STAATSM1N1STER11JM FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-15/161 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, sf*? APril 2015 Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1197 Thema: Finanzmittel für Seelsorge in Krankenhäusern - Evangelische Kirchen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils jährlich von 1995 bis 2014 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Seelsorge in Krankenhäusern? Die Krankenhäuser erhalten vom Freistaat Sachsen Finanzmittel für Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG). Diese Finanzmittel können u. a. auch für die Krankenhausfunktionsstelle Seelsorge nach DIN 13080 bei Einzelfördervorhaben gemäß § 10 SächsKHG und für die Pauschalförderung gemäß § 11 SächsKHG verwendet werden. Im Rahmen von Einzelfördervorhaben kam es im abgefragten Zeitraum zur Förderung der Funktionsstelle Seelsorge. Da aber bei Einzelfördervorhaben die Baumittel nicht funktionsstellenbezogen ausgewiesen werden und bei der Pauschalförderung die Krankenhäuser im Rahmen der gesetzlichen Zweckbindung der Fördermittel frei wirtschaften können, ist keine Aussage über die Höhe der von 1995 bis 2014 für die Seelsorge verwendeten Investitionsmittel möglich. Unabhängig davon hat der Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Staatsverträge mit den Evangelischen Landeskirchen in dem abgefragten Zeitraum Zuwendungen geleistet. Für diese Staatsleistungen ist keine Zweckbindung vorgesehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Aibertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sacbsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Eine Verwendung dieser Finanzmittel für Aufgaben der Seelsorge in Krankenhäusern stand den Evangelischen Kirchen frei. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2