 65 32 57 49 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung - - - - - - - - - • - - • - * - - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - - - - * - - - * - - - - - * - - * Sonstige Ausbildung/Maßnahme 29 16 26 30 • 34 26 38 * * 57 21 • 42 59 * 57 • Nichterwerbstätigkeit 7 4 6 7 11 11 * * 6 5 11 14 14 18 9 7 13 5 Sonstiges / Keine Angabea 5 4 10 * 9 8 11 16 11 7 * 9 • 6 9 4 * 8 Personen aus Drittstaaten insgesamt 67 69 78 89 167 163 86 105 114 113 160 114 107 122 96 84 134 113 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus • 6 7 8 6 * 3 * * 4 - * 3 * 3 - * • Personen im Kontext von Fluchtmigration1 44 45 43 55 136 131 65 83 83 80 122 80 72 88 70 62 98 90 davon in; Erwerbstätigkeit 3 5 * 9 17 34 10 5 9 11 13 14 9 12 10 12 16 13 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt * * • * * - * • • * 10 9 * 7 • 9 13 10 14627 Meißen Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit : " ; 11 7 : ; 5 3 5 ; 5 : 3 3 3 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 25 20 22 33 88 63 40 51 37 33 80 41 31 51 42 31 57 48 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung - - - * • - * - * * - - - * - - * Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung * - - * • * * • - - - - - * * - - - Sonstige Ausbildung/Maßnahme • 20 22 30 * • * * * * * 41 31 * * 31 57 • Nichterwerbstätigkeit 8 6 * * 14 * 4 8 13 13 12 9 15 12 9 9 10 8 Sonstiges / Keine Angabe 2 8 14 10 * 17 • 11 19 24 23 17 16 17 13 9 10 15 21 o Bundesagentur für Arbeit Statistik A r beits m a r ktstati sti k Abgänge von Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Arbeitslosigkeit Sachsen insgesamt und nach Kreisen (Gebietsstand Dezember 2017) Zeitreihe Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentem in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 Region Abgangsstruktur Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 1 2 3 4 5 6 7 B 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Personen aus Drittstaaten insgesamt 64 78 88 85 68 96 36 61 71 96 82 93 86 90 107 77 113 72 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus * • • * - - • - - - • * • • • • - - Personen im Kontext von Fluchtmigration1 45 40 47 50 38 61 21 34 39 57 52 69 58 66 77 55 74 48 davon in; Erwerbstätigkeit 8 13 5 7 6 * 5 * 5 * 12 6 8 8 8 9 * 8 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt • * • • 3 * * - 5 * • 6 8 8 8 • * - 14628 Sachs. Schweiz- Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt * * * 3 - * * - - * - - - - - - * Osterzgebirge Sonstige Erwerbstätigkeit - - - - - - - - - - - - - - - * - - Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 21 13 30 32 24 48 11 22 29 46 27 56 41 52 59 33 55 33 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung * - - - - - - * 3 * - * - * * * - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - - - * - - - - - - - - - * • * - Sonstige Ausbildung/Maßnahme * 13 30 • 24 48 11 * 26 * 27 * 41 48 27 • 33 Nichterwerbstätigkeit 8 7 6 6 5 * * 6 * 5 * * • * 6 9 * Sonstiges / Keine Angabe2 8 7 6 5 3 6 * • * * * * * * 7 * * Personen aus Drittstaaten insgesamt 765 894 1.166 1.046 1.142 1.089 805 1.239 1.258 1.134 1.056 934 965 1.106 1.235 1.249 1.381 947 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 14 11 25 14 18 22 11 18 12 10 15 9 12 13 12 12 5 Personen im Kontext von Fluchtmigration1 348 434 608 565 637 615 421 693 695 638 573 527 513 609 702 745 858 582 davon in: Erwerbstätigkeit 27 22 38 45 44 55 33 44 37 38 41 54 56 81 104 103 137 88 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 18 * 31 37 41 52 28 36 33 30 * 48 49 66 88 * 124 80 14713 Leipzig, Stadt Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt • • 3 • • • • • • 3 • * 3 12 - 4 Sonstige Erwerbstätigkeit • * 4 * * * • * * 5 * * 4 3 * 4 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 212 265 450 398 458 414 291 495 525 484 412 367 349 403 470 503 554 401 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung 4 9 * * * * * * 5 • • 4 - 31 19 26 * * Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung 7 • * * • - - - * - • 18 14 4 • • Sonstige Ausbildung/Maßnahme 208 249 438 380 455 410 * * 520 477 * 362 * 354 437 473 533 392 Nichterwerbstätigkeit 83 113 95 88 107 123 74 132 111 84 101 90 85 107 103 118 141 78 Sonstiges / Keine Angabe2 26 34 25 34 28 23 23 22 22 32 19 16 23 18 25 21 26 15 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Abgänge von Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Arbeitslosigkeit Sachsen insgesamt und nach Kreisen (Gebietsstand Dezember 2017) Zeitreihe Seit Milte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonal Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 Region Abgangsstruktur Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Personen aus Drittstaaten insgesamt 39 51 99 70 88 79 49 94 92 101 116 67 116 114 133 105 160 90 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 6 9 10 5 6 • • • • 4 - 3 • 6 3 * * - Personen im Kontext von Fluchtmigration1 18 25 65 46 58 66 23 71 66 76 83 43 91 84 91 82 124 63 davon in: Erwerbstätigkeit • 3 * * • 5 * 7 7 7 6 7 7 10 6 6 7 10 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt • * • • 5 5 • • * • • • • * 6 6 7 10 14729 Leipzig Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit ; : • " . ; ; * : : ; ; ; : " " - " Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme • 9 28 24 30 35 9 37 30 45 59 16 52 44 68 43 84 26 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung - - - - - - - - * • - - * • * * * - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - • - - • * - - - - - - - * * * • - Sonstige Ausbildung/Maßnahme • • 28 24 * * 9 37 • * 59 16 * 41 64 • 40 80 26 Nichterwerbstätigkeit - 5 * * * 14 7 15 16 11 7 11 13 19 7 20 21 17 Sonstiges / Keine Angabe2 12 8 26 13 20 12 * 12 13 13 11 9 19 11 10 13 12 10 Personen aus Drittstaaten insgesamt 65 91 119 75 149 104 74 104 107 107 121 102 102 106 130 156 148 138 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 3 - 7 - 3 * • * • * 4 • * * 3 * 3 - Personen im Kontext von Fluchtmigration1 32 52 79 40 113 80 47 70 69 64 76 71 76 69 81 99 102 94 davon in: Erwerbstätigkeit * • 5 * 12 * 3 * * 6 4 4 9 • 7 14 12 8 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 3 • 5 - * • 3 * * 6 * 4 - 9 * 14 • • 14730 Nordsachsen Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit " " . - " - " " * * . * " * Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 17 37 54 26 85 58 31 42 53 28 40 38 40 34 45 65 60 52 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung - * - - - - - - 3 * * * • * - - - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - - - - * * - - - - - * • * * - * Sonstige Ausbildung/Maßnahme 17 * 26 85 * * 42 53 25 * * * 31 * * 60 * Nichterwerbstätigkeit 8 1 13 8 12 18 10 21 13 25 25 23 23 23 25 15 26 30 Sonstiges / Keine Angabe2 • 7 - 4 * 3 - - 5 7 6 4 • 5 4 4 Erstellungsdatum: 24.01.2018, Statistik-Service Südost. Auftragsnummer 259478 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert 1) Weitere Informationen finden Sie im Glossar. 2) Der Anteil der Falle ohne Angabe ist bei der Interpretation - Insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto starker können die übrigen Merkmalsauspragungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmaßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. © Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigration Glossar (Stand; 03.01.2018) Arbeitslose Nach § 16 i. V. mit § 138 SGB III sind arbeitslos Personen, die - vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), - den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), - in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, - nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, - sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Die Verfügbarkeit als Voraussetzung für Arbeitslosigkeit ist nicht erfüllt, solange ein Ausländer keine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland ausüben darf. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse sind dagegen kein Tatbestand, der der Verfügbarkeit und damit der Arbeitslosigkeit entgegensteht. Arbeitsuchende Arbeitsuchende sind Personen, die - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, - sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben und - die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben (§ 15 SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Asylherkunftsländer (nicht-europäische) Bis zum Berichtsmonat Juni 2016 (Einführung der Dimension "Aufenthaltsstatus") konnten geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken nicht direkt erkannt werden. Um für vorherige Zeiträume und längerfristigte Entwicklungen Aussagen machen zu können, wird näherungsweise das Aggregat „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärkslen Herkunftsländern von Asylbewerbern" oder kurz „Asylherkunftsländer"' gebildet. Das Aggregat umfasst die nichteuropäischen Länder, aus denen in den letzten Jahren die meisten Asylgesuche kamen. Dazu zählen folgende acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hinterarundinformation "Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken". Aufenthaltsgestattung Die Aufenthaltsgestattung berechtigt Ausländer zum Aufenthalt im Bundesgebiet während der Durchführung des Asylverfahrens (§ 55 Asylgesetz). Ein Ausländer, der die Aufenthaltsgestattung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Äußerung des Asylgesuchs besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Während der Durchführung des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weil es beim Wechsel des Aufenthallssfatus zu Zeilverzögerung in der Erfassung.kommt, finden sich in geringem Umfang auch Asylbewerber im Rechtskreis SGB II bei Jobcentern. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration". In der statistischen Berichterstattung der BA werden Ausländer, die noch keinen formalen Antrag gestellt, bereits aber ein Asylgesuch geäußert haben, mit zur Aufenthaltsgestattung gezählt. Aufenthaltsstatus Der Aufenthaltsstatus gibt an, auf welcher rechtlichen Grundlage sich eine Person in Deutschland aufhält. Dabei wird eine Vielzahl rechtlicher Normen aggregiert auf sieben Ausprägungen, die im statistischen Sinne relevant sind: Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis Flucht, Aufenthaltserlaubnis Sonstige, Visum, Aufenthaltsgestattung, Duldung. Der Aufenthaltsstatus wurde im Juni 2016 als Dimension in der Statistik der BA eingeführt und ermöglicht die Abgrenzung von "Personen im Kontext von Fluchtmigration". Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt wird. Diese sind zum Beispiel: - Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz), - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18,18a, 20, 21 Aufenthallsgesetz), - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz). - Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz). Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II. In der statistischen Berichterstattung der BA relevant ist die Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Personen mit diesem Aufenthaltstitel zählen zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration". Balkanländer In der statistischen Berichterstattung der BA werden die folgenden Balkanländer zusammengefasst: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien sowie Serbien. Personen aus diesen Ländern haben in den vergangenen Jahren vermehrt Asylanträge gestellt. Die Asylanträge werden jedoch in der Regel abgelehnt, da diese Länder zu den "sicheren Herkunftsstaaten" zählen. Daher werden in der Statistik der BA die Balkanländer nicht den "Asylherkunftsländern" zugerechnet. © Bundesagentur für Arbeit Personen im Kontext von Fluchtmigration Statistik Glossar (Stand: 03.01.2018) Bedarfsgemeinschafts-Typ (BG-Typ) Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt. Der Bedarfsgemeinschafts-Typ (BG-Typ) teilt die BG und Personen in Bedarfsgemeinschaften anhand der Information, in welcher Beziehung die Bedarfsgemeinschaftsmitglieder zueinander stehen, in verschiedene Gruppen ein. Es gibt fünf BG-Typen: - Single-BG, - Alleinerziehende-BG, - Partner-BG ohne Kinder, - Partner-BG mit Kindern und - nicht zuordenbare BG Bei der Ermittlung des BG-Typs werden alle Personen der Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Neben der Zusammensetzung der BG spielen dabei auch Merkmale wie das Alter und die Stellung der einzelnen Personen in der BG (Hauptperson/Partner, minderjähriges (unverheiratetes) Kind, volljähriges (unverheiratetes) Kind unter 25 Jahren) eine Rolle. Bei den Alleinerziehenden- bzw. Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bezieht sich die Kinderinformation jeweils auf minderjährige (unverheiratete) Kinder. Volljährige (unverheiratete) Kinder unter 25 Jahren bleiben bei der Ermittlung des BG- Typs unberücksichtigt. So können in einer Partner-BG ohne Kinder durchaus ein oder mehrere volljährige Kinder leben. Sofern Bedarfsgemeinschaften aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht genau einem BG-Typ zugeordnet werden können, werden diese als „nicht zuordenbare BG" bezeichnet. Aufgrund fehlender Informationen zu den Personen der BG (z.B. keine Angabe zum Alter) kann es sein, dass kein BG-Typ ermittelt werden kann. Bewerber für Berufsausbildungs-stellen Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im aktuellen Berichtsjahr (1. Oktober - 30. September) individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben ist. Hierzu zählen auch Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt. Zu den Bewerbern für Berufsausbildungsstellen im aktuellen Berichtsjahr zählen des Weiteren diejenigen Personen, die am Ende des vorhergehenden Berichtsjahres unversorgt waren und die im aktuellen Berichtsjahr weiterhin Unterstützung durch Agenturen für Arbeit/Jobcenter bei ihrer Ausbildungsuche beanspruchen. Ebenso werden Personen berücksichtigt, die im vorhergehenden Berichtsjahr für das aktuelle Berichtsjahr eine Ausbildung nach dem BBiG gesucht und gefunden wurde. Bei diesen Personen lag also die Suche im Vorjahr, der gewünschte Ausbildungsbeginn aber im aktuellen Berichtsjahr. Blaue Karte EU Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Sie ermöglicht einfach und unbürokratisch den Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten. Erforderlich ist lediglich der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums sowie der Nachweis eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots oder eines Arbeitsvertrags mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 47.600 Euro vorliegen. Drittstaatsangehörige, sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsstaaten Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sind. Staatenlose werden seit Berichtsmonat Dezember 2017-auch rückwirkend - zu den Drittstaatsangehörigen gezählt. Von den in der Tabelle dargestellten Personen aus Drittstaaten zu unterscheiden sind folgende Begriffe: Personen, die über sichere Driftstaaten eingereist sind, können sich nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz i. V. mit § 26a Abs. 1 AsylG in der Regel nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Grundgesetz berufen, da in diesen Ländern die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist; s.a. Anlage I AsylG. Asylanträge von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten nach Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz i. V. mit § 29a Abs. 1 AsylG werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen, da vermutet wird, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Hierzu gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nach Anlage II AsylG Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien. Duldung Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 60a Aufenthaltsgesetz). Die Abschiebung kann ausgesetzt werden, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Ein Ausländer, der die Duldung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung über die Duldung besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftstaaten. Personen mit einer Duldung haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Personen mit einer Duldung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration". © Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigration Glossar (Stand: 03.01.2018) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Niederlassungs-erlaubnis Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgeselz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Osteuropäische Länder In der statistischen Berichterstattung der BA werden die Russische Föderation sowie die Ukraine zu den "Osteuropäischen Ländern" zusammengefasst ("Osteuropa" im geografischen Sinn). Personen aus diesen osteuropäischen Ländern haben in den vergangenen Jahren vermehrt Asylanträge gestellt. Quantitativ gesehen haben diese Länder nicht die gleiche Relevanz wie die nichteuropäischen Asylherkunftsländer und werden daher in der Statistik der BA nicht den "Asylherkunftsländern" zugerechnet. Personen im Kontext von Fluchtmigration "Personen im Kontext von Fluchtmigration" werden in der Statistik der BA seit Juni 2016 auf Basis der Dimension "Aufenthaltsstatus" abgegrenzt. Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "Flüchtlingen" (z.B. juristischen Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchfmigration" umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration" sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus". Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen im Kontext von Fluchtmigrafion". Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hinterorundinformation "Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken". Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus In der statistischen Berichterstattung der BA gibt es neben den "Personen im Kontext von Fluchtmigration" Drittstaatsangehörige mit anderen Aufenthaltsstatus. Dazu zählen Personen mit Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte EU, sonstiger Aufenthaltserlaubnis (außer §§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und Visum. Auch Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen zu „Personen mit sonstigen Aufenlhaltsstatus". In der Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) nach dem Konzept der BA sind neben den Arbeitslosen die Personen enthalten, die an entlastenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden. Damit wird ein umfassenderes Bild über die Zahl der Menschen gezeichnet, die ihren Wunsch nach einer Beschäftigung nicht realisieren können. In der Unterbeschäftigung für Personengruppen werden abweichend zur gesamten Unterbeschäftigung Kurzarbeit und Alterszeitzeit nicht berücksichtigt, weil diese Instrumente nicht sinnvoll bestimmten Personengruppen zugeordnet werden können. Angaben zur Unterbeschäftigung für Personengruppen stehen nach einer Wartezeit in der Förderstatistik von drei Monaten zur Verfügung. Die Unterbeschäftigung ist nicht deckungsgleich mit der Zahl der Arbeitsuchenden, und zwar vor allem deshalb nicht, weil Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein können. Hier sind zwei Fallkonstellationen zu nennen: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, und die sich nach § 38 SGB III frühzeitig melden müssen, werden als Arbeitsuchende geführt, zählen aber als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht in der Unterbeschäftigung. o Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigration Glossar (Stand: 03.01.2018) Unterbeschäftigung Es werden folgende Begriffe unterschieden: Arbeitslosigkeit = Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitsuche) und des § 16 Abs. 2 SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) erfüllen und deshalb als arbeitslos zählen. Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne (i. w. S.) = Zahl der Arbeitslosen nach § 16 SGB III plus Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III erfüllen (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitsuche) und allein wegen des § 16 Abs. 2 SGB III (Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, hier: Teilnehmer an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) oder wegen des § 53a Abs. 2 SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Vollendung des 58. Lebensjahres, denen innerhalb eines Jahres keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte) nicht arbeitslos sind. Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i. e. S.) = Zahl der Arbeitslosen i. w. S. plus Zahl der Personen, die an bestimmten entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (beispielsweise Teilnehmender an Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigte am 2. Arbeitsmarkt) teilnehmen (einschließlich Fremdförderung) oder zeitweise arbeitsunfähig sind und deshalb die Kriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitssuche) nicht erfüllen. Personen in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem (noch) nicht gelöst; ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos. Unterbeschäftigung = Unterbeschäftigung i. e. S. plus Zahl der Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (beispielsweise geförderte Selbständigkeit), die fern vom Arbeitslosenstatus sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell schon weitgehend gelöst haben (z. B. Personen in geförderter Selbständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen für Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen arbeitslos wären. Unversorgte Bewerber zum 30.09. Unversorgte Bewerber zum 30.09. sind Bewerber, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen. Versorgte Bewerber Als versorgte Bewerber bezeichnet man einmündende Bewerber, andere ehemalige Bewerber und Bewerber mit Alternative zum 30.09. - also Bewerber, die entweder eine Ausbildung oder Alternative zum 30.09. haben bzw. keine weitere Hilfe bei der Ausbildungsuche wünschen. Visum Ausländer aus Drittstaaten, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Zeichenerklärungen X Nachweis ist nicht sinnvoll. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. . Nicht plausible Werte. Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Stand: Oktober 2017 Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definitionen Arbeitsuchende sind Personen, die ° eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, o sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben. ° die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (§15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die o vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), « eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), ° den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit). o in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, o nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und o sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung. Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten. Somit zählen beispielsweise als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die o kurzzeitig (< 6 Wochen) arbeitsunfähig sind, o sich nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, o 15 Stunden und mehr beschäftigt sind, o am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, o an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, o nach § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder ° eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des § 16 SGB III für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen. Weitere Definitionen finden Sie im Glossar der Arbeitsmarktstatistik unter; http://statistik.arbeitsaqentur.de/Statischer-Content/Grundlaqen/Glossare/Generische-Publikationen/AST-Glossar-Gesamtqlossar.pdf Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: o Januar 1986 - Inkrafttreten des § 105c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998; § 428 SGB III): Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Alg) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). ° Januar 2004 - Inkrafttreten des § 16 Abs. 2 SGB III: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt, o Januar 2005 - Einführung des SGB II; Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen für Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt, die für die Betreuung von Arbeitsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fach verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen. Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden diese Daten integriert verarbeitet (vorher additiv). Nähere Informationen zur „integrierten Arbeitslosenstatistik" finden Sie im Methodenbericht unter: http://statistik.arbeitsaqentur.de/Statischer-Content/Grundlaqen/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Generische-Publikationen/Methodenberichtlnteqrierte -Arbeitslosenstatistik.pdf Erleichterter Arbeitslosengeld-Il-Bezug (Alg II) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). o Januar 2009 - Einführung des § 53a Abs. 2 SGB II: Erwerbsfähige Leistungsbezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten als nicht arbeitslos. o Januar 2009 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (§16 Abs. 2 SGB III): Die Teilnahme an allen Maßnahmen nach § 45 SGB III (vor Inkrafttreten der Instrumentenreform 2012 vom 1. April 2012 § 46 SGB III) ist stets als Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 SGB III anzusehen und unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten und der wöchentlichen Dauer der Inanspruchnahme des Teilnehmers ist die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden. o Januar 2017 - 9. Änderungsgesetz SGB II; Die sogenannten „Aufstocket' (Parallelbezieher von Alg und Alg II) werden vermittlerisch durch die Arbeitsagenturen betreut und zählen nun im Rechtskreis SGB III als arbeitslos bzw. arbeitsuchend und nicht mehr im SGB IL Nähere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie im Qualitätsbericht (Kapitel 6: „Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit", siehe unten stehenden Link). Darüber hinaus führen Änderungen der operativen Systeme, in den Datenverarbeitungsverfahren sowie Aktualisierungen der Berufs- und Wirtschaftsklassensystematik zu zeitlichen und räumlichen Einschränkungen bei einzelnen Merkmalen. Nähere Informationen können Sie den Fußnoten der jeweiligen Statistik oder dem Qualitätsbericht „Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden" entnehmen: http://statistik.arbeitsaqentur.de/cae/servlet/contentblob/4318/publicationFile/854/Qualitaetsbericht-Statistik-Arbeitslose-Arbeitsuchende.pdf © Bundesagentur für Arbeit Statistik Stand: 19.12.2017 Statistik-Infoseite Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Förderungen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB III Leistungen SGB III Migration Frauen und Männer Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Gesamtglossar Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Die Methodischen Flinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. o Bundesagentur für Arbeit Statistik /WacjB 2 Impressum Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: E-Mail: Hotline: Fax: Arbeitsmarkt in Zahlen Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration 968 RD Sachsen Dezember 2017 03.01.2018 Bundesagentur für Arbeit Statistik Zentraler Statistik-Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Zentraler-Statistik-Service@arbeitsaqentur.de 0911/179-3632 0911/179-1131 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsaaentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsaqentur.de/Naviqation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen¬ angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. (/> v Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Flüchtmigration Hinweise: Personen im Kontext von Fluchtmigration Die anliegenden Tabellen enthalten Auswertungen aus der Arbeitslosen-Statistik, der Statistik über Bewerber für Berufsausbildungsstellen, der Grundsicherungsstatistik SGB II und der Förderstatistik zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration". Die Abgrenzung dieses Personenkreises erfolgt anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status. "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen demnach drittstaatenangehörige Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Im Flinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Diese Abgrenzung im Sinne der BA-Statistik entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "Flüchtlingen" (z.B. juristischen Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus ist der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Flinterqrundinformation ..Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken - Erste Ergebnisse", zu begrifflichen Einzelheiten vgl. Glossar am Ende dieses Heftes. Ab Berichtsmonat August 2016 sind auch in der Statistik über Bewerber für Berufsausbildungsstellen Aussagen zu Personen im Kontext von Fluchtmigration möglich; s. Tabelle 8. Ihre Zahl bzw. ihr Anteil an allen Bewerbern (26.428 bzw. 4,8 %) ist erwartungsgemäß niedriger als bei den Arbeitsuchenden, zumal für eine erfolgreiche Berufsausbildung höhere Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt sind. Außerdem liegt eine etwas höhere Untererfassung des Aufenthaltsstatus - und damit vermutlich auch des Flüchtlingsstatus - bei Drittstaatenangehörigen vor als bei Arbeitsuchenden. Ab September 2016 sind außerdem in der Grundsicherungsstatistik (Tabellen 9 und 10) und in der Förderstatistik (Tabelle 11) Nachweise über Personen im Kontext von Fluchtmigration möglich. Für beide Statistiken liegen endgültige Ergebnisse seit dem Berichtsmonat Juli mit dreimonatiger Wartezeit vor. Tabelle 9 enthält die Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und BG-Typ; danach sind mit 593.034 oder 13,7 % aller ELB Personen im Kontext von Fluchtmigration. Tabelle 10 zeigt die ELB in regionaler Gliederung nach Kreisen. An arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (ohne Fremdförderung) nahmen im September 71.486 Personen im Kontext von Fluchtmigration teil; dies waren 8,4 % aller Teilnehmer (vgl. Tabelle 11). Mit 40.822 befanden sich die meisten von ihnen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" wird festgelegt, wieviele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. In Folge dessen kann es bei einzelnen Regionen vorkommen, dass trotz einer hohen Anzahl Arbeitsuchender oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nur wenige Personen im Kontext von Fluchtmigration gezählt werden. © Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigration Tabelle 1_1: Zeitreihen Personen im Kontext von Fluchtmigration1'nach Ländern 958 RD Sachsen Personen im Kontext von Fluchtmigration Zeit Arbeitsuchende1'2' Arbeitslose1'2' Unterbeschäftigung1'3' Erwerbsfähige Leistungsberechtigte1'3' Bewerber für Berufsausbildungsstellen1'4' absolut Veränderung ggü. Vorjahr in % absolut Veränderung ggü. Vorjahr in % absolut Veränderung ggü. Vorjahr in % absolut Veränderung ggü. Vorjahr in % absolut Veränderung ggü. Vorjahr in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Juni 2016 11.529 X 5.569 X 9.755 X 9.982 X Juli 2016 12.508 X 5.899 X 10.603 X 11.017 X August 2016 13.040 X 6.174 X 11.099 X 11.905 X 160 X September 2016 13.602 X 6.015 X 11.783 X 12.920 X 174 X Oktober 2016 14.305 X 6.265 X 12.461 X 13.851 X X X November 2016 14.883 X 6.213 X 13.111 X 14.764 X X X Dezember 2016 15.432 X 6.104 X 13.586 X 15.679 X X X Januar 2017 15.890 X 6.571 X 14.007 X 16.484 X 135 X Februar 2017 16.306 X 5.440 X 14.440 X 17.194 X 159 X März 2017 16.760 X 6.423 X 14.994 X 17.773 X 192 X April 2017 17.145 X 6.305 X 15.336 X 18.338 X 241 X Mai 2017 17.460 X 6.297 X 15.417 X 18.797 X 276 X Juni 2017 17.660 53,2 6.510 16,9 15.511 59,0 19.168 92,0 318 X Juli 2017 17.923 43,3 6.950 17,8 15.674 47,8 19.403 76,1 377 X August 2017 17.966 37,8 7.046 14,1 15.704 41,5 19.563 64,3 422 163,8 September 2017 18.019 32,5 6.951 15,6 15.731 33,5 19.874 53,8 444 155,2 Oktober 2017 17.874 24,9 6.915 10,4 X X X November 2017 17.807 19,6 6.491 4,5 X X X Dezember 2017 17.714 14,8 6.497 6,4 Datenstand: Dezember 2017, Zentraler Statistik-Service e Statistik der Bundesagentur für Arbeit x= Nachweis nicht sinnvoll; .X Nachweis von Veränderungswerten > 250 % nicht sinnvoll 11 siehe Glossar 2) Die Daten liegen vor seit Berichtsmonat Juni 2016. Vorjahresvergleiche sind daher ab Juni 2017 möglich. 3' Die Daten liegen vor seit Berichtsmonat Juni 2016. Die Daten haben eine Wartezeit von drei Monaten. Vorjahresvergleiche sind daher ab September 2017 möglich. ü Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigration Bestand an Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmekategorien bzw. -arten der Arbeitsmarktpolitik nach SGB-Kostenträgerschaft RD 968 Sachsen Zeitreihe, Daten- und Gebielsstand; Dezember 2017 Maßnahmeart Jul16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17 Insgesamt (SGB III + SGB II) Teilnehmende insgesamt 53.598 52.805 57.582 57.645 56.816 52.954 51.439 51.420 52.505 54.173 55.914 55.471 52.472 51.943 55.303 dar. Teilnehmende im Kontext von Fluchtmigration 1.822 1.727 1.849 1.784 1.788 1.776 1.673 1.703 1.764 1.819 1.807 1.808 1.898 1.812 1.948 dav. Aktivierung und berufliche Eingliederung 3) 1.004 1.088 1.178 1.133 1.085 1.085 941 933 1.027 1.033 1.025 997 1.038 937 946 Perspektiven für Flüchtlinge X X X X X X X X X X X X X 191 182 Perspektiven für junge Flüchtlinge 104 131 134 153 158 161 144 147 134 124 80 72 119 116 140 Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk 10 23 22 23 22 22 11 6 8 28 29 26 30 18 19 Perspektiven für weibliche Flüchtlinge X X X X X X X X X X X X X 28 24 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) X X X 34 58 101 107 115 114 93 84 81 57 23 23 Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommil) - - - - - - 68 69 69 68 65 64 62 62 63 Berufswahl und Berufsausbildung4) 88 80 98 127 148 159 200 228 254 266 240 230 222 203 268 Berufliche Weiterbildung 475 295 285 210 180 155 150 166 156 169 197 216 255 266 301 Aufnahme einer Erwerbsläligkeit 140 145 176 201 226 232 254 263 246 271 275 285 300 322 353 besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen * * * * * * 6 5 4 4 * 6 5 6 8 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 104 110 102 102 138 137 119 105 72 73 64 70 72 74 68 Freie Förderung/sonstige Förderung 5) * * * * * * 3 3 5 3 * 4 6 4 4 SGB III Teilnehmende insgesamt 25.771 24.574 28.222 28.525 28.677 27.950 27.810 27.662 28.299 28.621 28.923 28.456 26.345 25.559 29.056 dar. Teilnehmende Im Kontext von Fluchtmigration 1.331 1.189 1.215 1.142 1.023 963 866 874 884 931 882 892 982 892 954 dav. Aktivierung und berufliche Eingliederung 3) 742 792 823 790 682 637 508 487 511 538 495 504 558 482 458 Perspektiven für Flüchtlinge 427 368 445 426 333 289 222 214 209 221 221 206 198 188 182 Perspektiven für junge Flüchtlinge 78 107 111 116 110 112 112 109 99 98 55 44 90 90 102 Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk * * * * * * 11 6 8 17 17 16 20 9 12 Perspektiven für weibliche Flüchtlinge X X X X X X X X X X X X X 12 11 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) X X X - - 14 14 14 14 8 * * - - Kooperalionsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) - - - - - - - - - - - - - - - Berufswahl und Berufsausbildung 4) * * * * * * 143 162 177 184 * 168 164 143 205 Berufliche Weiterbildung 441 249 215 138 95 72 70 75 56 67 83 94 133 131 158 Aufnahme einer Erwerbstäligkeit 62 71 87 106 121 124 139 145 136 138 124 120 122 130 125 besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen * * * * * * 6 5 4 4 * 6 5 6 8 Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - - - - - - - - - - - - - - Freie Förderung/sonstige Förderung 5) - _ - . - - - - - - - - - - - SGB II Teilnehmende insgesamt 27.827 28.231 29.360 29.120 28.139 25.004 23.629 23.758 24.206 25.552 26.991 27.015 26.127 26.384 26.247 dar. Teilnehmende im Kontext von Fluchtmigration 491 538 634 642 765 813 807 829 880 888 925 916 916 920 994 dav. Aktivierung und berufliche Eingliederung 3) 262 296 355 343 403 448 433 446 516 495 530 493 480 455 488 Perspektiven für Flüchtlinge X X X X X X X X X X X X X X - Perspektiven für junge Flüchtlinge 26 24 23 37 48 49 32 38 35 26 25 28 29 26 38 Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk * * * * * * - - - 11 12 10 10 9 7 Perspektiven für weibliche Flüchtlinge X X X X X X X X X X X X X X 13 Kompelenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) X X X 34 58 87 93 101 100 85 * * * 23 23 Kooperalionsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) - - - - - - 68 69 69 68 65 64 62 62 63 Berufswahl und Berufsausbildung4) * * * * * * 57 66 77 82 * 62 58 60 63 Bemfliche Weiterbildung 34 46 70 72 85 83 80 91 100 102 114 122 122 135 143 Aufnahme einer Erwerbstäligkeit 78 74 89 95 105 108 115 118 110 133 151 165 178 192 228 besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen - - - - - - - - - - - - - - - Beschäftigung schaffende Maßnahmen 104 110 102 102 138 137 119 105 72 73 64 70 72 74 68 Freie Förderung/sonstige Förderung 5) * * * * * * 3 3 5 3 * 4 6 4 4 Erstellungsdatum; 25.01.2018, StalisliK-Service Südost, Auflragsnummer 259472 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deulschlandwert enthält auch die ausländischen Wohnorte. 1) Weitere Informationen finden Sie im Glossar 2) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. 3) Im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung hat die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen vorrangig für geflüchtete Menschen konzipiert. Bitte beachten Sie zu Inhalten und Dalenqualilät die "Hinweise zu spez. Maßnahmen". 4) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorienlierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III. 5) Ohne kommunale Eingliederungsleislungen. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung v/erden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Förderstatistik Austritte von Teilnehmenden aus ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Förderung vorzeitig beendet Sachsen (Gebietsstand Dezember 2017) Summe der Austritte Januar-September 2017, Datenstand: Dezember 2017 o Bundesagentur für Arbeit Statistik darunter: davon: Förderung vorzeitig beendet3) Austritte von Teilnehmenden Dritt¬ Personen im Kontext von Fluchtmigration insgesamt1) Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus ^ ohne Angabe Anteil ohne Angabe zum Instrumente der Arbeitsmarktpolitik insgesamt staaten D absolut Anteil an Sp. 1in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Aufenthaltsstatus 2' bei Personen aus Drittstaaten in % i 2 3 4 5 6 7 8 Aktivierung und berufliche Eingliederung 50.100 5.739 4.205 8,4 1.488 3,0 46 0,8 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 49.759 5.737 4,204 8,4 1.487 3,0 46 0,8 dar.: bei einem Arbeitgeber 22.079 1.650 1.192 5,4 445 2,0 13 0,8 dar,: Maßnahmen vorwiegend für Flüchtlinge 5) Perspektiven für Flüchtlinge (SGB III) 816 815 798 97,8 13 1,6 4 0,5 Perspektiven für Junge Flüchtlinge 303 303 291 96,0 5 1,7 7 2,3 Perspektiven für junge Flüchtlinge im Flandwerk 45 45 43 95,6 * X * X Austritte insgesamt Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) 136 111 135 10 127 7 93,4 6,3 5 3 3,7 2,7 3 2,2 Berufswahl und Berufsausbildung ohne Berufsorientierungsmaßnahmen 7.303 315 213 2,9 89 1,2 13 4,1 Berufliche Weiterbildung 15.843 890 391 2,5 492 3,1 7 0,8 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 16.821 743 379 2,3 351 2,1 13 1,7 besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 2.469 22 3 0,1 * X * X Beschäftigung schaffende Maßnahmen 12.783 582 255 2,0 * X * X Freie Förderung und sonstige Förderung ohne kommunale Eingliederungsleistungen 199 20 16 8,0 * X - - Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 4) 105.518 8.311 5.462 5,2 2.767 2,6 82 1,0 Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.817 122 78 2,8 * X * X Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.811 122 78 2,8 * X * X dar.: bei einem Arbeitgeber 547 28 19 3,5 9 1,6 - - dar.: Maßnahmen vorwiegend für Flüchtlinge 5' Perspektiven für Flüchtlinge (SGB III) - - - - - - - - Perspektiven für junge Flüchtlinge - - - - - - - - Perspektiven für junge Flüchtlinge im Flandwerk - - - - - - - - keine Angabe Förderung vorzeitig Kompelenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) - - - - - - - - beendet (absolut) Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weilerbildung (Kommit) Berufswahl und Berufsausbildung ohne Berufsorientierungsmaßnahmen Berufliche Weiterbildung 171 449 3 17 3 8 1,8 1,8 9 2,0 - - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 839 22 12 1,4 * X * X besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 58 - - - - - - - Beschäftigung schaffende Maßnahmen 1.138 23 14 1,2 9 0,8 - - Freie Förderung und sonstige Förderung ohne kommunale Eingliederungsleistungen 22 - - - - - - - Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ^ 5.494 187 115 2,1 * X X Erstellungsdatum: 18.01.2018, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 258633 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Siehe Glossar 2) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation zu berücksichtigen, 3) Die Aussage "Förderung vorzeitig beendet" enthält keine Wertung. Es kann sich dabei sowohl um einen Abbruch wegen Aufnahme einer anderen, ggf. ungeförderten Beschäftigung als auch wegen unentschuldigtem Fehlen o. ä. handeln. 4) Kategorie "Berufswahl und Berufsausbildung" ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III. Summe der Instrumente ohne Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB MI und kommunale Eingliederungsleistungen. 5) Daten zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung liegen für zugelassene kommunale Träger (zkT) in dieser Differenzierung nicht vor. Daten zu PerF - Perspektiven für Flüchtlinge mit Kostenträgerschaft im Rechtkreis SGB II und zu PerF-W - Perspektiven für weibliche Flüchtlinge können erst ab Berichtsmonat August 2017 berichtet werden und werden daher nicht dargestellt. 2018-02-06T15:12:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes