STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12008 Thema: Polizeieinsatz am Wiener Platz in Dresden am 4. Januar 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Polizeimeldung führte das Polizeirevier Dresden -Mitte mit Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei am 4. Januar 2018 einen Einsatz im Umfeld des Wiener Platzes zur Bekämpfung der Straßenund Betäubungsmittelkriminalität durch. Dabei wurden ,rund 12 Gramm Cannabisprodukte sichergestellt'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeibeamtinnen waren im Zusammenhang mit dem genannten Ereignis im Einsatz? (bitte nach Einheiten, Dienststellen sowie Dienstgraden aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) Die eingesetzten Polizeibediensteten schlüsseln sich wie folgt auf: Polizeidirektion Dresden Bereitschaftspolizeipräsidium Polizeioberrat 1 0 Polizei -/Kriminalhauptkommissar 3 1 Polizei -/Kriminaloberkommissar 3 0 Polizei -/Kriminalkommissar 1 3 Polizei-/Kriminalhauptmeister 7 0 Polizei -/Kriminalobermeister 2 2 Polizei -/Kriminalmeister 2 24 Es befanden sich acht Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/41/135 Dresden, 12. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Kam es aufgrund des Einsatzes bei den beteiligten Beamtinnen zu Überstunden ? Bei den beteiligten Polizeibediensteten handelt es sich ausschließlich um Polizeivollzugsbeamte . Bei Polizeivollzugsbeamten kommt der Begriff „Überstunden" gem. Sächsischen Beamtengesetz (SächsBG) nicht zum Tragen, es entsteht sogenannte Mehrarbeit . Mehrarbeit entsteht u. a., wenn ein geplanter Einsatz unplanmäßig länger andauert . Bei der angefragten Einsatzmaßnahme wurde die geplante Einsatzdauer nicht überschritten. Frage 3: Welche technischen Hilfsmittel und wie viele Spürhunde kamen zum Einsatz? Bei dem Einsatz war ein Diensthundeführer mit einem Rauschgiftsuchhund beteiligt. Der in der Fragestellung verwandte Begriff „technische Hilfsmittel" ist für den Bereich der polizeilichen Aufgabenbewältigung nicht definiert. Es wird angenommen, dass als „technische Hilfsmittel" die sogenannten Führungs- und Einsatzmittel angesehen werden . Zu Führungs- und Einsatzmitteln zählen alle Mittel, insbesondere Informationsund Kommunikationsmittel, Waffen, Gerät, Fahrzeuge, Tiere und Unterlagen, die das Führen und den Einsatz ermöglichen oder unterstützen. Durch die eingesetzten Polizeibediensteten wurden die als persönliche Ausstattung zur Verfügung stehenden Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, Schusswaffen, sowie Dienstfahrzeuge und darüber hinaus zwei Kameras mit Videofunktion mitgeführt. Frage 4: Welche Kosten sind für den Einsatz angefallen? (bitte inklusive Vor- und Nachbereitung , Stundenlohn der eingesetzten Beamtinnen, Kosten für Hilfsmittel/ Spürhunde aufschlüsseln) Im Freistaat Sachsen wird im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen keine Aufschlüsselung von Kosten für sächsische Einsatzkräfte vorgenommen. Die einsatzbezogenen Ausgaben werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgedeckt . MitireOndlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-02-12T14:14:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes