STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11993 Thema: Ruhestand von Polizeivollzugsbeamten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamte des Polizeivollzugsdienstes, die ein Amt bis einschließlich A 13 innehatten sind in der Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2017 in Ruhestand getreten? Im gefragten Zeitraum sind 386 Beamte des Polizeivollzugsdienstes, die ein Amt bis einschließlich A 13 innehatten, in den Ruhestand getreten. Frage 2: Wie viele von diesen Beamten hatten den Eintritt in den Ruhestand auf der Grundlage von § 47 SächsBG hinausgeschoben? (Bitte aufschlüsseln nach Hinausschieben um insgesamt 1 Jahr, insgesamt 2 Jahre und insgesamt 3 Jahre!) Auf Grundlage des § 47 SächsBG wurde bei zwölf der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Beamten der Eintritt in den Ruhestand um insgesamt ein Jahr, bei vier um insgesamt zwei Jahre und bei einem um insgesamt drei Jahre hinausgeschoben. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Antwort auf die Frage 2 nicht diejenigen Beamten enthalten sind, bei denen der Eintritt in den Ruhestand um weniger als ein Jahr, um mehr als ein Jahr, aber weniger als zwei Jahre bzw. um mehr als zwei Jahre, aber weniger als drei Jahre hinausgeschoben wurde. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/44/127 Dresden, 9. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele der Beamten zu 1. wären insgesamt für ein Hinausschieben des Ruhestands in Frage gekommen? Grundsätzlich wären alle in der Antwort auf die Frage 1 (mit Ausnahme des in der Antwort auf die Frage 2 genannten Beamten, der den Eintritt in den Ruhestand bereits insgesamt drei Jahre hinausgeschoben hat) genannten Beamten für ein Hinausschieben des Ruhestands in Frage gekommen. Frage 4: Wie viele Anträge auf Hinausschieben des Ruhestands sind von den Beamten zu 1. gestellt worden? Von den in der Antwort auf die Frage 1 genannten Beamten wurden 67 Anträge auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand gestellt. Frage 5: Wie viele der Anträge zu 4. sind abgelehnt worden? (Bitte Angabe der Ablehnungsgründe !) Von den in der Antwort auf die Frage 4 angeführten Anträgen auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wurden 13 Anträge abgelehnt. In vier Fällen sprach die gesundheitliche Situation der Antragsteller gegen eine Hinausschiebung , in sieben Fällen lag nach Abwägung aller für die Entscheidung wichtigen Aspekte das dienstliche Interesse an einer Hinausschiebung nicht vor und in zwei Fällen war die Nachfolgebesetzung bereits vollzogen bzw. die Entscheidung dazu schon getroffen. fylit frjbundliphe» Grüßen Pröf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-09T10:25:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes