STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12013 Thema: Krankenversicherungsleistungen für im Ausland lebende Angehörige über das Sozialversicherungsabkommen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer gilt jeweils als im Ausland lebender Angehöriger, der bei der Krankenversicherung zu berücksichtigen ist, nach: a. Artikel 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968? b. Artikel 14 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit vom 24.11.1997? c. Artikel 14 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit vom 25.03.1981? d. Artikel 14 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über Soziale Sicherheit vom 08.07 .2003? e. Artikel 15 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 30.04.1964? f. Artikel 15 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit vom 16.04.1984? Für die Erbringung der Sachleistungen gelten grundsätzlich die für den Träger des Aufenthaltsortes des Versicherten maßgebenden Rechtsvorschriften mit der Ausnahme, dass für den Kreis der zu berücksichtigenden Angehörigen die für den Träger des Aufenthaltsortes der Angehörigen maßgebenden Rechtsvorschriften Gültigkeit haben. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-18/71 r;>r~sden,