STAATS1\11N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11991 Thema: Nicht mehr auffindbare Asylbewerber 2. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber sind im 2. Halbjahr 2017 in Sachsen dem Freistaat Sachsen zugewiesen worden? Über das System EASY wurden im Zeitraum 2. Halbjahr 2017 im Freistaat Sachsen insgesamt 3.190 Personen auf den Freistaat Sachsen als zuständiges Bundesland optioniert (zugewiesen). Es ist darauf hinzuweisen, dass in dem betreffenden Zeitraum auch in anderen Bundesländern Asylbewerber auf den Freistaat Sachsen optioniert wurden. Frage 2: Wie viele der Asylbewerber aus Frage 1 haben ihren Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Freistaat Sachsen erstmalig tatsächlich bezogen? Die Optionierung im Freistaat Sachsen erfolgt während der Registrierung durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) im sogenannten Aufnahmeverfahren . Nach abgeschlossenem Aufnahmeverfahren werden alle aufgenommenen dem Freistaat Sachsen zugewiesenen Asylbewerber geschlossen zurück in die Aufnahmeeinrichtung befördert, so dass grundsätzlich alle Personen des unter Frage 1 genannten Personenkreises ihren Platz in der Aufnahmeeinrichtung zunächst auch bezogen haben. Frage 3: Wie viele Asylbewerber haben „illegal" bzw. „auf eigene Faust" ihren Platz aus Frage 2 dauerhaft nach „unbekannt" verlassen (und sind nicht in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft in Sachsen untergebracht )? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/42/24 Dresden, 9. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN MIKr=lfir In der Datenbank der LDS sind zum Stichtag 23. Januar 2018 aus dem benannten Personenkreis insgesamt 72 Personen als abwesend verzeichnet, ohne dass es sich um eine Umverteilung oder bekannte Ausreise handelt. Ob es sich dabei um eine eigenoder fremdbestimmte Abwesenheit, um einen faktisch oder beabsichtigt dauerhaften Zustand und um ein rechtmäßiges oder rechtswidriges Verlassen handelt, ist regelmäßig für die Unterbringungsbehörde nicht ohne weiteres erkennbar. Frage 4: Wie viele Strafverfahren gegen wie viele Personen wegen welcher Tatbestände wurden in Sachsen im 2. Halbjahr 2017 eingeleitet oder werden in Sachsen derzeit geführt, weil von den Beschuldigten mehr als ein Asylantrag gestellt worden ist? Für eine sachgerechte Beantwortung der Frage wäre eine Einzelfallauswertung aller in Betracht kommenden Straftaten vorzunehmen. Mit Stand vom 18. Januar 2018 müssten 641 Betrugs- und Fälschungsdelikte (ohne Beförderungserschleichung) sowie 3.047 polizeilich erfasste ausländerrechtliche Verstöße ausgewertet werden. Wenn man 15 Minuten pro Verfahren ansetzt, würde sich die Auswertung für die insgesamt 3.688 Vorgänge auf 922 Stunden erstrecken. Das bedeutet, dass ein Sachbearbeiter bei einer 40 -Stunden -Woche mit der Beantwortung über 23 Wochen beschäftigt wäre. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10177, Absätze 1, 2 und 4 verwiesen. Mitifflundlichen Grüßen L /4, Prbf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-09T08:55:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes