STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12022 Thema: Neue Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und deren Nachfolgeorganisationen in Sachsen, zugleich Nachfrage zu Drs. 6/8805 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Fragestellung der Kleinen Anfrage den Begriff „politisch links motiviertes Spektrum". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „politisch links motiviertes Spektrum" im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3254 Dresden, 12. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSUNISTEMM DES INNERN wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Gibt es seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/8805 neue Erkenntnisse der Staatsregierung über Treffobjekte der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und deren Nachfolge -/Nebenorganisationen bzw. deren Mitglieder in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Lage und Bezeichnung der Objekte sowie Art, Umfang und Dauer der Nutzung, Anzahl der Mitglieder/Sympathisanten) Der Staatsregierung liegen keine neuen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 2: Gibt es seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/8805 neue Erkenntnisse der Staatsregierung, welche Tätigkeiten und wie viele aktive Personen und Unterstützer der PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisation und Vereinigungen, Gruppierungen oder Zusammenschlüsse die der PKK nahestehen bekannt sind? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche seit der Drs. 6/8805 neuen Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, inwiefern die PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisationen und Vereinigungen , Gruppierungen oder Zusammenschlüsse die der PKK nahestehen, in Sachsen oder aus Sachsen heraus von dem politisch links motivierten Spektrum, Politikern , Parteien, Vereinen, Gruppierungen, Vereinigungen, Gewerkschaften bzw. Unterorganisationen von Gewerkschaften oder Zusammenschlüssen unterstützt werden? (Bitte aufschlüsseln nach aktiver Zusammenarbeit und passiver Unterstützung von PKK Strukturen innerhalb Sachsens, aktiver Zusammenarbeit und passiver Unterstützung von PKK Strukturen außerhalb Sachsens die in Sachsen ihren Ursprung haben und den entsprechenden Aktiven und Unterstützern) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Aussagen der Sächsischen Staatsregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8805 haben weiter Bestand. Darüber hinaus liegen neue Erkenntnisse vor, die nicht öffentlich mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere über Aktivitäten und Unterstützer der Partiya Yekitiya Demokrat (PYD) in Sachsen? Die PKK-Tageszeitung YENI ÖZGÜR POLITIKA berichtete am 24. Juli 2017 über eine Veranstaltung im „Dresdner Verein deutsch kurdischer Begegnungen e. V." In diesem Zusammenhang wurde erstmals die Beteiligung von Verantwortlichen der PYD erwähnt . Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die nicht öffentlich mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Unterstützung der Yekineyön Parastina Gel (YPG) und der Yekineyön Parastina Jin (YPJ) aus Sachsen heraus? Gelegentlich wurden bei Demonstrationen und Kundgebungen mit PKK-Bezug in Dresden Wimpel der YPG und der YPJ mitgeführt. freihndlich9n Grüßen ( 'rof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-02-12T13:35:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes