STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12023 Thema: Beobachtung der sogenannten „Prepper"-Szene in Sachsen, Nachfrage zu Drs. 6/11541 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der kleinen Anfrage Drs. 6/11541 teilt die Staatsregierung mit, dass diese bei ihren Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/10809 bleibt, also dass die sog. ,Prepper`-Szene kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen ist. Dort hieß es ,[...] Die Motive, aus denen heraus Personen dem gegebenenfalls nachkommen, sind vielschichtig, kaum sicher abgrenzbar und deuten für sich genommen weder auf einen potentiellen Extremismusbezug noch auf mangelnde Rechtstreue.'. Derzeit lägen keine neuen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Gleichzeitig heißt es in Drs. 6/11541: ,Sie [die IMK — Anm. Verfasser] sieht das Erfordernis, die bundesweiten Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zur ,Prepper`-Szene in den fortzuschreibenden Lagebericht zu den Reichsbürgern und Selbstverwaltern einzubeziehen. Neben Erkenntnissen über die Zusammensetzung und Ziele der Szene ist auch zu klären, ob eine Affinität zu Waffen besteht und ob es mögliche Radikalisierungstendenzen und Bezüge zum Extremismus gibt. Die IMK beauftragt den AK IV unter Beteiligung des AK II, ihr einen gemeinsamen Bericht zur IMK-Frühjahrssitzung 2018 vorzulegen."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern hat der ehemalige Innenminister Sachsens, Herr Ulbig, auf der IMK-Herbsttagung 2017 auf die Standpunkte und Erkenntnisse der Staatsregierung des Freistaates Sachsen in o. g. Angelegenheit hingewiesen und welche Resonanz gab es von welcher Seite hierauf? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3255 Dresden, 12. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 136. 011ZNIE WIRK 01.1.1 Frage 2: Inwieweit sieht die Staatsregierung „das Erfordernis, die bundesweiten Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zur "Prepper"-Szene in den fortzuschreibenden Lagebericht zu den Reichsbürgern und Selbstverwaltern einzubeziehen " und die Notwendigkeit des weiteren Sammelns von Erkenntnissen als gegeben an? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die IMK hat auf ihrer Herbsttagung 2017 den mündlichen Bericht des Vertreters des Landes Mecklenburg -Vorpommern zu einem Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte der sogenannten „Prepper-Szene zur Kenntnis genommen. Dabei ging es um einen Einsatz von Sicherheitskräften Ende August 2017, bei dem Wohnungen und Geschäftsräume von mehreren mutmaßlichen „Preppern" in Mecklenburg -Vorpommern durchsucht wurden. Zwei von ihnen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Aufgrund dieses Berichtes sieht die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit den andern Bundesländern das Erfordernis, die bundesweiten Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zur „Prepper-Szene in den fortzuschreibenden Lagebericht zu den Reichsbürgern und Selbstverwaltern einzubeziehen. Im Vordergrund steht dabei die Aufklärung, inwieweit, wie im berichteten Fall aus Mecklenburg -Vorpommern, bei „Preppern" eine Affinität zu Waffen verbreitet ist und es bundesweit bei „Preppern" mögliche Radikalisierungstendenzen sowie Extremismus -Bezüge gibt. In Sachsen liegen bisher weiterhin keine eigenen Erkenntnisse über Aktivitäten und Strukturen sogenannter „Prepper" vor. Diese sind auch weiterhin kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Insofern bleibt die Staatsregierung bei ihren Ausführungen zur Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/10809 und 6/11541. Frage 3: In welcher Form und mit welchen Informationen, die von wem eingeholt wurden bzw. werden, trägt der Freistaat Sachsen zur Erkenntnisgewinnung für den gemeinsamen Bericht für die IMK-Frühjahrssitzung 2018 bei? Gemäß dem in der Vorbemerkung zitierten IMK-Beschluss sollen die Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zur „Prepper-Szene in den fortzuschreibenden Lagebericht zu den „Reichsbürgern" und „Selbstverwaltern" einbezogen werden. Der Lagebericht wird gemeinsam vom Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt erstellt. In welcher Form und mit welchen Informationen die Länder zukünftig in die Erkenntnisgewinnung für den gemeinsamen Lagebericht einbezogen werden, ist noch gesondert festzulegen. Mit/freubdlichen grüßen Prof. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-12T13:41:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes