STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11994 Thema: Schleuserkriminalität in den und in dem Freistaat Sachsen im 2. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2017 liegt noch nicht vor. Mit einer Vorlage ist Ende März 2018 zu rechnen. Die Beantwortung der Fragen beruht seitens der Justiz auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand vom 16. Januar 2018. Auf die originäre Zuständigkeit der Bundespolizei hinsichtlich der Schleusungskriminalität wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über die Einschleusung von Ausländern durch Personen mit Wohnsitz in Deutschland und außerhalb Deutschlands? Frage 3: Um wie viele geschleuste Personen handelt es sich bei der Einschleusung von Ausländern im 2. Halbjahr 2017? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Es wird auf die Sätze 1 und 2 der Vorbemerkung verwiesen. Frage 2: Um wie viele Fälle (strafrechtlich) der Einschleusung von Ausländern und wie viele Tatverdächtige sowie verurteilte Täter handelt es sich im 2. Halbjahr 2017? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/130 Dresden, 9. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Anzahl von Beschuldigten und Verurteilten in Verfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften (StA) mit dem Sachgebietsschlüssel 55 (Einschleusen von Ausländern; §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz) stellt sich für das 2. Halbjahr 2017 wie folgt dar: Verfahrenseigang bei der StA Beschuldigte Verurteilte 01.07. - 31.12.2017 147 6 Im Weiteren wird auf die Sätze 1 und 2 der Vorbemerkung verwiesen. Frage 4: Wie viele der verurteilten Schleuser aus Frage 3 haben ihre Strafen bisher verbüßt und wurden ihrerseits ausgewiesen bzw. abgeschoben? Wie bereits in den Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Frage 4 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/3124, 6/5946, 6/8209 und 6/10175, jeweils erster Absatz, ausgeführt , wird auch in diesem Fall davon ausgegangen, dass der Fragesteller bei der Bezugnahme auf Frage 3 tatsächlich die Frage 2 meint. Aufgrund der durchgeführten Datenbankrecherche der sächsischen Staatsanwaltschaften sind im genannten Zeitraum unter dem Sachgebietsschlüssel 55 keine Verurteilten feststellbar gewesen, deren Strafen vollständig vollstreckt sind. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die erfragten Angaben zu Schleusungsstraftaten bzw. zu entsprechenden Verurteilungen werden durch die Landesdirektion Sachsen, Zentrale Ausländerbehörde (ZAB), statistisch nicht erfasst. Vielmehr sind diese Informationen zu Schleuserstraftaten für die Erfüllung der Aufgaben der ZAB nicht allgemein relevant, so dass sie der ZAB auch nicht allgemein, sondern nur in Einzelfällen vorliegen. Die abgefragten Fälle können daher nur durch Sichtung aller in der ZAB geführten Akten, in denen im zweiten Halbjahr 2017 eine Abschiebung erfolgte, ermittelt werden. Im zweiten Halbjahr 2017 erfolgten 433 Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes in Zuständigkeit der ZAB. In allen diesen Fällen müsste dabei nicht nur die Akte angefordert und gesichtet werden. Vielmehr müssten zunächst Abfragen der polizeilichen Datenbanken zu (früheren ) Ermittlungsverfahren wegen Schleusungsstraftaten veranlasst und gegebenenfalls beim Bundesamt für Justiz aktuelle Bundeszentralregisterauszüge angefordert werden, die der ZAB aktuell nicht elektronisch, sondern (mit den daraus resultierenden Verzögerungen ) in Papierform postalisch übermittelt werden. Nach Eintreffen der Antworten Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN auf diese Anfragen können dann aus diesen insgesamt 433 Fällen diejenigen Personen herausgefiltert werden, die nach einer Schleuserstraftat bzw. nach einer entsprechenden Verurteilung aus dem zweiten Halbjahr 2017 abgeschoben wurden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich 1,5 Stunden zu veranschlagen . Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von ca. 649 Arbeitsstunden, d. h. von über 92 Arbeitstagen zu je acht Arbeitsstunden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits, wurde auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Ungeachtet dessen und um dem parlamentarischen Informationsinteresse zumindest durch Teilauskünfte zu entsprechen, sind die unteren Ausländerbehörden gebeten worden, die Fragen, soweit möglich, auf Grundlage eigener Statistiken zu beantworten. Auf diese Nachfrage teilten die Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen ganz überwiegend mit, dass keine Ausweisungen von Schleusern vorgenommen wurden, die im zweiten Halbjahr 2017 verurteilt worden sind. Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Dresden wurden im 2. Halbjahr 2017 bei drei Schleusern aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen . So musste bei zwei Unionsbürgern ein Freizügigkeitsverlust festgestellt und bei einem Drittstaatsangehörigen eine Ausweisung verfügt werden. Der Aufenthalt aller drei Schleuser konnte unmittelbar aus einer Justizvollzugsanstalt durch Abschiebung beendet werden. Der Landkreis Mittelsachsen teilte mit, dass diese Frage nicht bzw. nur unter unverhältnismäßigem Aufwand beantwortet werden kann, da diese Verurteilungen von Ausländern EDV-gestützt nicht gespeichert wird. Demzufolge müssten händisch alle Bestandsakten (ca. 9.000 Stück) ausgewertet werden. Bei Ansatz von zehn Minuten für jede dieser Akten würden sich so ca. 1 500 Stunden bzw. 37,5 Wochen für einen Mitarbeiter ergeben. Frage 5: Konnten im 2. Halbjahr 2017 Gruppen der organisierten Kriminalität oder organisierten Bandenkriminalität im Zusammenhang mit der Einschleusung von Ausländern ermittelt werden; wenn ja wie viele, welche und welche Vermögenswerte wurden durch die Gerichte jeweils eingezogen? In dem genannten Zeitraum gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und den sächsischen Staatsanwaltschaften keine Verfahren zu Gruppen der Organisierten Kriminalität oder organisierten Bandenkriminalität im Zusammenhang mit der Einschleusung von Ausländern ein. In diesem Zeitraum wurden auch keine der Organisierten Kriminalität zuzurechnenden Verfahrenskomplexe im Deliktbereich der Schleusungskriminalität durch die sächsische Polizei geführt. undlichene Grüßen L Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-02-09T08:55:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes