STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11964 Thema: Aussteigerprogramme aus Salafismus/Islamismus im zweiten Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen in Sachsen wollten im zweiten Halbjahr 2017 aus dem islamistischen bzw. salafistischen Milieu aussteigen? Frage 2: Wie viele Personen in Sachsen wollten im zweiten Halbjahr 2017 aus dem islamistischen bzw. salafistischen Milieu aussteigen und haben dazu das Landesprogramm zum begleitenden Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene (Aussteigerprogramm Sachsen), die Koordinierungs - und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) oder andere Programme genutzt bzw. nutzen es derzeit? (Bitte aufschlüsseln nach Nutzung Aussteigerprogramm, KORA, ggf. sonstige) Frage 3: Inwiefern informiert die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Freistaat Sachsen eigenständig über deren Informationen zu Personen (wie Anzahl, Alter, Geschlecht usw.), die in Sachsen aus dem islamistischen bzw. salafistischen Milieu aussteigen woll(t)en und inwiefern informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über Ausstiegswillige, die das Hilfstelefon des Bundesamtes für Verfassungsschutz (sog. HiT) kontaktierten, den Freistaat Sachsen eigenständig und falls dies nicht der Fall ist, inwiefern begehrt der Freistaat Sachsen Informationen hierüber von den oben stehenden Behörden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/1 Dresden, 8. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele Personen sind in Sachsen aus dem islamistischen bzw. salafistischen Milieu im zweiten Halbjahr 2017 ausgestiegen und welches Hilfsangebot nutzten sie dafür? (Bitte nach genutzten Hilfsangeboten aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Hilfstelefon des Bundesamtes für Verfassungsschutz (HIT) liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Art und Inhalt der gegenseitigen Unterrichtung der in der Fragestellung genannten Behörden ergeben sich aus den Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG übermitteln sich die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz unverzüglich die Informationen, die für ihre Aufgaben relevant sind. Nach § 18 Abs. la Satz 1 BVerf- SchG übermittelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von sich aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz ihm bekannt gewordene Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs.1 BVerf- SchG, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) ist in Sachsen die für die De-Radikalisierungsmaßnahmen im Bereich Islamismus /Salafismus zuständige Landeskoordinierungsstelle. Aus diesem Grund informiert die Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die KORA in der Regel durch Monatsberichte über die im Zeitraum des Vormonats eingegangene Anzahl von allgemeinen Beratungsanfragen aus Sachsen sowie über die Anzahl von an die Beratungsträger im Rahmen von KORA weitergeleiteten Fallkonstellationen . Personenbezogene Daten, wie beispielsweise das Alter und das Geschlecht, sind nicht Teil dieser Monatsberichte an die KORA. Daten über Personen in Sachsen, die aus dem islamistischen bzw. salafistischen Milieu aussteigen wollen, sind von diesen Stellen für den in der Fragestellung genannten Zeitraum nicht übermittelt worden. Das Aussteigerprogramm Sachsen als eine Säule der KORA erhielt im genannten Zeitraum zwei Aussteigeranfragen, welche dem islamistischen Phänomenbereich zuzuordnen sind. Mit frenechen Grüßen Pro. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-08T11:45:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes