STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12005 Thema: Förderung Bahnhof Hoyerswerda / Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der aktuellen Ausgabe 1/2018 von Schlesien Heute findet sich auf Seite 48 ein Artikel mit der Überschrift: Museum schlesische Heimatstuben in Hoyerswerda. In dem wird MdL Frank Hirche als Vorsitzender des Landesverbandes der Vertriebenen und Spätaussiedler interviewt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist Empfängerin der 250 000 Euro Fördermittel des Freistaates Sachsen für den Bahnhof Hoyerswerda und mit welchem Förderzweck sind die Mittel, aus welchem Etat, bewilligt worden? Die Mittel wurden der Stiftung „Erinnerung Begegnung Integration — Stiftung der Vertriebenen im Freistaat Sachsen" auf deren Förderantrag hin zugewiesen . Förderzweck ist die Einrichtung einer außerschulischen Erinnerungs-, Begegnungs -, Aufbewahrungs-, Präsentations- und Bildungsstätte im alten Bahnhof Hoyerswerda mit dem Arbeitstitel „Transferraum Heimat" (der Namensvorschlag wurde von den polnischen Kuratoren eingebracht). So werden u. a. nachfolgende Themen behandelt werden: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-1053/47/1 Dresden, 9. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN a) Verlorene Heimat (Schlesien, Sudeten, Ostpreußen) b) Flucht und Vertreibung inkl. deren Ursachen und der deutschen Verbrechen zum bzw. im 2. Weltkrieg, Schicksal nichtdeutscher Kriegsgefangener, Schicksal polnischer Vertriebener aus der heutigen Ukraine c) Kriegsende und Aufnahme der Vertriebenen und Flüchtlinge in Sachsen d) Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge in Sachsen und Darstellung der Aufbauleistungen e) Fluchtursachen, Fluchtbedingungen und Integration heutiger Flüchtlinge in Sachsen Gemäß dem durch den Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt des Freistaates Sachsen wurden hierfür die Mittel aus dem Titel 03 03-893 62 —Intensive Zuschüsse zur Kulturarbeit nach §§ 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), 12 Sächsisches Spätaussiedlereingliederungsgesetz (SächsSpAEG) (250.000 €) eingesetzt. Frage 2: Welche Zweckbindungen entstehen aus der Förderung inhaltlich und zeitlich? Ziel der Stiftung ist es, diese Einrichtung Anfang 2019 zu eröffnen. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Einrichtung mit dem in der Frage 1 genannten Inhalt mindestens zehn Jahre lang betrieben werden kann. Entsprechend werden die Mittel inhaltlich (vgl. die Aufzählung in der Antwort auf die Frage 1) und zeitlich gebunden. Frage 3: Unterstützt der Freistaat Sachsen den „Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz" mit weiteren Zuschüssen ? Wenn ja in welcher Höhe und mit welchem Förderzweck? Die Staatsregierung fördert den Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz e. V. Hierfür stehen über den durch den Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt des Freistaates Sachsen die Mittel aus dem Titel 03 03-684 62 laufende Zuschüsse zur Kulturarbeit nach §§ 96 BVFG, 12 SächsSpAEG- zur Verfügung (jährlich 240.000 €). Die Höhe der Förderung hängt dabei von den jeweiligen Projekten ab. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen nach § 96 Bundesvertriebenengesetz vom 25. Januar 2002, SächsABI. S. 298. Inhaltlich geht es dabei um Maßnahmen, die der Pflege und Erhaltung deutscher Kultur der Vertreibungs- und Aussiedlungsgebiete (gemeinsames Kulturerbe) und der Völkerverständigung dienen. So werden z. B. Schülerexkursionen nach Kreisau (Polen) ebenso unterstützt wie Ausstellungen im Schlesischen Museum zu Görlitz. Dem Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz e.V. und seinen Gliederungen wurde u. a. die Wanderausstellung „Integration durch Leistung" gefördert, die in vielen Schulen und in der Sächsischen Aufbaubank präsentiert werden konnte. Ein weiteres beispielhaftes Projekt, organisiert über den Landesverband, war der deutschpolnische Schülerwettbewerb „Heimat im Spiegel von Flucht, Vertreibung und Integration " im letzten Schuljahr. Freistaat SACH SEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Unterstützt der Freistaat Sachsen die Einrichtung eines „Vertriebenen Museums" in Hoyerswerda finanziell einmalig oder durch institutionelle Zuschüsse? Wenn ja in welcher Höhe und mit welchem Förderzweck und Zuwendungsempfänger? Der Freistaat Sachsen unterstützt nicht die Einrichtung eines „Vertriebenenmuseums" sondern die Errichtung einer außerschulischen Erinnerungs-, Begegnungs-, Aufbewahrungs -, Präsentations- und Bildungsstätte mit dem Arbeitstitel „Transferraum Heimat", die die Themen Flucht, Vertreibung und Integration abzubilden hat (Förderzweck). Die Förderung ist rein projektbezogen und nicht institutionell. Gemäß dem durch den Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt des Freistaates Sachsen stehen hierfür die Mittel aus dem Titel 03 03-893 62 zur Verfügung (250.000 €). Förderempfänger kann immer nur der Träger der Einrichtung sein, also die Stiftung „Erinnerung Begegnung Integration — Stiftung der Vertriebenen im Freistaat Sachsen". Frage 5: Wie viele Mittel aus dem Etat Kulturraum Oberlausitz sind in den letzten Jahren in das Projekt Bahnhof Hoyerswerda sowie zur Einrichtung eines Vertriebenen Museums bewilligt worden? Bitte nach Jahren und Zweck der Förderung aufschlüsseln . Der Kulturraum förderte das Vorhaben in Hoyerswerda bisher nicht. it7M dlichen Gr" ßen 4 1 , P of. Dr. Roland WöllerPfof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-09T10:24:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes