STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN i-w. '...''.'''1 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Berhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8687 Dresden, b .April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/1202 Thema: Veranstaltungen am 13. März 2015 in Freitai Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 13. März 2015 sollten in Freital eine Veranstaltung des CDU Bundestagsabgeordneten Brähmig und eine asylfreundliche Kundgebung vor der Flüchtlingsunterkunft,Hotel Leonardo1 stattfinden. Beide Veranstaltungen sind aufgrund einer Gefährdungslage abgesagt worden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hinweise führten dazu, dass dem CDU Bundestagsabgeordneten Brähmig die Absage seiner Informationsveranstaltung zum Thema „Asyl“ nahegelegt wurde? Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 2: Wie konkret war diese Gefährdungslage für die Saalveranstaltung und bezog sich diese Gefährdungslage auf (eine) bestimmte Person(en)? (Ging diese Gefährdungslage von (einer) bestimmten Organisation(en) aus?) Frage 3: Inwieweit musste eingeschätzt werden, dass auch entsprechende polizeiliche Maßnahmen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht hätten gewährleisten können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11J1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Die zuständige Polizeidienststelle hat keine Informationen zu einer möglichen Gefährdungslage zusammengeführt und hat keine Gefährdungslage begründet. Frage 4: Welche Hinweise führten dazu, dass dem Anmelder der Kundgebung „für Weltoffenheit und Toleranz“ die Absage seiner Veranstaltung nahegelegt wurde? Frage 5: Wie konkret war diese Gefährdungslage für die Kundgebung und bezog sich diese Gefährdungslage auf (eine) bestimmte Person(en)? (Ging diese Gefährdungslage von (einer) bestimmten Organisation(en) aus?) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Behörden des Freistaates Sachsen dem Anmelder der Kundgebung die Absage seiner Versammlung „nahegelegt“ hätten. In der Annahme, dass am 6. März 2015 und am 13. März 2015 eine Demonstration gegen das Asylbewerberheim stattfinden werde, zeigte der Anmelder eine Gegendemonstration zum Thema „Für Weltoffenheit und Toleranz“ bei der Versammlungsbehörde an. Nach Mitteilung der Versammlungsbehörde an den Anmelder, dass keine I las Asylbewerberheim angezeigt worden sei, wurde die Ver- ! ickgezogen. wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Seite 2 von 2