STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11981 Thema: Ermittlungen gegen Personen aus Sachsen im Zusammenhang mit den Krawallen im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/11458 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/11458, in wie vielen Fällen sächsische Behörden um Ermittlungsunterstützung zu Ermittlungsverfahren gegen Personen mit Wohnsitz in Sachsen im Zusammenhang des G20 -Gipfels in Hamburg gebeten wurden, ist zu lesen: ,Die Staatsregierung [...] ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen L.J. Letzteres ist vorliegend der Fall.' Des Weiteren wird in der Leipziger Volkszeitung vom 08.01.217 auf Seite 1 unter der Überschrift ,Weniger Extremismus in Sachsen aber Gewaltbereitschaft nimmt zu` der Staatsminister des Innern Prof. Wöller folgendermaßen wiedergegeben: ,Demnach hat das Operative Abwehrzentrum (OAZ), das seit Herbst als Polizeiliches Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum (PTAZ) beim Landeskriminalamt angesiedelt ist, allein bis Ende November 494 Verfahren (2016:580) gegen 337 Beschuldigte (2016: 755) abgeschlossen. Das ist die zweit -höchste Zahl von Fällen innerhalb der vergangenen fünf Jahre. [...] Schwerpunkte blieben Angriffe auf Flüchtlinge und Asylunterkünfte, daneben die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem G20Gipfel sowie die Bearbeitung von Gefährdern."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/117 Dresden, 8. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERI1JM DES INNERN Frage 1: Wurden der Staatsminister des Innern oder andere Vertreter des Innenministeriums oder von Polizeidienststellen in dem genannten Artikel vom 8.1.2018 hinsichtlich der weiteren Schwerpunkte der Arbeit des PTAZ bzw. des LKA unter Nennung der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel in Hamburg dem Grunde nach richtig wiedergegeben? Die Inhalte wurden im Rahmen der redaktionellen Freiheit im Wesentlichen richtig wiedergegeben . Die Zitate wurden im Wortlaut veröffentlicht. Frage 2: Weshalb liegen Anfragen und Ermittlungshandlungen aufgrund Ersuchen um Ermittlungsunterstützung an sächsische Ermittlungsbehörden nicht im Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Staatsregierung? In der Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11458 wurde nach der Bitte um Ermittlungsunterstützung gefragt. Ermittlungsunterstützung ist — wie Einsatzunterstützung — das Entsenden von Kräften und Mitteln in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde/eines anderen Bundeslandes zur Bewältigung dortiger Aufgaben, im vorliegenden Fall in die Zuständigkeit der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg zur Bearbeitung der bei der dortigen Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel. Die von diesen Kräften vorzunehmenden Ermittlungshandlungen unterfallen nicht der Verantwortung der Sächsischen Staatsregierung . Soweit sich die Fragestellung nunmehr abweichend auch auf die Vornahme von Ermittlungshandlungen sächsischer Ermittlungsbehörden, auf der Grundlage von Ermittlungsersuchen von Behörden anderer Bundesländer bezieht, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um Amtshilfeersuchen. Werden derartige Ersuchen angenommen, sind die darauf basierenden Handlungen der jeweiligen sächsischen Behörde zurechenbar und unterfallen damit auch dem Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden sächsische Behörden um Ermittlungsunterstützung zu Ermittlungsverfahren gegen Personen mit Wohnsitz in Sachsen ersucht, gegen die wegen Straftaten während Versammlungen und Aufzügen gegen den und im Umfeld des G20 -Gipfels in Hamburg sowie in deren unmittelbarem oder mittelbarem Umfeld oder im Zusammenhang mit „Krawallen" während des G20- Gipfels seitens Ermittlungsbehörden anderer Länder ermittelt wird? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Anfrage, anfragender Behörde und Straftatbeständen !) Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11458 verwiesen. Frage 4: Gegen wie viele Personen und wegen welches Straftatverdachtes im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel in Hamburg sind durch das OAZ bzw. das PTAZ bzw. das LKA Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Ermittlungshandlungen für andere Ermittlungsbehörden anderer Länder durchgeführt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Einleitung, Datum der Ermittlungshandlungen für andere Länder, Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN M . NM. N B=NE 177773 Straftatbestand, Haupt- und Nebenwohnsitz der Beschuldigten, Ermittlungsstand !) Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11914 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen I (ag Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-08T11:45:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes