SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 091 0 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/12019 Thema: Aktualisierung der Kleinen Anfrage mit der Drs.Nr. 6/6593: Personalkostenanteil des Freistaates in Kindertageseinrichtungen (KiTa) 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten , kalkuliert auf einen 9h-Betreuungsplatz, in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2017? [Falls möglich, bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Trägerart und Art der Einrichtung (Hort, Krippe, Kindergarten) aufschlüsseln.] Frage 2: Wie hoch waren die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete kalkuliert auf einen 9h-Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen 2017 im Durchschnitt? [Falls möglich, bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Trägerart und Art der Einrichtung (Hort, Krippe, Kindergarten) aufschlüsseln.] Frage 3: Welcher Anteil der Personalkosten wird im Durchschnitt durch den Elternbeitrag (§15 SächsKitaG), durch den Eigenanteil des Trägers (§16 SächsKitaG), den Gemeindeanteil (§17 SächsKitaG) und dem Landeszuschuss (§18 SächsKitaG) aktuell abgedeckt? [Falls möglich, bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Trägerart und Art der Einrichtung (Hort, Krippe, Kindergarten) aufschlüsseln.] Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die landesdurchschnittlichen Personal- und Sachkosten je Platz nach Betreuungsarten sowie die landesdurchschnittlichen Finanzierungsanteile von Land, Gemeinden und Eitern an diesen Kosten werden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) aus den Angaben der Gemeinden im Rahmen der Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen berechnet. Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/3 Dresden, 0'1 . Februar 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplalz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststel le@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Die Gemeinden haben nach dieser gesetzlichen Regelung ihre durchschnittlichen Daten eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres bekannt zu machen. Bis zum 31. Juli sind die Daten an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu melden, der sie bis zum 31 . August an das SMK weiterleitet. Die Daten der Gemeinden für das Jahr 2017 werden dem SMK somit ab dem 1. September 2018 vorliegen. Die Berechnung der Landkreis- und Landesdurchschnittswerte durch das SMK wird voraussichtlich im Oktober 2018 abgeschlossen sein. Durchschnittliche Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete je Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen wurden vom SMK bisher nicht berechnet, da viele Gemeinden hierzu keine Angaben machen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-02-02T13:23:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes