STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT sÄcHSIScHES STAATSMINISTERIUI\¡ FÜR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-vo n-L i ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11998 Thema: Zuführungen zum laufenden Betrieb der Landesstiftung Natur und Umwelt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0902 Titel 685 70 - Zuführungen zum laufenden Betrieb - in den Haushaltsjahren 2016 und 2017? (Bitte nach Haushalts-jahren aufgliedern.) Frage 2: ln welcher Höhe handelte es sich bei den Ausgaben im Kapitel 0902 Titel 685 70 um die Übernahme der ¡âhdichen Verwaltungsausgaben und wie überprüft die Staatsregierung die Angemessenheit der jährlichen Verwaltungsausgaben , die nach $ 6 des Gesetzes über die Errichtung der der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt Voraussetzung für die Übernahme turch den Freistaat Sachsen ist? (Bitte nach Haushaltsjahren aufgliedern.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei der Haushaltsstelle 09 021685 70 wurden für ,,Zuführungen zum laufenden Betrieb" im Jahr 2016 Kassenmittel in Höhe von 2.835.686,41 Euro und im Jahr 2017 in Höhe von 4.020.804,18 Euro ausgezahlt Bei diesen Ausgaben handelt es sich nach Maßgabe des $ 6 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) vom 16. Oktober 1992 (Errichtungsgesetz) und entsprechend der Zweckbestimmung des Titels um Ausgaben für die angemessenen Veruvaltungsausgaben. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ s mu l. sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 12. Januar 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-105012118 Dresden, O(, At. Lo ft s¡mu1+ t-No c! @ oN Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete ParkpläÞe am Königsufer. Filr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch s¡gnierte sow¡e für veßchlüsselte elektronische Dokum€nteSeite 1 von 3 STAATSM¡NISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ist bereits in die Planung des Haushalts der LaNU eingebunden. Die Aufstellung erfolgt bedarfsgerecht . lhr liegt die Umsetzung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben der LaNU zugrunde. Der Haushaltsplanentwurf der LaNU wird im Finanzbeirat der Stiftung unter dem Vorsitz der Beauftragten für den Haushalt des SMUL erörtert und abschließend durch den Stiftungsrat unter Vorsitz des Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft im Sinne der $ 106 Abs. 2 Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) festgestellt. lm Haushaltsvollzug prüft das SMUL auf Grundlage der von der LaNU eingereíchten Auszahlungsanträge die Notwendigkeit der Ausgaben. Nach Ablauf des Haushalts-jahres stellt die LaNU eine Jahresrechnung auf, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Sächsischen Stiftungsgesetzes und des Errichtungsgesetzes) und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung testiert wird. Bestandteil der Prüfung der Jahresrechnung ist auch die Einnahmen-/Ausgabenrechnung der Stiftung. Wird im Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung festgestellt, dass zu viele Kassenmittel beim Freistaat Sachsen abgerufen wurden, erstattet die LaNU den übersteigenden Betrag im Folgejahr an den Freistaat Sachsen zurück. Die geprüfte Jahresrechnung wird ebenfalls im Finanzbeirat vorgestellt und erörtert. Anschließend berichtet der Stiftungsdirektor unter Berücksichtigung der Voten des Finanzbeirates im Stiftungsrat zum Jahresabschluss. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die abschließende Entscheidung über eine Entlastung des Stiftungsdirektors. Frage 3: In welcher Höhe und mit welchen Zweckbestimmungen wurden in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 der Landesstiftung Natur und Umwelt Mittel aus dem Kapitel 0902 Titel 685 70 zugeführt, welche diese an Dritte zuweisen sollte? (Bitte nach Haushaltsjahren, Letztempfänger und Zweckbestimmungen aufgliedern.) Die konkrete Mittelvenruendung wird der LaNU nicht im Einzelnen vom SMUL vorgegeben. Frage 4: ln welcher Weise erfolgt durch die Staatsregierung eine Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der zugeführten Mittel, insbesondere auch soweit diese von der Landesstiftung Natur und Umwelt an Dritte zugewiesen werden? Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 venruiesen Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 5: lst die vom Sächsischen Rechnungshof im Beitrag Nr. 20 des Jahresberichts 2015 geforderte Evaluierung der Sächsischen Landesstiftung für Natur und Umwelt mittlerweile durchgeführt worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die vom Sächsischen Rechnungshof empfohlene Evaluierung der LaNU wurde nicht durchgeführt. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landetages hat den Beitrag Nr. 20 des Jahresberichts 2015 am L Juni 2Q16 zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen ?Lr Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-02-08T11:40:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes