STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12015 Thema: Testkäufe zur Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es in Sachsen Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz und was sehen diese in Hinblick auf§ 9 JuSchG und§ 10 JuSchG sowie der Durchführung von Testkäufen vor und welche sonstigen Regelungen existieren hierzu? Die Orts- und Kreispolizeibehörden und der Polizeivollzugsdienst überwachen die Einhaltung der Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz. Jugendschutzkontrollen durch den Polizeivollzugsdienst sind hinsichtlich Begriffsbestimmungen , Zuständigkeiten, Grundsätzen zur Durchführung sowie Berichtspflichten geregelt. Die Durchführung von Testkäufen ist im Freistaat Sachsen nicht vorgesehen. Frage 2: Gibt es Regelungen zur Zusammenarbeit der Ordnungs- und Jugendbehörden in Sachsen zur Kontrolle der Regelungen nach § 9, 10 JuSchG und was sehen diese vor? Die Regelungen zur Zusammenarbeit der Ordnungs- und Jugendbehörden sehen für den Polizeivollzugsdienst eine enge Abstimmung bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Kontrollen mit den Ordnungs- und Jugendbehörden vor. Kontrollen werden nach Möglichkeit mit Vertretern der Ordnungsbehörden durchgeführt. Festgestellte Verstöße sowie die Ergebnisse solcher Kontrollen werden vom Polizeivollzugsdienst den Ordnungsbehörden und den Jugendämtern übermittelt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/72 presden, (Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Gibt es in Sachsen ein Konzept zur Durchführung von Testkäufen um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren, v.a. in Hinblick auf die Abgabe von Alkoholika und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche? Frage 4: Wie viele Testkäufe von Alkoholika und Tabakwaren durch Minderjährige wurden jeweils in den letzten 5 Jahren durchgeführt und wie viele Verstöße wurden jeweils festgestellt? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Frage 5: Welche personellen Ressourcen stehen derzeit jeweils zur Durchführung von derartigen Testkäufen zur Verfügung und wo sind diese angesiedelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Es wird auf den letzten Satz der Antwort auf Frage 1 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen i / 'd I \ fJ. /J! I ' . . L{C_ Barbara Kleps h _.// ~---·· -- ------- Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-02-09T08:57:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes