STA ATSA/1VN1 STER1 UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCMUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 0109? Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 554-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-14/628 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- ^/'Oktober2014 NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12 Thema: Antivirale Arzneimittel - Kosten für Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch die veröffentlichten Studien der Cochrane Collaboration und die damit verbundenen Zweifel an der Wirksamkeit der beiden Grippemittel Tamiflu und Relenza ist die Diskussion um die Versorgung der Bevölkerung mit antiviralen Arzneimitteln erneut entfacht Im diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen zur den Kosten für Sachsen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die finanziellen Ausgaben für die Einlagerung von Tamiflu und/oder Relenza in Sachsen? (Bitte jährlich auflisten seit der Zulassung.) Für die Einlagerung der im Freistaat Sachsen bevorrateten antiviralen Arzneimittel fielen in den aufgelisteten Jahren folgende Ausgaben an: Jahr Ausgaben für die Einlagerung [in €] 2006 10.500 2007 1.500 2011 16.303 2012 88.200 2013 69.763 2014 50.819 Die angegebenen Lagerkosten betreffen alle bevorrateten antiviralen Arzneimittel. Neben den Kosten für die Lagerung der Fertigarzneimittel Tamiflu und Relenza sind auch die Kosten für die Lagerung des Wirkstoffs Oseltamivirphosphat angegeben. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutt Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1NTSTER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie, durch wen und mit welchem finanziellen Aufwand wurden bereits Tamiflu und Relenza aufgrund des Ablaufens des Haltbarkeitsdatums in Sachsen entsorgt? Bisher wurden weder Tamiflu noch Relenza vernichtet. Frage 3: Mit welchen Kosten in den Folgejahren rechnet die Staatsregierung bei der Entsorgung von Tamiflu und Relenza aufgrund des Ablaufens des Haltbarkeitsdatums? Da die Staatsregierung vorläufig wegen der weiteren Verwendbarkeit an der Bevorratung mit den eingelagerten Arzneimitteln Tamiflu und Relenza festhält, wurden bisher keine Entsorgungskosten berechnet. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2