STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 1 040E/1 3/960 - KLR Dresden, U'Januat 2ol9 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡sterium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehfsverb¡ndung: Zu eneichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektron¡sch signiertè sowiê für verschlússelte elektronische Dokumente nur über das Elektron¡sche Gerichts- und VsMaltungspostfach; nähere lnformat¡onen unter www.egvp.de W SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/11966 Thema: Juristische Folgen von Straftaten ¡m Phänomenbereich ,,Politisch mot¡vierte Kriminalität - links" im zweiten Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu wie v¡elen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten ¡m Phänomenbereich ,,Politisch mot¡v¡erte Kriminalität - links" kam es in Sachsen ¡m ersten Halbjahr 2017, sofern noch nicht in der Kleinen Anfrage Drs.: 6/10610 enthalten, und im zweiten Halbjahr 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand , Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht) Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Dies vorangestellt, nehme ich auf die in den Anlagen 1 und 2 beigefügten tabellarischen Übersichten Bezug. Bei den in der Anlage 1 dargestellten Entscheidungen handelt sich um solche , die erst später rechtskräftig geworden sind oder deren Rechtskraft erst nach Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/10610 bekannt geworden ist. Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIW ln der Anlage 2 sind die rechtskräftigen Verurteilungen des zweiten Halbjahres 2017 dargestellt . Frage 2: ln wie vielen Fällen wurden aus welchen Gründen im zweiten Halbjahr 2017 Ermittlungen zu Straftaten im o. g. Phänomenbereich in Sachsen eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Tattagn Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht) Auf die tabellarische Úbersicht in der Anlage 3 wird verwiesen. Aus der Übersicht lassen sich Tatort, Tattag, Tatvorwurf und Straftatbestand, die Anzahl der Tatverdächtigen und deren Geschlecht sowie die Einstellungsgründe entnehmen. Hinsichtlich der erfragten Angaben zum jeweiligen Tathergang wird von einer Beantwortung der Frage wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen . Zur vollständigen Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung sämtlicher Papierakten zu den in der Anlage 3 aufgeführten 175 Vorgängen erforderlich. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Fur die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu den in der Anlage 3 aufgefuhrten 175 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens elf volle Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Zu berück- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ßE-I\HI Ê.Þrrllw sichtigen ist darüber hinaus, dass bereits die Beantwortung der Kleinen Anfrage in der vorliegenden Form mindestens drei Arbeitstage für einen Mitarbeiter in Anspruch genommen hat. Für die Vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage wäre daher ein Arbeitsaufwand von mindestens 14 Arbeitstagen für einen Mitarbeiter erforderlich gewesen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist, zumal dem Abgeordneten umfangreiche lnformationen mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 3 tabellarische Übersichten Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11966 Tatort Tattag Tatvorwurf Strafvorschrift Tathergang (Kurzsachverhalt) Anzahl der Tatverdächtige n und Geschlecht Art der Strafe/ Strafmaß Leipzig 11.08.2014 sowie 07.01.2016 schwerer räuberischer Diebstahl und gefährliche Körperverletzung sowie gemeinschaftlich begangene vollendete Brandstiftung in einem Fall und versuchte Brandstiftung in vier Fällen §§ 252, 250, 249, 223, 224 StGB §§ 306, 22, 23 StGB Entwenden von Lebensmitteln und anschließender Einsatz von Pfefferspray gegen Ladendetektiv und Marktleiter sowie Gemeinschaftliches vollendetes Inbrandsetzen von einem Pkw und versuchtes Inbrandsetzen von vier Pkw 1 (m) Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 4 Jahren 2 Monaten (unter Einbeziehung einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen aus einem rechtskräftigen Strafbefehl) Leipzig 21.01.2015 Versuchte gefährliche Körperverletzung §§ 223, 224, 22, 23 StGB Werfen einer Bierflasche in Menge von LEGIDA- Teilnehmern 1 (m) Geldstrafe In Höhe von 90 Tagessätzen Leipzig 02.05.2016 Verstoß gegen § 22 SächsVersG § 22 SächsVersG Teilnahme an Sitzblockade zur Verhinderung eines Aufzugs 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen Leipzig 11.01.2016 Versuchte gefährliche Körperverletzung §§ 223, 224, 22, 23 StGB Werfen einer Glasflasche in Richtung von Polizeibeamten 1 (m) Freiheitsstrafe in Höhe von 5 Monaten, Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11966 Tatort Tattag Tatvorwurf Strafvorschrift Tathergang (Kurzsachverhalt) Anzahl der Verurteilten und Geschlecht Art der Strafe/ Strafmaß Dresden 13.04.2015 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Umsichschlagen gegen Polizeibeamte und Herauswinden aus Haltegriff eines Polizeibeamten und Beleidigung von diesem als „Bullensau" und Zeigen des Mittelfingers 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen Leipzig 05.06.2015 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs §§ 125, 125a StGB Beteiligung an Sachbeschädigungsund Körperverletzungshandl ungen aus einer größeren Menschenmenge heraus; dabei wurden u. a. an zahlreichen Gebäuden Scheiben und Pflastersteine und Molotowcocktails auf Polizeibeamte geworfen 1 (m) Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr 6 Monaten, Vollstreckung ausgesetz zu Bewährung Leipzig 26.09.2015 Versuchte gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung in zwei Fällen §§ 223, 224, 22, 23, 113, 185 StGB Werfen einer Flasche in Richtung von Polizeibeamten, anschließendes Wehren gegen polizeiliche Maßnahme und Beleidigung eines Polizeibeamten 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11966 Leipzig 05.10.2015 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB Fahrlässiges Auffahren auf einen Polizeibeamten mit dem Fahrrad 1 (w) Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen Leipzig 05.12.2015 und 11.01.2016 Hausfriedensbruch § 123 StGB Widerrechtliches Errichten eines Wagenplatzes auf einem Grundstück der Stadt Leipzig; Widerrechtliches Betreten des Geländes des Leipziger Zoos durch eine Verurteilte 3 (2 x w, 1 x m) Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen 2 Urteile (nicht rechtskräftig) Leipzig 12.12.2015 Sachbeschädigung § 303 StGB Werfen eines Pflastersteins auf Wasserwerfer 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 40 Tagesätzen Leipzig 12.12.2015 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Mitsichführen von Pfefferspray und einer Sturmhaube auf dem Weg zu einer Versammlung 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen Leipzig 12.12.2015 Versuchte Nötigung §§ 240, 22, 23 StGB Errichtung einer Barrikade mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen zu erschweren 1 (w) Auflage, Arbeitsstunden Pegau 30.03.2016 und 09.12.2016 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG § 52 Abs. 3 WaffG Führen einer Schreckschusswaffe und Besitz diverser verbotener Waffen (Schlagringe, Wurfsterne und Springmesser) 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen 2 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11966 Dresden 16.10.2016 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Werfen einer Kleinen Glasflasche in Richtung von Polizeibeamten, ohne diese zu treffen aus einer Gegendemonstration zu „PEGIDA" heraus 1 (w) Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessäten Leipzig 14.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Schmieren von Schriftzügen an Schaufenster der Sparkasse und an Fassade eines Universitätsgebäudes 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 20 Tagesätzen Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Vermummung mittels Schlauchschals auf einer Gegendemonstration 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen Dippoldiswalde 06.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Abreißen von 10 Wahlplakaten der AfD von Laternenmasten 1 (m) Geldstrafe in Höhe vin 50 Tagessätzen 3 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Tatort Tattag Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen und Geschlecht Einstellungsgründe Dresden 19.02.2011 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB 62 (m); 12 (w) 65 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täterschaft nicht nachweisbar; 6 x Einstellung gemäß § 45 JGG (Voraussetzung § 153 StPO); 3 x Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO, wegen Geringfügigkeit Unbekannt 12.03.2014 Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Dresden 13.04.2015 Landfriedensbruch § 125 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täterschaft nicht nachweisbar Dresden 13.04.2015 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Einstellung § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Leipzig 06.08.2015 Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 21.09.2015 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (m) gerichtliche Einstellung gemäß § 205 StPO Leipzig 25.09.2015 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 11.12.2015 Bedrohung § 241 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a Ziff. 2 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 12.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a Ziff. 2 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 12.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 12.12.2015 Nötigung § 240 StGB 2 (m) 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 12.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB 2 (m) 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 12.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar 1 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 12.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a Ziff. 2 StGB 2 (m) 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Dresden 21.12.2015 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Gerichtliche Einstellung nach § 153 a StPO (sonstige Auflagen und Weisungen) Leipzig 11.01.2016 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 2 (m) 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Dresden 06.02.2016 Nötigung § 240 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Wurzen 01.04.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.04.2016 Landfriedensbruch § 125 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Altenburg 05.05.2016 Falsche Verdächtigung § 164 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Dresden 23.05.2016 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Dresden 13.06.2016 Schwerer Raub § 250 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.06.2016 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.06.2016 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 25.06.2016 Verstoß gegen § 27 SächsVersG Verstoßes gegen § 27 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 26.08.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 28.08.2016 Nötigung § 240 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Radebeul 02.09.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Leipzig 04.10.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.10.2016 Verwend. Kennz. verf.wid. Org. § 86a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 2 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 21.10.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 13.11.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.12.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 05.12.2016 Verstoß gegen § 23 SächsVersG § 23 SächsVersG 1 (m) Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) Leipzig 10.12.2016 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.12.2016 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel § 305a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.12.2016 Üble Nachrede § 186 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.01.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 09.01.2017 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Dresden 17.01.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 20.01.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 1 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Torgau 20.01.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Neukieritzsch 29.01.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 06.02.2017 Verstoß gegen § 22 SächsVersG § 22 SächsVersG 7 (m); 4 (w) 11 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Dresden 11.02.2017 Landfriedensbruch § 125 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 13.02.2017 Üble Nachr./Verleumd. Pers. polit. § 188 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 20.02.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (m) Einstellung gemäß § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) Leipzig 20.02.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 3 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 20.02.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (m) Einstellung gemäß § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Kitzscher 21.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 22.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Plauen 23.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Plauen 23.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 26.02.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 27.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 28.02.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 28.02.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Plauen 05.03.2017 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 10.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Markkleeberg 11.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 11.03.2017 Gewaltdarstellung § 131 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 152 Abs. 2 StPO, weil angezeigtes Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt Leipzig 12.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 4 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 15.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 15.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, wegen erwiesener Unschuld Leipzig 16.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.03.2017 Nötigung § 240 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (m) Einstellung gemäß § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) Leipzig 18.03.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Verletzung des Dienstgeheimnisses § 353b StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Nötigung § 240 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Störung von Versammlung u. Aufzügen § 21 VersammlG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 Abs. 1 Ziff. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 5 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 1 SächsVersG 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 18.03.2017 Beleidigung § 185 StGB 1 (m) Einstellung nach § 154f StPO (z.B.unbek.Aufenthalt) Leipzig 18.03.2017 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (w) Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (w) Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) Leipzig 18.03.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 152 Abs. 2 StPO, weil angezeigtes Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 3c SächsVersG 2 (m); 1 (w) 3 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 20.03.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 20.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Neukieritzsch 22.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 26.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 27.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 28.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Unbekannt 31.03.2017 Belohnung/Billigung von Straftaten § 140 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Torgau 03.04.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 6 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 04.04.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.04.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.04.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 10.04.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (w); 1 (m) 2 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, TB.,RW. o. Schuld nicht nachweisbar Zwickau 13.04.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Unbekannt 16.04.2017 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.04.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.04.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Unbekannt 26.04.2017 Üble Nachrede § 186 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 11.05.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 11.05.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 15.05.2017 Bedrohung § 241 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 17.05.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 19.05.2017 Beleidigung § 185 StGB 1 (m) Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) Leipzig 20.05.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 22.05.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 22.05.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 26.05.2017 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 7 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Dresden 28.05.2017 Bedrohung § 241 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.05.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 02.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 09.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 11.06.2017 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Markkleeberg 15.06.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 15.06.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Plauen 28.06.2017 Erwerb, Befördg., Verk expl.Stoffen § 40 Abs. 1 SprengG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 29.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Regis- Breitingen 30.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 10.07.2017 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 15.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 17.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Gröditz 17.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 8 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 24.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 31.07.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 31.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 02.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Freiberg 08.08.2017 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 10.08.2017 Sachbeschädig. Veränd. Erscheinungsbild § 303 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Grimma 11.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Niederdorf 12.08.2017 Volksverhetzung § 130 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 14.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Plauen 24.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 25.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Belgern- Schildau 26.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Unbekannt 27.08.2017 Zuwiderhdl. gg. Verbote (VereinsG) § 20 VereinsG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 29.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 9 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 01.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 02.09.2017 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Wurzen 02.09.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Wurzen 02.09.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Wurzen 02.09.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Rochlitz 06.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Rochlitz 06.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 07.09.2017 Verwend. Kennz. verf.wid. Org. § 86a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 07.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.09.2017 Bedrohung § 241 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 11.09.2017 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 14.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Gröditz 15.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 17.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 20.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 28.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 10 Analge 3 zu Drs.-Nr.6/11966 Leipzig 28.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 28.10.2017 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 28.10.2017 Verwend. Kennz. verf.wid. Org. § 86a StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 152 Abs. 2 StPO, weil angezeigtes Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt 11 KA6-11966 KA6-11966_Anlage_1 KA6-11966_Anlage_2 KA6-11966_Anlage_3 2018-02-05T11:38:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes