STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11967 Thema: Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele illegale Schusswaffen wurden 2017 in Sachsen festgestellt? Frage 2: Wie viele Straftaten nach dem Waffengesetz und dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen gab es im Jahr 2017 in Sachsen? Frage 3: Wie lautet hierzu die konkrete Aufschlüsselung in die betroffenen Straftatbestände? Frage 4: Wie viele Straftaten wurden in Sachsen im Jahr 2017 unter Gebrauch oder Mitführung von Schusswaffen verübt und welche Straftaten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Straftatbeständen, waren dies? Frage 5: Bei wie vielen dieser Straftaten, in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl an Straftaten unter Gebrauch bzw. Mitführung von Schusswaffen, wurden Schusswaffen verwendet oder mitgeführt, die sich in legalem Besitz befanden und bei wie vielen wurden illegal erlangte Schusswaffen verwendet bzw. mitgeführt? Sofern von einer Beantwortung von Seiten der Staatsregierung aufgrund des Arbeitsaufwandes abgesehen wird (vgl. Drs.: 6/7792 Frage 5): Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung, um eine solche Zuordnung in Zukunft herstellen zu können (Bitte angeben, wann und inwiefern mit einer solchen Aufschlüsselung zu rechnen ist)? Mk. =eig3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/125 Dresden, 8. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Bei den Waffenbehörden wurden im Rahmen der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Umsetzung zur Amnestieregelung ) im Jahr 2017 zwei illegale Schusswaffen abgegeben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2017 liegt darüber hinaus noch nicht vor. Mit einer Vorlage ist Ende März 2018 zu rechnen. Mit frendlichep Grüßen Pröf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-08T11:47:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes